Hartz IV, weil BAföG nicht ausreicht?

Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aus, um den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung zu sichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können bzw. müssen sie dann (zusätzliche) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen zum Umgang mit dieser komplizierten Rechtslage herausgegeben.

Mit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2016 wurde bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Personenkreis, der Arbeitslosengeld II als nachrangige und zumeist ergänzende Unterstützung unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung aufstockend erhalten kann, vergrößert. Diese gesetzlichen Änderungen an der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben die Frage, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind, nicht hinreichend geklärt. Es besteht weiterhin ein kompliziertes System von Vorrangregelungen, Ausnahmen und Rückausnahmen. In der Praxis führt das zu Unsicherheiten bei der Beurteilung, wann die Regelungen des SGB II für Auszubildende greifen.

Die Arbeitshilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt in übersichtlicher Form, wie Fachkräfte in Jobcentern und Beratungsstellen mit dieser komplexen und komplizierten Rechtslage umgehen können. Neben den rechtlichen Grundlagen und der Systematik zum Anspruch auf Arbeitslosengeld II für Auszubildende wurde ein vereinfachtes Prüfschema erarbeitet. Einzelne Personengruppen werden in den Blick genommen. In einem Anhang wurde zudem eine tabellarische Übersicht zu den unterschiedlichen Fallkonstellationen mit den jeweiligen Leistungsansprüchen erstellt.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) fordern den Gesetzgeber auf, „die Leistungen nach dem BAföG so bedarfsgerecht auszugestalten, dass die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme aufstockender SGB-II-Leistungen entfällt“.

Die Arbeitshilfe ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-02-17-existenzsicherung-azubis.pdf

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