Fachforum 1.2: Chance verpasst! & Wie gelingt der Neustart für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe?

Zusammenfassung

Der Anspruch, ein inklusives SGB VIII zu gestalten, wurde mit dem Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes nicht eingelöst. Nach wie vor besteht aber die Erwartung, für alle Kinder und Jugendliche ein modernes Leistungsrecht zu schaffen.

Rainer Schwarz, Jugendamtsleiter im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Berlin, skizzierte einen pragmatischen Weg, die inklusive Lösung vor Ort umzusetzen: Gemäß spezieller für das Land Berlin geltender Ausführungsvorschriften zum SGB VIII ist bereits jetzt das Jugendamt zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe, und zwar für alle Kinder und Jugendliche. Ein weites Verständnis von Inklusion sei daher schon länger eine tradierte Grundidee in diesem Berliner Bezirk. Ruth Coester, Justiziarin des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e. V. in Berlin, machte jedoch deutlich, dass aus Sicht der betroffenen Kinder und ihrer Familien eine Änderung im SGB VIII auf Bundesebene notwendig sei. Die Jugendhilfe müsse Verantwortung für alle Kinder übernehmen.

In der anschließenden Diskussion brachte Bettina Bundszus, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zum Ausdruck, dass das BMFSFJ sich als Treiber verstehe, der die Diskussion angestoßen habe und diese nun nach dem Vorbild des Prozesses zur Entstehung des Bundesteilhabegesetzes fortsetzen wolle. Geplant sei ein breiter Beteiligungsprozess. Sabine Blitz, Fachdienstleiterin in der Graf Recke Stiftung in Düsseldorf, betonte, dass es in der Praxis vielerorts bereits die inklusive Lösung im Kleinen gebe. So schrieben bereits jetzt öffentliche und freie Träger gemeinsam an kreativen Konzepten. Zwei unterschiedliche Leistungssysteme für Kinder, Jugendliche und deren Familien seien aber nicht mehr zeitgemäß. Für ein Gelingen der Reform müsse die Diskussion allerdings auch mit der Fachkräftebasis geführt werden.

Im Ergebnis wurde deutlich, dass auch über Kostenfragen offen und ehrlich diskutiert werden müsse. Das vormalige Festhalten an einem Kostenneutralitätsgebot erschwere die Verständigung und das weitere Reformverfahren. Insbesondere seit Inkrafttreten des BTHG müssen Mittel und Wege gefunden werden, Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung verstärkt in den Blick der Jugendhilfe zu nehmen, weil die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht auf diese Personengruppe zugeschnitten sind. Die Fortsetzung der Debatte um eine inklusive Lösung im SGB VIII lohnt sich also allemal.

Mitwirkende

Moderation

  • Jan Pörksen, Staatsrat, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg


Vortrag/Diskussion

  • Sabine Blitz, Graf Recke Stiftung Düsseldorf
  • Bettina Bundszus, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
  • Ruth Coester, Justiziarin des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe
    e. V., Berlin
  • Rainer Schwarz, Jugendamtsleiter im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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