Empfehlungen/Stellungnahmen 2024

30.01.2024 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 11. Januar 2024 einen Referentenentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) vorgelegt. Der Deutsche Verein bedankt sich für die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Die nachfolgende Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme bis zum 2. Februar 2024 nicht möglich. Weitere Stellungnahmen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Vorbemerkung
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Abläufe sollen vereinfacht und verschlankt werden, ohne dabei notwendige Schutzstandards infrage zu stellen. Als überflüssig werden im Referentenentwurf diejenigen Regelungen verstanden, die Aufwand verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen sowie Regelungen, bei denen der Aufwand in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, überflüssige Bürokratie zu beseitigen und Verfahren zu vereinfachen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Maßnahmen zum Bürokratieabbau für Unternehmen immer sichergestellt sein muss, dass diese auch für Unternehmen der Sozialwirtschaft greifen.
Bei allen Potenzialen, die Digitalisierung auch im Sinne der Entbürokratisierung bietet, ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für Bürgerinnen und Bürger in allen Lebenslagen und Lebensphasen gut erreichbare, zentrale Anlaufstellen vor Ort wichtig sind und bleiben.

Neben barrierefreien digitalen Angeboten und Antragsverfahren muss eine barrierefreie Beratung mit der Möglichkeit persönlicher Kontakte in Präsenz sichergestellt werden, die orts- und ausreichend fachkundig ist und auch auf weitere Unterstützungsangebote hinweist bzw. mit diesen verknüpft ist. Bezüglich ergänzender Leistungen müsste dies zumindest im Sinne einer Lotsenfunktion erfüllt werden. Sinnvoll ist es nach Ansicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins, dass an solchen zentralen Anlaufstellen alle Bedarfe angemeldet werden können.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt zu ausgewählten Regelungen Stellung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 30.01.2024 [PDF, 240 KB]

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