Flüchtlinge von Anfang an fördern

Infolge der hohen Zuwanderungszahlen der jüngeren Vergangenheit sind inzwischen diverse Gesetzesänderungen in Kraft getreten: Zur Förderung von Integration wurde u.a. ein Arbeitsmarktprogramm ins Leben gerufen, mit dem der Bund 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende fördert. In weiten Teilen des Bundesgebiets ist im Verfahren der Arbeitserlaubniserteilung für Asylsuchende und Geduldete die Vorrangprüfung ausgesetzt worden und die Ausbildung von Asylsuchenden mit einer „guten Bleibeperspektive“ kann nach dem SGB III gefördert werden. Weitere Neuregelungen betreffen die existenzsichernden Leistungen für Asylsuchende, das Asylverfahren und das Aufenthaltsrecht.

Die Gesetzesinitiativen des vergangenen Jahres hatten nicht nur die Integrationsförderung und die Zuwanderungssteuerung im Blick, sondern reagierten auch auf aktuelle Geschehnisse. So wurden nach den Vorfällen der Silvesternacht 2015 erleichterte Ausweisungsmöglichkeiten für straffällige Ausländer und der Ausschluss dieses Personenkreises von der Flüchtlingsanerkennung geregelt. Diskutiert wird weiterhin das Vorhaben, Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten haben keinen Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Sprachförderung. Die Restriktionen für diese Personengruppe beruhen auf innenpolitischen Erwägungen – die Ausreisebereitschaft soll gefördert werden, Zuwanderungsanreize sollen minimiert werden. In vielen Kommunen sind Asylsuchende aus den sicheren Herkunftsstaaten Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo und Mazedonien untergebracht.

Aus Sicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. sind einige ausländerrechtliche Restriktionen für Asylsuchende ohne „gute Bleibeperspektive“, Geduldete und Personen aus sicheren Herkunftsstaaten in Teilen ambivalent zu bewerten. Er schlägt unter anderem vor – insbesondere zur Vermeidung sozialer Folgekosten – Asylsuchenden während des Asylverfahrens, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, ein Grundangebot an Sprach- und Kulturvermittlung sowie an sinnstiftender Beschäftigung zu unterbreiten. Unabhängig davon sollte im Übrigen die Integrationsförderung konsequent verfolgt und die Regelsysteme konsequent darauf ausgerichtet werden. Denn in den Regelsystemen sind bereits jetzt viele Werkzeuge vorhanden, mit denen Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Geflüchtete gefördert werden können. Das Integrationspotential in der Kinder- und Jugendhilfe oder im Bildungs- und Ausbildungssystem ist aus Sicht des Deutschen Vereins hoch. Um es zu nutzen, müssen Zugangsbarrieren durch interkulturelle Öffnung abgebaut und Geflüchtete als Zielgruppe einbezogen werden

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-11-16_integration-gefluechteter.pdf

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