Das ändert das Bundesteilhabegesetz & Reden Sie mit!

Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten. Nach ersten Verbesserungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, die 2017 wirksam wurden, steht die Reformstufe 2 im Zeichen erster strukturverbessernder Regelungen.

Mit zahlreichen Änderungen im Teil 1 des SGB IX stellt der Gesetzgeber die Verwaltungen der sieben Rehabilitationsträger in den Bundesländern und die Gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. In einem gegliederten System teils steuerfinanzierter, teils beitragsfinanzierter Rehabilitations- und Teilhabeleistungen gilt es für die Leistungsträger, ihre Prozesse zur Gewährleistung von Leistungen zu harmonisieren.

Übersicht der Änderungen der Reformstufe 2

Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Eine wichtige Änderung zum 01. Januar 2018 betrifft die Instrumente zur Bedarfsermittlung. Mit dem BTHG sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Daher soll die Bedarfsermittlung aller Rehabilitationsträger künftig einem systematischen Arbeitsprozess folgen und standardisierte Instrumente nutzen, die am bio-psychosozialen Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) ausgerichtet sind.

Bislang sind die eingesetzten Instrumente je nach Rehabilitationsträger und Bundesland sehr unterschiedlich. Sie müssen auf ihre ICF-Orientierung hin überprüft werden, um eine individuelle und funktionsbezogene Feststellung des Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe zu gewährleisten. Fragen und Beiträge zu diesem Thema können Interessierte bis zum 16. Februar in die Online-Fachdiskussion Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG einstellen. Das Projektteam recherchiert im Anschluss, unterstützt durch anerkannte Experten, gibt Antworten zu diesen Fragen und veröffentlicht diese Anfang März im sogenannten BTHG-Kompass.

Informationen zur Fachdiskussion Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung

Über das Projekt
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG unterstützt die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der umfangreichen Rechtsänderungen in die Praxis. Über die Projektwebsite www.umsetzungsbegleitung-bthg.de stellt das Projektteam verschiedene Beteiligungsformate bereit. Im Zentrum steht der BTHG-Kompass, ein stetig wachsendes Kompendium zum Gesetz. Er wird künftig Themen umfassen, die mit der Umsetzung des BTHG im Zusammenhang stehen und den aktuellen Umsetzungsstand, zentrale Fragestellungen, Fachbeiträge, Praxisbeispiele und Urteile abbilden.

Die Inhalte des Kompasses erstellt das Projektteam auf Basis von Fragen der Nutzer. Diese können ihre Beiträge entweder im Rahmen von thematischen Fachdiskussionen auf der Website einstellen oder in Expertengesprächen direkt an ausgewiesene Fachleute richten. Die ersten Termine für Fachdiskussionen und Expertengespräche sowie eine Reihe von Fachveranstaltungen finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen . Alle Beteiligungsformate sind barrierefrei und entsprechend der BITV 2.0 gestaltet.

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