Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose durch Sozialen Arbeitmarkt

Trotz günstiger Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gibt es Erwerbslose, die noch nicht ausreichend von dieser Entwicklung profitiert haben. Rund 800.000 Arbeitslose sind in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Prekäre Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wechseln sich bei diesen Menschen ab. Fast 200.000 von ihnen hatten in den letzten vier Jahren überhaupt keinen Kontakt zum Arbeitsmarkt. Diese Menschen brauchen intensivere Unterstützung, wenn eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelingen – und eine mögliche soziale Ausgrenzung vermieden werden soll. Je länger ihre Arbeitslosigkeit andauert, umso weiter sinken ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Deutsche Verein begrüßt deshalb das Vorhaben der Bundesregierung, Menschen in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit gezielt und individuell zu fördern. Hierzu soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales u.a. eine neue Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" in das Gesetz der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt werden. Geplant sind ein anfänglicher vollständiger Lohnkostenzuschuss und ein begleitendes Coaching für Teilnehmende und Arbeitgeber, um die Menschen wieder in Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Für diese öffentlich geförderte Arbeit will der Bund 4 Milliarden Euro einsetzen.

Damit dieses gelingt, sollte aus Sicht des Deutschen Vereins Folgendes bedacht werden:
Die geförderten Arbeitsverhältnisse müssen bei allen Arbeitgebern, auch in der privaten Wirtschaft, begründet werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Übergänge in ungeförderte Erwerbsarbeit gelingen. Die Förderung muss für die Jobcenter, Kommunen, Arbeitgeber und freien Träger leicht handhabbar sein. Kommunale und freiverbandliche Gestaltungskraft vor Ort sind zentrale Erfolgsbedingungen für einen sozialen Arbeitsmarkt.

Schließlich soll auch hier der Grundsatz gelten "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen sollen angewendet werden. Nur so können die Menschen in ihren neuen Arbeitsverhältnissen den Hilfebezug verlassen. Auch die Kommunen würden so entlastet. Denn wer arbeitet und gleichzeitig auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist, muss meist auch eine Übernahme der Mietkosten durch die Kommune erhalten.

Die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist richtig und wichtig, um Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Allerdings sollte ein Aspekt nicht unerwähnt bleiben: Unter den erwerbslosen Leistungsbeziehenden befinden sich Personen in prekären Lebensumständen, für die das neue Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" keine realistische Option darstellt. Für diese Personen sollten rechtskreisübergreifend weitergehende individuelle persönliche Hilfen sowie niedrigschwellige Möglichkeiten der Beschäftigung und der Tagesstrukturierung geschaffen werden, die eine Brücke zur sozialen und Arbeitsmarkt Integration bilden können.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine neue Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt".

nach oben