Vertreterin des Vorstands (§ 30 BGB)

Das Präsidium kann zur Vertretung des Vorstands für gewisse Tätigkeiten eine/n oder mehrere besondere Vertreter/innen gemäß § 30 BGB bestellen Vertreter/innen.

Dies ist geschehen. Aufgabenkreis der Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB ist: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle einschließlich Prozessvertretung in Rechtsstreitigkeiten, Abgabe von Erklärungen gegenüber Zuwendungsgebern sowie Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen einschließlich außerordentlicher und ordentlicher Kündigungen.

Besondere Vertreterin ist Nora Schmidt.

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