Gründung

Abbildung der DenkschriftDie Gründungsinitiative von Albert Döll
Im Jahre 1879 verschickte der ehemalige Leiter der Armenverwaltung in Gotha und Senator a.D. Albert Döll eine Denkschrift an eine Reihe von bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen und privaten Wohlfahrtswesens, in der er die Gründung eines "Centralvereins für deutsche Armenpflege" anregte. Dieser sollte jährlich führenden Vertretern der Armenpflege eine Plattform bilden, um Erfahrungen auszutauschen und Lösungsansätze für die vordringlichen Probleme zu entwerfen. Sein Vorschlag, einen das ganze Reich umspannenden "Deutschen Verein" ins Leben zu rufen, stieß in den Fachkreisen auf eine positive Resonanz. Wolfgang Straßmann, Berliner Stadtverordnetenvorsteher und Vorsitzender des Berliner Vereins gegen Verarmung, griff die Idee auf und lud zahlreiche Sachverständige zu einer Gründungsveranstaltung am 26. und 27. November 1880 in die Reichshauptstadt ein. Dort wurden ein Präsidium mit Straßmann als Vorsitzendem durch Akklamation bestimmt, eine Reihe von armenpolitischen Fachfragen diskutiert und die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die zum nächsten Kongress eine Satzung ausarbeiten sollte. Auf der am 11. und 12. November 1881 wiederum in Berlin stattfindenden Versammlung wurde die Satzung einstimmig angenommen und damit der "Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit" konstituiert.

Zersplitterung des Armenwesens im Deutschen Reich
Die mangelnde soziale Absicherung der proletarischen Schichten spiegelte sich auch auf dem Gebiet der Fürsorge wider. Das Unterstützungswohnsitzgesetz von 1870 regelte die Rechte und Pflichten der Armenverbände. Die inhaltliche Ausgestaltung der Armenfürsorge blieb jedoch jedem einzelnen Armenverband vorbehalten, so dass in den Städten und Gemeinden ein buntscheckiges Bild der Armenpflege fortbestand. Auf Seiten der freien Armenpflege bemühten sich viele höchst unterschiedliche Vereine und kirchliche Wohltätigkeitsorganisationen, Pauperismus, Massenverelendung und Bettelwesen lokal zu bekämpfen. Dieses zersplitterte System von öffentlicher und privater Armenpflege war nicht in der Lage, die sozialen Probleme zu bewältigen. Das Bürgertum in den besonders stark betroffenen Städten und industriellen Ballungszentren, das sich durch Kostensteigerungen für das Armenwesen und die Zunahme von Armut, Bettelei und Kriminalität doppelt bedroht sah, drängte auf Maßnahmen zur Eindämmung der krisenhaften Lage. Zahlreiche Reformvorschläge zur Umgestaltung des Armenwesens wurden diskutie

Organisation und Arbeitsweise
An der Spitze des Vereins stand ein fünfköpfiger Vorstand, der die laufe nden Geschäfte zu besorgen und die Kasse zu verwalten hatte. Gewählt wurde der Vorstand durch einen aus 30 Mitgliedern bestehenden Zentralausschuss. Mitglieder im DV konnten Kommunen, Kommunalverbände, private Wohlfahrtseinrichtungen sowie Einzelpersonen werden. Innerhalb dieses Verbundes dominierten die norddeutschen Städte, während die ländliche und private Armenpflege nur schwach repräsentiert war. Dass die politische Durchschlagskraft eines ehrenamtlich tätigen Gremiums begrenzt war, ist evident. Dennoch stellte die Gründung des DV einen wichtigen Schritt von der örtlichen Zersplitterung zur reichsweiten Vereinheitlichung der Armenpflege in Deutschland dar.

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