Empfehlungen/Stellungnahmen 2024

04.03.2024 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2024

1. Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Deutschen Verein am 27. Februar 2024 den Entwurf zum Nationalen Reformprogramm (NRP) zur Kommentierung vorgelegt. Das NRP wird im Rahmen des Europäischen Semesters vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet und richtet sich an die Europäische Kommission – eine Einbindung relevanter Interessengruppen wie Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen ist hierfür vorgesehen.

Die nachfolgende Stellungnahme zum NRP-Entwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme bis zum 4. März 2023 nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, die verschiedenen Koordinierungsschritte des Europäischen Semesters für weitere inhaltliche Rückmeldungen und Positionierungen zu nutzen.

Der Deutsche Verein nimmt die in den einführenden Hinweisen beschriebenen Änderungen in der wirtschaftspolitischen Koordination der EU zur Kenntnis. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Veränderung in den Abläufen und der Berichterstattung auch dazu genutzt werden kann, die zukünftige Einbindung von Interessengruppen neu aufzustellen und umfassendere und zeitlich weniger restriktive Beteiligungsformen zu etablieren (z. B. in Form von vorgeschalteten Stakeholder-Meetings), die eine fundiertere und umfassendere fachliche Rückmeldung seitens der Interessengruppen ermöglichen. Die derzeit kurzen Rückmeldefristen haben zur Folge, dass nur schwerpunktmäßig auf die Entwurfsvorlage eingegangen werden kann.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 04.03.2024 [PDF, 140 KB]

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