FF 3.1 Gemeinsam aktiv – Jobcenter und die Akteure im Sozialraum

Zusammenfassung

Die Jobcenter wollen und müssen das SGB II rechtskonform und rechtssicher umsetzen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, denn das heutige Sozialgesetzbuch II sei "wahrscheinlich eines der bürokratischsten Gesetze, das es gibt“, teilte der Bundesarbeitsminister in einer Befragung der Bundesregierung im Bundestag am 18. Mai 2022 mit. Eine rechtskonforme und rechtssichere Umsetzung ist am besten zu gewährleisten, wenn Leistungsberechtigte schriftlich einen Termin für eine Beratung oder Sachbearbeitung erhalten und zu diesem Termin in die Behörde eingeladen werden. Diese Umsetzung des SGB II ist jedoch wenig bürgerfreundlich und hat dazu beigetragen, dass Jobcenter das Image einer bevormundenden und sperrigen Behörde haben.
Einige Jobcenter sind schon sehr früh auf die Bürgerinnen und Bürger zugegangen, indem sie Teile ihrer Dienstleistungen, insbesondere die leistungsrechtliche Beratung, und Sachbearbeitung vor Ort in Quartieren oder Stadtteilen anbieten. Einige Jobcenter in Flächenlandkreisen bieten mehr oder weniger ihre gesamten Dienstleistungen jeweils an dezentralen Standorten an. Das wird von den Leistungsberechtigten und auch den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt sehr geschätzt. Jobcenter werden als Teil der lokalen sozialen Infrastruktur wahrgenommen. Fachkräfte der Jobcenter machen die Erfahrung, dass sich ihr Verständnis von Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften erheblich erweitert und vertieft, wenn sie sehen und erleben, wo diese Personen wohnen und leben.
Eine dem Bedarf entsprechende Präsenz in Sozialräumen, z.B. aufgrund der räumlichen Konzentration von Leistungsbezug, ist eine praktisch wirksame Strategie, um die Erreichbarkeit der Jobcenter deutlich zu erleichtern und eine bürgerfreundliche Behörde zu sein. Die verbesserte digitale Infrastruktur und Technik befördern die Umsetzung dieser Strategie.
Über 20 Jahre Erfahrungen aus Projekten des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt“ und seit 2020 aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt“ haben gezeigt, dass immer wieder an verschiedensten Standorten die Konzentration von Problemlagen stattfindet. Inzwischen ist auch klar, dass es Quartiere mit dauerhaften Unterstützungsbedarfen gibt. Ein Indikator für die Problemlage und den Unterstützungsbedarf ist der Anteil des Leistungsberechtigten an den Einwohnerinnen und Einwohnern eines Stadtteils oder Quartiers. Wo es in solchen Gebieten mit besonderem Entwicklungs- und Förderungsbedarf noch nicht der Fall ist, sind Jobcenter aufgefordert, vor Ort an der Lösung der Probleme und der Verbesserung der Lebensqualität mitzuwirken.
Beide Dimensionen der Präsenz von Jobcenter in Sozialräumen wurden im Forum 3.1 des 82. Deutschen Fürsorgetages verhandelt. Jobcenter haben für die Präsenz in Sozialräumen zwei schwierig Aufgaben zu lösen: erstens die Finanzierung dieser Präsenz und zweitens passende Maßnahmen für ein Vergabeverfahren zu definieren und aufgrund eines Vergabeverfahrens zu realisieren. Der Deutscher Verein könnte dazu beitragen, dass diese Aufgaben bewältigt werden.

Mitwirkende

Moderation

  • Karl-Josef Cranen, Amtsleiter, Job-Com - Kommunales Jobcenter Kreises Düren


Vortrag/Diskussion

  • Tilman Fuchs, Dezernent für Schule, Kultur, Sport, Jugend und Soziales im Kreis Steinfurt; Vorstandsvorsitzender der jobcenter Kreis Steinfurt
  • Gökhan Gürcan, Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hildesheim – Alfeld (Leine) e.V.
  • Margarete Meyer, Abteilungsleiterin für Stadterneuerung, Städtebauförderung und Stadtteilentwicklung der Stadt Essen
  • Ulrich Nehring, Geschäftsführer im Jobcenter Hildesheim
  • Malte Spitzer, Erster Stadtrat Hildesheim, Dezernent für Jugend, Soziales, Schulen und Sport
  • Karin Vorhoff, Referatsleiterin im Deutschen Caritasverband e. V., Freiburg/list">

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