Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung

In Deutschland befinden sich rund 64.000 Gefangene und Sicherungsverwahrte in Haft. Die meisten von ihnen arbeiten. Sie erwerben dafür aber keine Rentenansprüche. Damit ist Altersarmut insbesondere bei langen Haftstrafen vorprogrammiert. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert Bund und Länder auf, den Weg für eine Einbeziehung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu ebnen.

Der Strafvollzug wird von dem Gedanken der Resozialisierung geleitet. Wer seine Haftzeit verbüßt hat, soll sich möglichst schnell wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Arbeit und Ausbildung sind zum Erreichen dieses Vollzugsziels unerlässlich.

Allerdings kann es in Gefängnissen keinen Arbeitsmarkt geben. Die Arbeitsverhältnisse werden deshalb nicht durch Arbeitsvertrag geregelt, sondern in öffentlich-rechtlicher Form zugewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gefangenen in Abhängigkeit von den Landesvollzugsgesetzen zur Arbeit verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Arbeit in Haft gilt erst dann als eine Beschäftigung im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung, wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine gesetzliche Regelung hierzu beschließen würden. Die Länder müssen zustimmen, da sie für den Strafvollzug zuständig sind.

Bereits das Strafvollzugsgesetz des Jahres 1977 sah vor, Gefangene voll in die gesetzliche Sozialversicherung einzubeziehen. Dies wurde für die Unfall- und Arbeitslosenversicherung umgesetzt. Ein Gesetzentwurf zur Rentenversicherung scheiterte jedoch im Jahr 1980 an einer fehlenden Einigung zwischen Bund und Ländern.

Nach Jahren des Stillstands kommt nun endlich Bewegung in die Sache. Im Frühjahr 2015 nahm die Justizministerkonferenz der Länder das Thema „Rente für Gefangene” auf ihre Tagesordnung. Verschiedene Möglichkeiten einer Rentenversicherung für Gefangene und ihre Auswirkungen wurden geprüft.

Der Deutsche Verein dringt darauf, das sozialpolitische Thema zu einer Entscheidung zu bringen. Im Juni 2016 empfahl das Präsidium Bund und Ländern, ein Gesetz zur Rentenversicherung für Gefangene auf den Weg zu bringen. Im November appellierte der Deutsche Verein gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. und dem Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. auf einer Pressekonferenz an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, der Bundesregierung Impulse für die notwendige Reform zu geben.

Ob dies noch in dieser Wahlperiode geschieht, ist angesichts der Bundestagswahlen im nächsten Jahr offen. Sollte es zu keiner Gesetzesinitiative mehr kommen, wird sich der Deutsche Verein dafür einsetzen, dass das Thema „Rente für Gefangene” in die Koalitionsvereinbarungen einer neuen Bundesregierung im Jahr 2017 aufgenommen wird.

Hier finden Sie die: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung

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