FF 2.5 Der Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder – gemeinsame Verantwortung der föderalen Ebenen?!

Zusammenfassung

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung ist Aufgabe aller föderalen Ebenen. Das Versprechen des Grundgesetzes, die Würde und Persönlichkeit jedes Einzelnen zu schützen und zu entfalten – auch im Rahmen der ganztägigen Bildung für Kinder im Grundschulalter –, ist der gemeinsame Auftrag an Bund, Länder und Kommunen. Zugleich verwirklicht der Rechtsanspruch originäre Rechte der Kinder – nämlich ihre Talente zu fördern und sie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Wenngleich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes seitens der Kommunalen Spitzenverbände im Kontext Schule abgelehnt wird, so hat er sie gleichwohl im Bereich der öffentlichen Fürsorge, zu dem auch das SGB VIII zählt, und es ist originärer Auftrag des Bundes, für gleichwertige Lebensverhältnisse bzw. Aufwachsensbedingungen zu sorgen.

Seitens des Bundes ist deshalb auch geplant, dass zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden ein gemeinsamer Qualitätsrahmen verabredet wird, der Empfehlungen für jede Angebotsform enthalten soll. Aufgrund der aktuellen Krisen und des Ukraine-Krieges sind die finanziellen Spielräume für Bund, Länder und Kommunen zur Umsetzung des Rechtsanspruches und dessen qualitätvolle Ausgestaltung jedoch ungewiss. Dennoch müssen die Kommunen durch die Länder finanziell so ausgestattet werden, dass sie den Rechtsanspruch stufenweise auch erfüllen können. Zudem ist es für eine gelingende Umsetzung entscheidend, dass Kinder- und Jugendhilfe und Schule den "Ganzen Tag“ auf Augenhöhe miteinander und kindorientiert gestalten. Erforderlich sind darüber hinaus eine von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Trägern gemeinsam getragene Fachkräfteoffensive und die Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen. Denn es besteht auf beiden Seiten – der Schule und der Kinder- und Jugendhilfe – ein eklatanter Fachkräfte- und Lehrer/innenmangel. An der konkreten Ausgestaltung des "Ganzen Tages“ sollten schließlich auch die Kinder unmittelbar beteiligt werden.

Mitwirkende

Impuls

  • Marion Binder, Leiterin des Referats Ganztagesbetreuung Grundschulkinder im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin


Moderation

  • Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband e. V., Berlin


Vortrag/Diskussion

  • Dirk Bange, Leiter der Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Dr. Marcel Fischell, Geschäftsführer des Evangelischen Bildungswerk im Kirchenkreis Duisburg
  • Ursula Krickl, Referatsleiterin für Soziales, Jugend und Gesundheit und stellvertretende Pressesprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin

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