Europäische Sozialpolitik

Europäische Sozialpolitik

Nach Ansicht des Deutschen Vereins wird die Europäische Union (EU) Vertrauen und Akzeptanz verspielen, wenn ihre Politik zukünftig nicht mehr zum sozialen Fortschritt und zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer Bürger/innen beiträgt. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Verein von der EU die Verwirklichung ihrer sozialen Ziele und die Stärkung der sozialen Rechte der Bürger/innen. Statt Kompetenzerweiterungen für die EU im sozialen Bereich befürwortet er die Fortführung der Koordinierung der Sozialpolitiken in den Mitgliedstaaten. Die EU sollte ihre sozialpolitischen Prioritäten nach Ansicht des DV verstärkt auf die Berücksichtigung sozialer Folgen von Mobilität innerhalb der EU sowie den Erhalt der sozialen Daseinsvorsorge lenken und für eine deutliche Ausrichtung der Ziele der EU-Förderpolitik auf Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung eintreten.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und zur "Erklärung von Porto"

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) in der von der Bundesregierung beschlossenen Fassung vom 16. Dezember 2020

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Stärkung des sozialen Europas

Opinion of the Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (German Association for Public and Private Welfare) regarding the European Commission consultation on reinforcing social Europe

Erwartungen des Deutschen Vereins an die Bundesregierung für ihren Vorsitz im Rat der Europäischen Union 2020


Erwartungen des Deutschen Vereins an die Europäische Union zur Europawahl 2019: Perspektiven für ein soziales Europa

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Europäischen Säule sozialer Rechte [PDF, 200 KB]

Opinion of the German Association on the European Pillar of Social Rights

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Reform der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [PDF, 140 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte [PDF, 190 KB]

Opinion of the German Association on the Consultation on a European Pillar of Social Rights [PDF, 80 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins für die Stärkung der sozialen Dimension der EU-Politik – wirksame und verlässliche Sozialleistungssysteme schaffen [PDF, 190 KB]

Opinion of the German Association for strengthening the social dimension of EU policy –
establishing effective and reliable welfare provision systems [PDF, 220 KB]


Sozialpolitischen Erwartungen des Deutschen Vereins an die EU [PDF, 200 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt“ [PDF, 190 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zu den Nationalen Reformprogrammen im Rahmenn der Strategie "Europa 2020"
[PDF, 210 KB]


Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung [PDF, 130 KB]

Artikel
Der Mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 und der Corona-Aufbauplan für Europa

Markowski, Cornelia: Armut von Familien – Ansätze für soziale Durchlässigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz, NDV 6/2018 [PDF, 270 KB]

Böckenhoff, Anke: 60 Jahre Römische Verträge in Zeiten von Europaskepsis: Anlass für sozialpolitische Weiterentwicklung? NDV 3/2017 [PDF, 70 KB]

Die Links zu den Fachtagungen:
Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik 2016

Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik 2015

EU-Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme

Online-Veranstaltung des Deutschen Vereins und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Thema "Wege aus der Armut – Ein Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten" am 24. Juni 2020

Grundsicherungssysteme gibt es bereits in allen EU-Mitgliedsländern. Art und Umfang sind jedoch sehr unterschiedlich. Um Armut innerhalb der EU zu bekämpfen, ist es wichtig, einen Rahmen für Grundsicherungssysteme zu schaffen. Dabei sollen bestehende Systeme nicht abgeschafft werden, vielmehr soll aber sichergestellt werden, dass die Armutsschwelle mit der Grundsicherung nicht unterschritten wird. In der Veranstaltung am 24. Juni 2020 mit EU-Kommissar Nicolas Schmit, dem Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, dem Mitglied des Europäischen Parlaments Katrin Langensiepen und der Vertreterin der BAGFW-Mitgliederversammlung, Eva-Maria Welskop-Deffaa, wurde dann auch deutlich formuliert, dass es an einem Rahmen für Grundsicherungssysteme in der EU keinen Weg vorbei gibt.


Kurzdokumentation BAGFW Deutscher Verein Grundsicherungssysteme 24.06.2020 [PDF, 720 KB]

Europäische Familien- und Gleichstellungspolitik

Die Reichweite der Europäischen Union in der Familien- und Gleichstellungspolitik hängt stark vom zu regelnden Teilaspekt ab. Die Gestaltungsmöglichkeiten der EU reichen von Kampagnen und Aktionsprogrammen über Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten hin zu Richtlinien und Verordnungen. Insbesondere in der Gleichstellungspolitik kann die heutige EU auf eine lange Historie von Regelungen zurückgreifen – bereits die Römischen Verträge enthalten einen Artikel zum gleichen Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit (heute Art. 157 AEUV). Des Weiteren zeigt sich der Einfluss europäischer Regelungen in der Gleichstellungspolitik auch am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dessen Einführung in Deutschland auf vier Richtlinien zurückgeht, die die EU zwischen 2000 und 2004 beschlossen hatte.

Europaweite familienpolitische Regelungen sind häufig im Bereich des Arbeitsrechts zu finden (z.B. Mutterschutz in der Richtlinie 92/85/EWG) oder eng verknüpft mit der EU-Beschäftigungspolitik. Auch die gegenwärtigen Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, fußen auf der Idee, die Arbeitsmarktpartizipation von Frauen zu steigern.
Der Deutsche Verein verfolgt die Bestrebungen und Maßnahmen der EU sowohl im Feld der Gleichstellungs- als auch der Familienpolitik.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige [PDF, 170 KB]

Konsultationsbeitrag des Deutschen Vereins „Possible action to address the challenges of work-life balance faced by working parents and caregivers”, Februar 2016 [PDF, 100 KB]

Konsultationsbeitrag des Deutschen Vereins “Equality between women and men in the EU“, Juli 2015 [PDF, 370 KB]

Artikel
Pieper, Jonas: Gleichstellung erst 2084 erreicht? Aktuelle EU-Initiativen für die Gleichstellung von Frauen und Männern, NDV 10/2016 [PDF, 110 KB]

EU-Beihilferecht

Der EU-Binnenmarkt basiert auf dem Prinzip des fairen Wettbewerbs. Einseitige Subvention und Beihilfen an die (nationalen) Unternehmen sind daher verboten. Die Daseinsvorsorge und die sozialen Dienste sind davon nicht ausgenommen. Diese können zwar unter bestimmten Vorgaben von einer Notifizierungspflicht bei der EU-Kommission freigestellt werden, eine komplette Vorabbereichsausnahme gibt es aber für die sozialen Dienste und die Daseinsvorsorge als grundsätzlich wirtschaftliche Leistungen nicht. Im Rahmen der europäischen Beihilfenkontrolle und Missbrauchsaufsicht ist darüber hinaus ein europäischer Diskussionsprozess zur Gestaltung eines EU-Rahmens für die sozialen Dienste in Gang gekommen. Der Deutsche Verein setzt sich für umfangreiche, flexible und rechtssichere Freiräume bei der Finanzierung sozialer Dienste in Deutschland ein. Er betont die Wichtigkeit der subsidiären Erbringung und fordert die Respektierung des mitgliedstaatlichen Gestaltungsermessens sowie der kommunalen Daseinsvorsorge ein. Bürokratische Vorgaben müssen so klein wie möglich gehalten werden.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins als Beitrag zur öffentlichen Anhörung der Europäischen Kommission zu staatlichen Beihilfen: Vorschriften für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse [PDF, 60 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften [PDF, 120 KB]


Links zu Veranstaltungen
Die neuen Vorschriften des EU-Beihilferechts 2012 und ihre Auswirkungen auf die sozialen Dienste [PDF, 4,7 MB]

EU-Beschäftigungspolitik

In der Beschäftigungspolitik hat die Europäische Union hauptsächlich eine koordinierende Rolle. Die grundsätzliche Zuständigkeit in diesem Politikfeld liegt bei den Mitgliedsstaaten. So hat die EU eine koordinierende Beschäftigungsstrategie entwickelt, um das im Vertrag der Europäischen Union (Art. 3 (3) EUV) festgelegte Ziel einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, anzustreben. Ebenfalls Teil der Beschäftigungspolitik ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Unterstützung ihrer Beschäftigungsmaßnahmen (Art. 149 AEUV).
Die EU kann beispielsweise zu Themen wie der Eingliederung in den Arbeitsmarkt Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen und somit Impulse setzen. Der Deutsche Verein verfolgt die Bestrebungen der EU und setzt sich dafür ein, dass die spezifischen Bedingungen und die Strukturen der Arbeitsmärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und dass es bei der nationalstaatlichen Umsetzung von Empfehlungen nicht zu einer Herabsetzung bereits bestehender Standards kommt.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt [PDF, 200 KB]

Opinion of the German Association on the European Commission’s Proposal for a Council recommendation on the integration of the long-term unemployed into the labour market [PDF, 190 KB]

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum ersten Diskussionsentwurf des deutschen Implementierungsplans der EU-Jugendgarantie [PDF, 40 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Grünbuch "Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen" [PDF, 140 KB]

Europäisches Solidaritätskorps

Die Europäische Kommission hat mit der Einrichtung eines Europäischen Solidaritätskorps‘ begonnen. Dieses setzt sich aus zwei Komponenten zusammen — Freiwilligen- und Beschäftigungsprojekten — und ist an junge Menschen unter 30 Jahren gerichtet. Mit dem Europäischen Solidaritätskorps soll der solidarische Einsatz junger Menschen in Europa gefördert werden. Einsatzgebiete reichen von Umwelt- und Naturschutz über Kultur und Sport bis zur Sozialen Arbeit und der Aufnahme und Integration von Geflüchteten.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt das Ziel, den sozialen Zusammenhalt durch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu stärken. Er fordert die Kommission und den Rat der EU jedoch auf, die Stärkung des freiwilligen Engagements klar von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung zu trennen. Bürgerschaftliches Engagement darf kein Ersatz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Für den Freiwilligendienst sollten zudem ausreichende und zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die Mittelausstattung muss langfristig gesichert sein, um negative Auswirkungen auf die Motivation von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern zu vermeiden.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Europäischen Solidaritätskorps [PDF, 110 KB]

EU-Politik für soziales Unternehmertum und soziale Innovation

Mit der Initiative für Soziales Unternehmertum hat die Europäische Kommission 2011 einen Aktionsplan zur Förderung von Sozialunternehmen als Akteure der Sozialwirtschaft und Hauptinitiatoren der sozialen Innovation vorgelegt. Nachgehend erfolgte die Einführung verschiedener Instrumente und Maßnahmen, darunter u.a. das Programm für Soziale Innovation und Beschäftigung (EaSI, engl: Programme for Employment and Social Innovation) oder der Neuausrichtung im Strukturfonds ESF. Diskutiert werden zudem die rechtliche Stellung von Sozialunternehmen oder die Entwicklung neuer Finanzierungsinstrumente wie dem Social Impact Investing. Die Europäische Kommission versteht unter Sozialen Unternehmen solche Unternehmen, deren Ziel nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Gemeinwohl ist, was sowohl umweltschonende, soziale oder auch gesellschaftliche Zielsetzungen einschließt.

Der Deutsche Verein setzt sich dafür ein, dass bei den europäischen Entwicklungen zur Förderung der Sozialwirtschaft die Qualität, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit sozialer Dienste im Vordergrund stehen und betont, dass in Deutschland private Finanzierungsquellen nicht die Regelfinanzierung sozialer Dienste ersetzen sollte.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Vorschlag für eine Verordnung über ein Programm der Europäischen Union für sozialen Wandel und soziale Innovation vom 16. April 2012 [PDF, 90 KB]

Artikel
Böckenhoff, Anke: Europäische Entwicklungen zum Sozialen Unternehmertum, NDV 4/2016 [PDF, 90 KB]

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

Die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betrifft grenzüberschreitende Sachverhalte, bei denen kein Mitgliedstaat der EU allein handeln kann. Der Deutsche Verein begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiterzuentwickeln. Sie entspricht grundsätzlich der Forderung des Deutschen Vereins nach einer stärkeren sozialpolitischen Ausrichtung der Union. Die steigende Mobilität der Unionsbürgerinnen und -bürger, der gesellschaftliche Wandel sowie die stetigen Änderungen in den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten verlangen nach sachgerechter Anpassung der Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte.


Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Reform der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [PDF, 140 KB]

Transparenzregister der EU

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der öffentlichen Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister der Europäischen Union vom 19. Mai 2016
Das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben 2009 ein gemeinsames Register für Interessenvertreter/innen und Lobbyisten eingerichtet. Ziel ist es seit dem, mehr Transparenz in Brüsseler Lobbyaktivitäten zu bringen und politische Einflussnahme nachvollziehbar zu machen. Unternehmen, Vereinigungen, Anwaltskanzleien und Forschungseinrichtungen können das Register nutzen, um ihre Interessen in der Europaarbeit, Budget für Lobbyaktivitäten, Vernetzung etc. offen darzulegen. Aktuell sind gut 9.200 Organisationen registriert.

Mit seinem Amtsantritt 2014 griff Kommissionspräsident Juncker die wiederholt vom Europaparlament vorgetragene Forderung auf, dieses Register verbindlich auf jegliche Lobbyarbeit zu erstrecken und auch auf die Aktivitäten beim Rat der Europäischen Union auszuweiten. Er startete eine öffentliche Konsultation.

Der Deutsche Verein für öffentlichen und private Fürsorge e.V. hat die Transparenz von EU-Prozessen aus der eigenen Facharbeit hinaus wiederholt als mangelhaft eingeschätzt. Er nutzt das Register selbst seit Jahren (siehe Eintrag unter http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/searchControllerPager.do?declaration=deutscher+Verein&search=search).

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat die aktuelle EU-Konsultation zum Anlass genommen, sich für mehr Transparenz in Brüssel auszusprechen. Auch wenn sie die Möglichkeiten des Registers zur effektiven Regulierung der Transparenz begrenzt sieht, erkennt sie die Sensibilisierungsfunktion des Registers für eine demokratische und transparente Ausgestaltung der Gesetzgebungsprozesse auf EU-Ebene. Sie befürwortet ein verbindliches Register für Parlament, Kommission und den Rat der EU. Gleichzeitig fordert sie, die Kommunen und ihre Vereinigungen wieder von der Verpflichtung zur Registrierung auszunehmen.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Vollständiges Dokument vom 19. Mai 2016 [PDF, 90 KB]

EU-Steuerrecht

Das Steuerrecht ist alleinige Kompetenz der Mitgliedstaaten. Gleichwohl macht der Binnenmarkt auch hier eine Koordinierung notwendig. Nicht zuletzt die Berichte über Steuerhinterziehung einzelner internationaler Unternehmen durch Ausnutzung nationaler Einzelvorschriften verdeutlichen den Handlungsbedarf. Darüber hinaus sind es aufgrund des direkten Binnenmarkteffektes vor allem die Verbrauchssteuern, die einer Koordinierung bedürfen. Am Weitesten geht die Regulierung im Bereich der Mehrwertsteuer. Gleichzeitig besteht hier die Gefahr, über das Ziel hinauszuschießen. Der Deutsche Verein setzt sich dafür ein, bestehende Ausnahmeregelungen für die mitgliedstaatliche steuerliche Förderung öffentlicher und gemeinnütziger Leistungen aufrecht zu erhalten. Vollbesteuerungsmodelle würden die Leistungserbringung sozialer Dienste in Deutschland extrem verteuern und erschweren. Neuverhandlungen im Finanzföderalismus wären kaum zu bewältigen. Die Folgen nicht abzuschätzen und zu verantworten.

Stellungnahmen/Empfehlungen

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Konsultation der Europäischen Kommission "Überprüfung bestehender MWSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten" [PDF, 200 KB]

Artikel
Markowski, Cornelia: Die Europäische Union auf dem Weg zu einem einheitlichen Mehrwertsteuerraum, NDV 5/2017 [PDF, 120 KB]

EU-Vergaberecht

Über den Europäischen Binnenmarkt beeinflusst die Europäische Union die Regelung der mitgliedstaatlichen Beschaffungen. Nach Erreichung bestimmter Schwellenwerten sollen Liefer-, Dienstleistungsaufträge, Bau- und jüngst auch Konzessionsaufträge europaweit ausgeschrieben werden. Grundsätzliche Prinzipien der Transparenz, Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs gilt es einzuhalten. Der Deutsche Verein setzt sich für die Vereinbarkeit eigenständiger wettbewerblicher Erbringungsformen des deutschen sozialen Leistungserbringungsrechts mit dem EU-Recht ein. Auch plädiert er für besondere Freiräume und Qualitätsanforderungen, wenn soziale Dienste ausnahmsweise ausgeschrieben werden. Denn soziale Dienste können nicht wie Bleistifte eingekauft werden. Die jüngsten EU-Richtlinien für öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und Konzessionen (2014/23/EU) sind vor diesem Hintergrund positiv zu bewerten. Nun kommt es darauf an, dass die europäischen Freiräume bei der Umsetzung der Richtlinien in Deutschland genutzt werden.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014) vom 16. Juni 2015 [PDF, 80 KB]

Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des BMWi für eine Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014) vom 30. November 2015 [PDF, 140 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in Deutschland [PDF, 90 KB]

Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission für Richtlinien zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts für öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen [PDF, 130 KB]

Freihandelsabkommen

Die Europäische Union hat die ausschließliche Kompetenz über den EU-Außenhandel. In diesem Sinne verhandelt die EU-Kommission eine Reihe von Freihandelsabkommen der EU mit ihren Partnern. Die Bestrebung ist, den Handel auch der Dienstleistungen pluri- und bilateral voran zu bringen, nachdem die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ins Stocken geraten sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge begleitet die Verhandlungen insbesondere zu der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA konstruktiv kritisch. Eine rechtssichere Bereichsausnahme für die sozialen Dienste und der Daseinsvorsorge sowie die Sicherung des sozialstaatlichen Gestaltungsspielraums muss Grundlage der Abkommen sein.

Stellungnahmen/Empfehlungen
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu den TTIP, CETA und TiSA anlässlich der schriftlichen Anhörung im Europaausschuss des Hessischen Landtages am 13. Juli 2015 [PDF, 240 KB]

Stellungnahme des Deutschen Vereins zu internationalen Freihandelsabkommen und sozialen Dienstleistungen vom 30. September 2014 [PDF, 140 KB]

Artikel
Markowski, Cornelia: Aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung des Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada (CETA), NDV 6/2017 [PDF, 150 KB]

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