Finanzbeirat

Gemäß § 14 der Satzung des Deutschen Vereins beruft das Präsidium einen Finanzbeirat zu seiner Unterstützung. Dieser besteht aus bis zu vier Personen, die für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Wesentliche Aufgaben des Finanzbeirates liegen in der Beratung des Vorstandes des Deutschen Vereins und seiner ständigen Vertretung gemäß § 30 BGB in finanziellen und wirtschaftlichen Belangen, insbesondere auch bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes, der Liquiditätsrechnung und der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage.

In den Sitzungen des Finanzbeirates werden die wichtigsten wirtschaftlichen Fragestellungen des Deutschen Vereins vom Jahresabschluss, über den Wirtschaftsplan für das nachfolgende Jahr und die mittelfristige Finanzplanung bis hin zur Aktualisierung des Wirtschaftsplans im laufenden Geschäftsjahr gemeinsam mit der Geschäftsleitung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins beraten.

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Mitglieder des Finanzbeirates

Aus dem Hauptausschuss:

  • Andreas Kaczynski, Vorstandsvorsitzender Paritätischer Landesverband Brandenburg e.V.
  • Thomas Deiters, stellvertretender Geschäftsführer Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern



Aus dem Präsidium:

  • Burkhard Müller, Geschäftsführender Direktor Landkreistag Rheinland-Pfalz
  • Dr. Joß Steinke, Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege im DRK-Generalsekretariat

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