Empfehlungen/Stellungnahmen 2024

14.02.2024 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Januar 2024

1. Vorbemerkung
Zu den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkten zur Reform des Kindschaftsrechts nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. wie folgt Stellung. Wesentliche Grundlage hierfür sind die Anforderungen an eine Reform des Familienrechts, die der Deutsche Verein im Rahmen seiner Empfehlungen für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts sowie seiner Empfehlungen für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt formuliert hat. Im Rahmen dieser Stellungnahme wird eine erste, nicht abschließende Bewertung der vorgelegten Eckpunkte vorgenommen. An vielen Stellen wird die konkrete Umsetzung im Entwurf des Gesetzes entscheidend sein. Weitere Stellungnahmen des Deutschen Vereins im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Grundsätzlich begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins die frühzeitige Einbindung der Verbände. Angesichts der vorgeschlagenen umfangreichen Neuregelungen, den damit verbundenen gesellschaftspolitischen Fragestellungen und Auswirkungen ist nach Ansicht der Geschäftsstelle eine breit angelegte und intensive Auseinandersetzung angemessen und notwendig.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 14.02.2024 [PDF, 270 KB]

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