Gestalter des Weimarer Fürsorgerechts

Durch die Umwandlung des Deutschen Vereins zu einem professionell geführten Interessenverband verstand es Polligkeit, nachhaltig Einfluss auf die Fürsorgegesetzgebung des Reiches zu nehmen. Grundlage dieses Erfolges war einerseits sein Geschick, divergierende Positionen zu ausgewogenen Synthesen zusammenzuführen, andererseits seine überlegene fachliche Kompetenz.

Wichtige Persönlichkeiten

Foto von Agnes Neuhaus, © Sozialdienst katholischer Frauen, DortmundAgnes Neuhaus
* Dortmund 24.3.1854, † Soest 20.11.1944
1899 Gründerin und Vorsitzende des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder, heute Sozialdienst katholischer Frauen, Mitglied im Verbandsausschuss des Deutschen Caritas-Verbandes, im Allgemeinen Deutschen Fürsorgeerziehungstag, in der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge und im Deutschen Verband für Einzelvormundschaft. 1919 Mitglied der Verfassungsgebenden Nationalversammlung und des Reichstages (1920–1930) für die Zentrums-Partei. Seit 1910 Mitglied im Zentralausschuss, 1918–1928 im Vorstand des DV, DV-Ehrenmitglied.


Foto: Sozialdienst katholischer Frauen, Dortmund




Foto von Hilde EiserhardtHilde Eiserhardt
* Esch/Taunus 24.2.1888, † Frankfurt a.M. 6.4.1955
1918 Dr. jur., seit 1919 Referentin, von 1922–1936 und 1946–1950 Zweite Geschäftsführerin des DV. 1929 Verfasserin der Monografie "Ziele eines Bewahrungsgesetzes". Mitglied im Deutschen Berufsverband der Sozialbeamtinnen, in der NS-Zeit für den Bayerischen Landesverband für Wanderdienst und das Soziographische Institut in Frankfurt a.M., 1945/46 für das Frankfurter Wohlfahrtsamt tätig. 1947–1950 Mitglied des DV-Vorstands, 1947–1955 des DV-Hauptausschusses.




Foto von Alice SalomonAlice Salomon
* Berlin 19.4.1872, † New York 30.8.1948
1906 Dr. phil., 1932 Dr. med. h.c. Seit 1893 Mitglied und seit 1899 Vorsitzende der "Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit", 1900 Mitglied und bis 1920 stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine, 1908 Mitbegründerin der ersten überkonfessionellen Sozi alen Frauenschule, 1912 Gründerin des Deutschen Verbandes der Jugendgruppen und Gruppen für Soziale Hilfsarbeit, 1917 Gründerin der Konferenz sozialer Frauenschulen in Deutschland, 1920 Vizepräsidentin des International Council of Women, 1925 Gründerin der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit, seit 1929 Vorsitzende des International Committee of Schools of Social Work, 1919–1933 Mitglied im Vorstand des DV. 1933 Verlust der öffentlichen Ämter, 1937 Ausweisung aus Deutschland, 1939 Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft und des Doktortitels, 1944 Annahme der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft.

Mitwirkung an der Fürsorgerechtsreform
Die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Unterstützungswohnsitzgesetzes hatte sich schon im Ersten Weltkrieg gezeigt. Polligkeit wollte die traditionelle Armenpflege modernisieren und sie gleichzeitig mit der Unterstützung der bedürftigen Kriegopfer in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Als nach der Inflationskrise im Jahr 1924 die "Reichsfürsorgepflichtverordnung" und die "Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge" verabschiedet wurden, konnte es der DV als Erfolg verbuchen, dass darin zahlreiche seiner Reformvorschläge eingeflossen waren. Dazu gehörten die Schaffung leistungsfähiger Fürsorgeträger, der Lastenausgleich der Verbände untereinander, die Verankerung des Prinzips der Individualisierung und die Ersetzung des Unterstützungswohnsitzes durch den "gewöhnlichen Aufenthalt". Nicht durchsetzen konnte sich Polligkeits Forderung nach Gleichstellung der Kriegsopfer mit den Empfängern der Armenfürsorge. Dennoch ist im Weimarer Fürsorgerecht seine Handschrift deutlich erkennbar, und nicht wenige der damals formulierten Bestimmungen finden sich noch heute im Sozialgesetzbuch (SGB XII) wieder.

Foto vom Vorstand des DV anlässlich der 50-Jahr-Feier am 26. November 1930 in der Berliner Krolloper



Zwangsbewahrung für "asoziale" Personen
Trotz seiner prinzipiell fortschrittlichen Ausrichtung fanden weiterhin repressive Elemente Eingang in die Programmatik des DV. Hervorzuheben ist das so genannte Bewahrungsgesetz, mit dem "asoziale" Personen (z.B. Alkoholiker, Obdachlose, Prostituierte) gegen ihren Willen in geschlossenen Fürsorgeanstalten untergebracht werden sollten. Die Zentrumspolitikerin Agnes Neuhaus war die treibende Kraft des Bewahrungsgesetzes im Reichstag und im DV. In Hilde Eiserhardt fand sie eine engagierte Mitstreiterin, die 1929 ein Standardwerk zu der Materie vorlegte. Letztendlich kam das Bewahrungsgesetz in der Weimarer Republik aus finanziellen Gründen nicht zustande, aber auch rechtsstaatliche Bedenken sta nden ihm entgegen. Durch Anträge an die Reichsregierung konnte der DV erreichen, dass in das "Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" vom 16. Juli 1927 Regelungen eingefügt wurden, die eine Verbindung zu dem ebenfalls diskutierten Wandererfürsorgegesetz herstellen sollten. In beiden flossen Aspekte der Arbeitsmarkt- und der Fürsorgepolitik zusammen. Der DV hielt neben Maßnahmen zur Unterstützung der Wanderer Sanktionsmöglichkeiten für unabdingbar, weswegen er den Ausbau strafrechtlicher Vorschriften über die Arbeitshauseinweisung sowie wiederum die Einführung des Bewahrungsgesetzes befürwortete.

Jugendwohlfahrtsrecht, Unehelichenrecht und soziale Berufsarbeit
Das erste große Paragrafenwerk der Weimarer Republik, an dem der DV aktiv mitwirkte, war das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. Juli 1922. Der wesentliche Beitrag des DV bestand in einer Denkschrift, den eine Expertenkommission unter der Leitung Polligkeits vorlegte und deren Vorschläge in das Gesetz einflossen. Ein weiteres Themengebiet, dem sich der DV über einen Zeitraum von rund zehn Jahren widmete, war die Reform des Rechtes der unehelichen Kinder und der Annahme an Kindesstatt. Zudem eng agierte er sich weiter auf dem Gebiet der sozialen Berufsausbildung und hatte 1919 mit Alice Salomon die führende Expertin in seinen Vorstand berufen. Mit der Beteiligung an der ersten Lehrplankonferenz des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt 1924, der Veranstaltung des 39. Deutschen Fürsorgetages 1925 über die Berufslage der Fürsorgerinnen und nicht zuletzt der Durchführung der 2. Internationalen Konferenz für Sozialarbeit in Frankfurt a.M. 1932 gelang es dem DV in dieser Epoche, gleichsam als Dachverband der Berufskräfte der sozialen Arbeit in Deutschland in Erscheinung zu treten.

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