Fachforum 1.1: Dauerbaustelle SGB II & Stellschrauben für eine qualitative Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zusammenfassung

Herr Dr. Schulze-Boeing, MainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach, berichtete aus der kommunalen Praxis. Die Erwerbsintegration als Kernaufgabe des SGB II sollte im Focus stehen und die Aufgaben der Jobcenter nicht überdehnt werden. Eine bessere Vernetzung der kommunalen Leistungsträger, die Beschleunigung der Arbeitsabläufe sowie die verstärkte Einbeziehung der Kunden in den Beratungsprozess seien entscheidend für eine qualitative Weiterentwicklung. Exemplarisch hierfür berichte er aus dem Pilotprojekt RIAC zur Integration von Geflüchteten, in dem die Integrationsmaßnahmen parallel zueinander verlaufen. Eine wichtige „Stellschraube“ sei die Haltung der Mitarbeiter zu ihrer Arbeit und den Kunden.

Herr Dr. Kupka, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), referierte über die Auswirkungen von Vermittlungshemmnissen auf die Chancen der Erwerbsintegration und die Veränderungen des Arbeitsmarkts durch die Digitalisierung. Der Ausbau von Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine stärkenorientierte Beratung, die die Fähigkeiten der Personen in den Vordergrund stellt, seien wichtige Stellschrauben. Die Beratungsqualität und -quantität sollte erhöht werden, um passgenaue Maßnahmen zu ermitteln. Für den Personenkreis, der sich am Rand der Erwerbsfähigkeit befindet, sei zudem eine soziale Betreuung notwendig.

Herr Dr. Bermig, UAL II c BMAS, berichtete über die Vorhaben der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Hierzu zählen die Fortschreibung der Regelsätze, Vermögensanrechnung, Sanktionsregelungen und der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit ist aktueller Schwerpunkt, zum einen durch die Einführung eines neuen Regelinstruments § 16 i SGB II für Teilhabe am Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Personen im Langzeitleistungsbezug. Zum anderen soll durch individuelle und intensive Beratung der gesamten BG, zusätzliche Haushaltsmittel, verstärkte Vernetzung der Akteure und eine verbesserte Abstimmung der Instrumente für Arbeitsförderung Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Haushaltsmittel von 4 Mrd. € fließen in den EGT.

In der anschließenden Fragerunde wurden insbesondere der Passiv-Aktiv-Tausch und die Verwendung der finanziellen Mittel, die Verbesserung der Netzwerkarbeit und die Probleme mit den Datenschutzbestimmungen in der Praxis diskutiert.

Mitwirkende

Moderation

  • Werner Hesse, Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands – Gesamtverband e. V., Berlin


Vortrag

  • Dr. Klaus Bermig, Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
  • Dr. Peter Kupka, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
  • Dr. Matthias Schulze-Böing, Kommunales Jobcenter Offenbach, Bundesnetzwerk Jobcenter

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