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dv aktuell 3/2019

1. Drei Fragen an Alfonso Lara Montero
2. Stellungnahmen und Empfehlungen
3. Leseempfehlungen zum Thema "10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention"
4. Für Mitglieder und die, die es werden wollen
5. Unsere Präsidiumsmitglieder
6. Im Dialog
7. Veranstaltungshinweise
8. Neuerscheinungen
9. Aus den Netzwerken
Foto von Michael Löher, Hoffotografen

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

vor zehn Jahren – am 26. März 2009 –, ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie hat der Behindertenpolitik insgesamt neue Impulse verliehen. So haben wir seit Ende 2016 ein Bundesteilhabegesetz, das mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen möchte, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der Deutsche Verein setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Mit zahlreichen Stellungnahmen, Empfehlungen, Veranstaltungen oder Publikationen nehmen wir immer wieder wesentliche Aspekte dieser Rechte in den Blick und arbeiten an deren Weiterentwicklung. Zudem ist der Deutsche Verein Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, das die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen in die Praxis unterstützt.

Bereits 2009 haben wir den Gesetzgeber aufgefordert, Zuverdienst als Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben gesetzlich zu verankern und zusätzlich an die Leistungsträger appelliert, Zuverdienstprojekte übergreifend zu fördern und auszubauen. Mit unseren aktuellen Empfehlungen zu Zuverdienstmöglichkeiten im SGB IX knüpfen wir daran an. Aus unserer Sicht ist der Zuverdienst eine gute Möglichkeit, die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen wirkungsvoll zu fördern. Es ist nachweisbar ein geeignetes bedarfsgerechtes Angebot für alle, die wegen der Art und Schwere der Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen und für die kein anderweitiges geeignetes Angebot vorhanden ist. Niederschwellige Angebote, flexibilisierte Arbeitszeiten und individuell angepasste Anforderungen an die Leistungs- und Belastungsfähigkeit bieten große Vorteile und entsprechen der mit dem Bundesteilhabegesetz angestrebten Personenzentrierung.

Daher sollte der Zuverdienst mit Blick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Menschen auch künftig konsequent weiter ausgebaut werden.

Ihr
Michael Löher
(Vorstand)

Drei Fragen an Alfonso Lara MonteroHinweis-Button zum nach oben-springen
Foto: v. l. n. r.: Michael Löher und Alfonso Montero

Interview

"Es ist mehr denn je wichtig, die Bedeutung der Sozialpolitik zu betonen"

In einem Gespräch mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erläuterte der Geschäftsführer des European Social Network (ESN) Alfonso Lara Montero die Lage des Sozialen in Europa und welche sozialpolitischen Impulse nach der Europawahl im Mai zu erwarten sind.

Das Interview ist auch in englischer Sprache abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/en/uploads/dateien-stab-internationales/interview-alfonso-lara-montero-2019.pdf

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Stellungnahmen und EmpfehlungenHinweis-Button zum nach oben-springen
Foto: Piktogramm, pixabay.de

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/Arbeitsmarkt

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Förderung von "Zuverdienstmöglichkeiten" im Bereich des SGB IX

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Förderung von Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

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Leseempfehlungen zum Thema "10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention"Hinweis-Button zum nach oben-springen
Icon Pflege und Reha

Archiv Nr. 1/2019 | Das Bundesteilhabegesetz zwischen Anspruch und Umsetzung

Steuerung in der Behindertenhilfe. Das Bundesteilhabegesetz und seine Folgen

Inklusion ist machbar! Das Erfahrungshandbuch aus der kommunalen Praxis

Inklusion auf dem Weg. Das Trainingshandbuch zur Prozessbegleitung

Inklusion vor Ort

Alle Stellungnahmen und Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Thema.


Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz
Informationen zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern

Informationen zu den Projekten der modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG

Fragen und Antworten rund um das BTHG

Für Mitglieder und die, die es werden wollenHinweis-Button zum nach oben-springen

Wir begrüßen die neuen Mitglieder im Deutschen Verein und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

KJSH-Trägerverbund für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen in Kiel,
Lebenshilfe Rotenburg-Verden gemeinnützige GmbH und
Lebenszentrum Reinsdorf gGmbH.

Sie wollen Mitglied werden und von den vielen Vorteilen profitieren?
Ansprechpartnerin: Diana Pech

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Logo des Mitgliederportals

Vom Mitgliederportal des Deutschen Vereins profitieren

Unser exklusives Mitgliederportal bietet zahlreiche Vorteile: Sie können als Mitglied bereits am 1. eines Monats den NDV digital lesen und herunterladen, eigene Veranstaltungen bewerben, auf Rechtsgutachten sowie auf weitere Publikationen des Deutschen Vereins zugreifen und vieles mehr.

Sie sind Mitglied und haben Fragen zu unserem Portal, dann sprechen Sie uns gern an! Ansprechpartnerin: Beate Maria Hagen

Unsere PräsidiumsmitgliederHinweis-Button zum nach oben-springen
Foto: Martin Lenz, Stadt Karlsruhe

Martin Lenz, Bürgermeister für Jugend und Eltern, Soziales, Bäder, Schulen und Sport der Stadt Karlsruhe und seit 2018 Mitglied im Präsidium des Deutschen Vereins

"Das Dreieck aus Sozialplanung, Sozialer Arbeit und Sozialpolitik muss funktionieren, um die Lebensverhältnisse der Menschen in den Städten und Gemeinden sozialverträglich zu gestalten. Ich sehe mich dem Leitbild der sozial durchmischten Stadt verpflichtet. Der Deutsche Verein gibt für das genannte Beziehungsdreieck vielfältigste Impulse, von denen ich in meiner Arbeit als Sozialplaner, Sozialamtsleiter und heute als Bürgermeister immer gern profitiert habe und deshalb gerne auch mitarbeite!"

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Im DialogHinweis-Button zum nach oben-springen
Foto: v. l. n. r.: Dr. Carola Reimann und Dr. Sascha Facius

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Mitwirkung im sozialrechtlichen Dreieck nach §§ 67 ff. SGB XII richtig verstehen und ausgestalten

Rund 90 Expertinnen und Experten, Fachleute und Praktikerinnen und Praktiker aus dem gesamten Bundesgebiet diskutierten am 21. und 22. März in Hannover sozialwissenschaftliche und sozialrechtliche Perspektiven auf den unbestimmten Rechtsbegriff Mitwirkung in der Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII.

Begrüßt wurden die Teilnehmenden von Dr. Carola Reimann, Sozialministerin des Landes Niedersachsens. Sie verwies in ihrer Rede auf den hohen Stellenwert der Mitwirkung und Partizipation in diesem Hilfekontext. Zentrales Ergebnis der Tagung: Mitwirkung soll die Leistungsberechtigten befähigen, ihr Leben nach ihren Wünschen und Bedürfnissen auszurichten. Dies bedeutet auch, die dynamische und meist nicht linear-verlaufende Entwicklung der individuellen Mitwirkungsfähigkeiten der Leistungsberechtigten als Prozess innerhalb des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses zu verstehen und umzusetzen. Somit ist Mitwirkung ein zentraler Bestandteil der Hilfen für alle Akteure des Dreiecks.

Foto: Präsidiumsmitglieder des Deutschen Vereins und Richter am Bundessozialgericht

Präsidium des Deutschen Vereins diskutiert mit Richterinnen und Richtern am Bundessozialgerichts

Am 20. März fand die erste Sitzung 2019 des Präsidiums des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Bundessozialgericht in Kassel statt.

Zur Abstimmung standen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen die Empfehlungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt und Anregungen zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe.

Zuvor trafen sich die Mitglieder des Präsidiums mit Richterinnen und Richtern am Bundessozialgerichts zu einem gemeinsamen Meinungsaustausch. Diskutiert wurden u.a. über das Betreuungsrecht, die Stärkung des Ehrenamts, die Existenzsicherung im SGB II und SGB XII und zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Foto: v. l. n. r.:  Abraham Lehrer, Michael Löher und Aron Schuster

Michael Löher im Gespräch mit Abraham Lehrer und Aron Schuster

Vorstand Michael Löher traf sich mit Abraham Lehrer, Präsident und Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) zum fachlichen Austausch in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Themen waren die Entwicklung der sozialen Arbeit der ZWST, insbesondere die Arbeit für ältere Menschen und Pflegebedürftige, die Integration, die Qualität in Kindertageseinrichtungen und die Bekämpfung von Altersarmut.

Foto: Fachgespräch in der Region Hannover

Michael Löher führte Fachgespräch mit Abgeordneten aus der Region Hannover

In einer Klausurtagung am 4. März mit Abgeordneten der Region Hannover diskutierte Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., u.a. über Entwicklungen in der Pflege im Zeichen des demografischen Wandels.

Die Pflegequalität, die Finanzierung der Pflegeberufe sowie Handlungsbedarfe und Möglichkeiten der Kommunen sowie weitere sozialpolitische Entwicklungen auf Bundesebene, wie z.B. die Reform des SGB VIII und des SGB II, standen ebenfalls auf der Agenda.

VeranstaltungshinweiseHinweis-Button zum nach oben-springen
Logo des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Gremienveranstaltungen

Save the date! Mitgliederversammlung und Hauptausschusssitzung des Deutschen Vereins 2019 stehen unter dem Motto "Wohnen als soziale Frage"

In diesem Jahr finden die Mitgliederversammlung am 19. Juni 2019 und die Hauptausschusssitzung des Deutschen Vereins am 12. September 2019 – jeweils in Berlin – statt. Beide Veranstaltungen werden sich mit Themen rund um das Motto "Wohnen als soziale Frage" beschäftigen. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unseren Internetseiten.

Foto: Veranstaltungen, Anke Seeliger

BTHG

Regionalkonferenz Süd, 13. bis 14. Mai 2019, in Stuttgart

Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz veranstalten die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland am 13. und 14. Mai 2019 in Stuttgart eine gemeinsame Regionalkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und der Organisationen der Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum der Veranstaltung stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Diese werden u. a. in vier themenspezifischen Fachforen beleuchtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben. Die Anmeldung ist noch bis zum 5. April 2019 möglich.

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Cover des Veranstaltungsprogramms

Pflege

Reform und kein Ende in Sicht? Zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, 3. bis 4. Juni 2019, in Berlin

Mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III wurden weitreichende Veränderungsprozesse eingeleitet, deren Wirkung in der Praxis erst im Zuge der Umsetzung deutlich wird. Ziel der Veranstaltung ist es, die Fachöffentlichkeit über den aktuellen Stand der Umsetzung der Reformen sowie die Auswirkungen neuerer Reformvorhaben (z. B. Pflegepersonalstärkungsgesetz) zu informieren.

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Cover des Veranstaltungsprogramms

Schulkinder

Erziehung, Bildung und Betreuung von Schulkindern – Realitäten, Bedarfe und Handlungserfordernisse, 6. bis 7. Juni 2019, in Erkner

In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, bis 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Die Landschaft der vorhandenen Angebote ist zwischen den Bundesländern enorm vielfältig, jedoch keineswegs bedarfsdeckend. Die Veranstaltung will deshalb mit Blick auf den geplanten Rechtsanspruch die aktuelle Situation in der Schulkinderbetreuung beleuchten. Inhaltlich wird sie sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: Was brauchen Kinder, Eltern und Fachkräfte? Welche Kriterien sind für eine gute Qualität maßgeblich?

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Cover des Veranstaltungsprogramms

Fachveranstaltung für Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten, 12. bis 14. Juni 2019, in Berlin

Die Sozialdezernententagung ist exklusiver Ort für all diejenigen, die kommunale Sozialpolitik vor Ort politisch und inhaltlich verantworten. Sie bietet den Teilnehmenden eine Plattform, um sich mit aktuellen fachlichen und fachpolitischen Fragestellungen auseinanderzusetzen und in einen breiten Erfahrungsaustausch über das Alltagsgeschäft der Dezernatsleitung zu treten.

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NeuerscheinungenHinweis-Button zum nach oben-springen
Cover des 20. Bandes SAK

Soziale Arbeit und bürgerschaftliches Engagement: gegeneinander – nebeneinander – miteinander?

Perspektiven von Paul-Stefan Roß und Roland Roth
2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €; für Mitglieder 6,50 €
ISBN 978-3-7841-3052-1
ISBN E-Book 978-3-7841-3053-8

Betreuung und Pflege, die "Mitleidsökonomie" der Tafeln sowie die Unterstützung geflüchteter Menschen sind elementar auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Das Verhältnis zur professionellen Sozialen Arbeit ist jedoch oft problematisch. Die Autoren zeigen die gesellschaftspolitischen Ursachen auf und entwickeln Perspektiven für eine konstruktive Zusammenarbeit.

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Logo des Buchshops

Kennen Sie den Buchshop des Deutschen Vereins?

In unserem Buchshop finden Sie aktuelle Fachliteratur für Studierende und Lehrende, Fach- und Führungskräfte und alle an sozialen Themen Interessierte. Bestellen Sie bequem online und versandkostenfrei! Gern informieren wir Sie über unsere Neuerscheinungen.

Aus den NetzwerkenHinweis-Button zum nach oben-springen

Online-Petition „Für den Einbezug von HAWen/FHen in die Etablierung von Psychotherapeut*innenstudiengänge“!

Mit der Online-Petition soll ein gesetzlicher Ausschluss von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen von der Einrichtung von Psychotherapie-Studiengängen verhindert werden. Auch der Deutsche Verein hat bereits im September 2018 in seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung darauf hingewiesen, dass die Festlegung auf Universitäten als Ausbildungsort für ein psychotherapeutisches Direktstudium eine sachlich unbegründete Beschränkung darstellt. Unterstützerinnen und Unterstützer können noch bis Mitte April 2019 an der Online-Petition teilnehmen.


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