Ein Jahr Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz"

Um die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu begleiten, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2017 im Einvernehmen mit den Ländern das Projekt "Umsetzungsbegleitung BTHG" ins Leben gerufen. Fast auf den Tag genau fand im letzten Jahr die Auftaktveranstaltung des Projektes in Berlin statt. Schon in dieser ersten Veranstaltung zeigte sich, dass der Informationsbedarf und vor allem der gemeinsame Wunsch nach Austausch angesichts der grundlegenden Änderungen, die das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich bringt, hoch ist – und daran hat sich auch im Laufe des Jahres nichts geändert.

Ziele und Adressaten
Ziel des Projekts ist es, die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des BTHG zu begleiten. Darüber hinaus gehören die Leistungserbringer sowie die Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen zum Adressatenkreis. Bislang wurden zwölf Vertiefungsveranstaltungen mit insgesamt zirka 800 Teilnehmenden durchgeführt, in denen Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des BTHG kommuniziert. Für 2019 sind zehn weitere Vertiefungsveranstaltungen geplant. Zudem finden in Kooperation mit den Bundesländern fünf Regionalkonferenzen statt. Parallel dazu bieten die barrierefreien Internetseiten www.umsetzungsbegleitung-bthg.de zahlreiche Informationen und Möglichkeiten des Austausches sowie alle Dokumentationen der Veranstaltungen.

Zentrale Themen
Im Vordergrund standen die Themen, die mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Dies sind vor allem:

  • Die Neubestimmung des Behinderungsbegriffs, welcher sich auf die UN-BRK und auf das bio-psycho-soziale Modell der ICF bezieht.
  • Die Bedarfsermittlung, für die das BTHG im Eingliederungshilferecht vorsieht, dass die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs durch ein Instrument erfolgen muss, das sich an der ICF orientiert.
  • Gesamtplanverfahren, das der Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe dient.
  • Teilhabeplanverfahren, welches der Koordination der Reha-Träger dient und eine Abstimmung der verschiedenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Ziel ermöglichen soll.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit den neuen Leistungsarten "Budget für Arbeit" und "andere Leistungsanbieter" sollen Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geschaffen werden.
  • Vertragsrecht, wofür insbesondere die Trennung der bisherigen Komplexleistung.


Eingliederungshilfe in Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen im Jahr 2018 eine besondere Rolle gespielt hat.

Darüber hinaus dokumentiert das Projekt den jeweiligen Umsetzungsstand in den Bundesländern, die dabei jeweils angestellten Überlegungen und auftretenden Fragen.

Der BTHG-Kompass
Ein weiterer wichtiger Baustein um den Wissenstransfer und Austausch der Akteure untereinander zu ermöglichen, sind die regelmäßigen zeitlich begrenzt stattfindenden Online-Fachdiskussionen zu einzelnen Themen des BTHG auf den Internetseiten. In diesem Rahmen können Interessierte Fragen und Beiträge zum Thema eingeben. In Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Expert/innen recherchieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts dazu in Gesetzestexten, Fachbeiträgen, Urteilen, zum Umsetzungsstand in den Ländern und guten Beispielen aus der Praxis. Die Antworten werden im BTHG-Kompass veröffentlicht. Die eingestellten Fragen-Antwort-Paare können kommentiert und erweitert werden. Damit soll über die Projektlaufzeit ein Kompendium zum BTHG entstehen.
Zum BTHG-Kompass

Alle Informationen sind unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de erhältlich.

nach oben