Pressemitteilungen 2024

13.02.2024 – One Billion Rising: Istanbul Konvention umsetzen

Bild: Traugiges Kind im Vordergrund, im Hintergrund Schatten von einer Frau und eines Mannes, der den Arm hebt, © istock.com /AndreyPopov© istock.com /AndreyPopov

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mahnt anlässlich der globalen Initiative "One Billion Rising" am 14. Februar 2024 die Umsetzung der Handlungsaufträge aus der Istanbul Konvention zur umfassenden Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder in Deutschland an und weist auf seine Empfehlungen hin.

Anlässlich der weltweiten Aktion "One Billion Rising" als starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen möchte der Deutsche Verein (DV) daran erinnern, dass die Istanbul Konvention in Deutschland seit nunmehr sechs Jahren in Kraft ist (1. Februar 2018). Sie verpflichtet Deutschland zu weitreichenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, die dringend vollständig umgesetzt werden müssen.

"Es ist für Betroffene, aber auch für den Zusammenhalt in der Gesellschaft und die Glaubwürdigkeit von Politik entscheidend, wie die Politik mit dem Thema Gewalt gegen Frauen umgeht, ihre Verpflichtungen wahrnimmt und wie die Bundesregierung ihre Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Abbau von Maßnahmen im Kampf gegen Gewalt an Frauen führen", erläutert Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Auf die erheblichen Umsetzungsdefizite hatte Ende 2022 GREVIO in seinem Bericht hingewiesen. Nimmt man das aktuelle Lagebild Häusliche Gewalt und den Anstieg von Gewalt gegen Frauen ernst, muss die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt insbesondere an Frauen aus Sicht des Deutschen Vereins Priorität haben. "Diese kann nur dann erfolgreich sein, wenn eine ganzheitliche und koordinierte Politik verfolgt wird, die alle staatlichen Ebenen einbezieht", betont Nora Schmidt unter Verweis auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder aus dem Jahr 2022. Mit ihnen spricht sich der DV insbesondere für eine neue eigenständige gesetzliche Regelung auf Bundesebene außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher aus.

Der Deutsche Verein begrüßt daher, dass die Bundesregierung inzwischen beim letzten Runden Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen Ende 2023 Kernelemente eines Gewalthilfegesetzes vorgestellt hat. Damit werden konkrete Anstrengungen unternommen, das Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen und im Laufe dieser Legislaturperiode ein Bundesgesetz zum Ausbau und zur besseren Finanzierung des Gewalthilfesystems auf den Weg zu bringen. Zur näheren Ausgestaltung eines Gesetzentwurfs hält der Deutsche Verein eine enge Orientierung an der Istanbul Konvention erforderlich und wird dies im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses weiter unterstützen.

Ebenso begrüßt der Deutsche Verein ausdrücklich, dass das Thema häusliche Gewalt im Rahmen der Mitte Januar durch die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkte zur Reform des Kindschaftsrechts aufgegriffen wurde und wird dies im weiteren Verlauf intensiv begleiten.


Die Empfehlungen für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2022-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-eine-reform-des-familien-und-familienverfahrensrechts-unter-beruecksichtigung-von-haeuslicher-gewalt-4640,2599,1000.html abrufbar.

Die Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-9-21_gewaltbetroffene-frauen.pdf abrufbar.

Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.

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