FF 1.7 Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe – ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung?

Zusammenfassung

Ziel des Fachforums war es, den Umsetzungstand des Bundesteilhabegesetzes im Hinblick auf die dort verankerte Wirkungsorientierung zu diskutieren. Leistungsträger und Leistungserbringer sind gefordert, Maßstäbe für die Wirksamkeit zu entwickeln sowie Indikatoren und Instrumente festzulegen, um die fachliche Wirksamkeit der Leistungen zu beobachten, auszuwerten und weiterzuentwickeln. Der Sachverhalt tangiert sowohl die leistungs- als auch die vertragsrechtliche Ebene.
Diskussionsteilnehmende des Forums waren Dr. Dietlinde Albrecht, Referatsleiterin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, sowie Frank Löbler, Leiter Ressort Qualität im Sozialwerk St. Georg, Gelsenkirchen. Moderiert wurde das Forum von Dirk Lewandrowski, Landesrat und Dezernent Soziales im Landschaftsverband Rheinland, Köln. Eingangs erläuterte Dr. Albrecht die Schritte der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern anhand eines Impulsvortrags mit Präsentation. Im Zentrum stand die Ausarbeitung des Landesrahmenvertrags (LRV), die Dr. Albrecht von Seiten des Ministeriums begleitet hatte. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Erörterung des musterhaft vorgegebenen Erhebungsinstruments in Form eines Fragebogens. Die Wirksamkeit soll danach in einem nach Perspektiven differenzierten konsensualen Verfahren unter Berücksichtigung der Einschätzungen der Leistungsberechtigten, der Personen ihres Vertrauens, der Mitarbeitenden der Leistungserbringer und der Leistungsträger ermittelt werden. Ferner kamen die ersten Erfahrungen zur Sprache, die mit diesem Instrument in einem Modellprojekt im Landkreis Ludwigslust-Parchim gesammelt wurden.
Frank Löbler ging in seinem Vortrag mit Präsentation auf die praktischen Erfahrungen der Messung von Lebensqualität mithilfe des Instruments Personal Outcomes Scale (POS) ein. Im Sozialwerk St. Georg wird dieses Instrument schon länger im Rahmen der internen Qualitätskontrolle eingesetzt und nun auf die Erfassung der Wirksamkeit der Leistungen bezogen. Es folgte die Darstellung eines Leitfadens zum Fragebogen, zum Ablauf einer Befragung sowie zu den enthaltenen Domänen und Indikatoren. Das Vorgehen wurde am Beispiel eines Musterklienten erläutert.
Einen Schwerpunkt der anschließenden Diskussion bildete die Frage nach der Möglichkeit einer Objektivierung individueller Wirkungskontrolle respektive subjektiver Zufriedenheit auf Seiten der Klientinnen und Klienten zu einer Wirksamkeit der Leistung als solcher. Ebenso diskutiert wurde die daraus resultierende Frage nach den möglichen leistungs- und vertragsrechtlichen Folgen einer diesbezüglich anfechtbaren Methodik für die beteiligten Akteure. Eine wichtige Schlussfolgerung bestand in der Betonung, dass eine beiderseitige Herausforderung zur Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe besteht, die trotz mitunter gegensätzlicher Perspektiven neue Formen der Kooperation erfordert.

Mitwirkende

Moderation

  • Dirk Lewandrowski, Landesrat und Dezernent Soziales im Landschaftsverband Rheinland, Köln


Vortrag/Diskussion

  • Dr. Dietlinde Albrecht, Referatsleiterin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
  • Frank Löbler, Leiter Ressort Qualität im Sozialwerk St. Georg, Gelsenkirchen

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