Fachforum 1.6: Unterstützte Elternschaft: Wie können Eltern mit Beeinträchtigungen und ihre Kinder unterstützt und begleitet werden?

Zusammenfassung

Menschen mit Behinderungen gemäß Art. 23 UN-BRK haben ein Recht auf selbstbestimmte Elternschaft. Oft brauchen sie, um dieses Recht wahrzunehmen, Unterstützung. Im Fachforum wurde aus Perspektive der Wissenschaft, der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege dieses Thema behandelt.

Martina Müller stellte eine Analyse zur Umsetzung des Artikels 23 UN-BRK vor. Nachdem sie auf die gesetzlichen Grundlagen eingegangen war, erläuterte sie die Ergebnisse ihrer Studie. Für die Studie wurden Jugendämter, Sozialämter und Projekte befragt. Der Rücklauf von Jugend- und Sozialämtern sei bedauerlich gering gewesen. Es habe sich herausgestellt, dass es bei den Angeboten von Projekten für Eltern mit Behinderungen ein Nord-Süd-Gefälle gibt sowie ein Stadt-Land-Gefälle. Insgesamt würden in den Jugend- und Sozialämtern Eltern mit Behinderungen kaum wahrgenommen und es bestehe recht wenig Kenntnis über deren Bedarfe sowie über mögliche Angebote. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass die Leistungsträger unzureichend zusammenarbeiten, was die Hilfen aus einer Hand erschwert oder gar unmöglich macht.

Rolf Diener berichtete aus Bremen über das Projekt Unterstützte Elternschaft, das zunächst ein Modellprojekt der Lebenshilfe Bremen war und im Januar 2016 zu einem Regelangebot avanciert ist. Das Leistungsangebot richtet sich an Schwangere ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, Eltern und alleinerziehende Mütter bzw. Väter mit einer diagnostizierten geistigen oder geistig und mehrfachen Behinderung, um sie so zu stärken, dass sie ihre Elternrolle entsprechend wahrnehmen können und gleichzeitig das Kindeswohl gesichert ist. Als Gelingensfaktoren stellte er heraus, dass bei dem Amt für Soziale Dienste Bremen das Jugend- und Sozialamt in einer Organisation strukturiert ist, aber auch die Lebenshilfe in der Eingliederungs- und Jugendhilfe tätig ist. Außerdem komme es auf engagierte Mitarbeitende auf allen Seiten an.

Petra Thöne berichtete von der Einrichtung „Begleitete Elternschaft“ in Bielefeld. Seit 1998 bietet diese für Eltern und ihre Kinder ein stationäres Betreuungsangebot. Seit 2017 gibt es zusätzlich eine Clearingstelle, die auf 6–9 Monate befristet ist und eine komplexe, umfangreiche Diagnostik als einen Baustein zur Perspektivklärung beinhaltet.
Es bestand Einigkeit darin, dass Inklusion vor allem eine Frage der Haltung ist.

Mitwirkende

Moderation

  • Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Berlin


Vortrag/Diskussion

  • Rolf Diener, Jugendamtsleiter im Amt für Soziale Dienste der Freien Hansestadt Bremen
  • Martina Müller M. A., Erziehungswissenschaftlerin und Pädagogin, Vorstand des Vereins „Leben mit Handicaps“ e. V., Leipzig
  • Petra Thöne, Bereichsleiterin der Bethel. regional – Begleitete Elternschaft Clearingstelle, Bielefeld

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