Empfehlungen/Stellungnahmen 2023

19.09.2023 – Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur
Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe

1. Einleitung
Die Sozialhilfe bildet neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende das unterste System der sozialen Sicherung. Einfache und transparente Verfahren sind für die Leistungsberechtigten unverzichtbar. Die Reform des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und die Ausgliederung der Sozialhilfe in das SGB XII, die Eingliederung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Vierte Kapitel und die teilweise Harmonisierung einzelner Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben dazu beigetragen, dass die Vorgaben zur Sicherung des Existenzminimums komplexer geworden sind.

Unterschiedliche Regelungen in den Systemen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führen insbesondere bei einem Rechtskreiswechsel und auch bei Mischbedarfs- oder Mischhaushaltsgemeinschaften zu uneinheitlichen Anspruchsvoraussetzungen oder uneinheitlichen Leistungen für ähnliche oder vergleichbare Bedarfe der jeweiligen Personenkreise. Auch bisherige gegenseitige Verweise vom Dritten in das Vierte Kapitel sowie Leistungssachverhalte an den Schnittstellen sind komplex, verwaltungs- und kostenaufwendig und führen in einigen Fällen zu für Leistungsberechtigte teilweise schwer nachvollziehbaren Entscheidungen.

Ein Anpassungsbedarf besteht darüber hinaus auch aufgrund jüngster gesetzlicher Änderungen im SGB II mit der Einführung des Bürgergeldes im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sozialhilfe. Hier sind weitere Änderungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich, insbesondere mit Blick auf eine "Annäherung" der Regelungssysteme SGB XII und SGB II, aber auch mit Blick auf eine Vereinheitlichung der Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII.

Das Regelwerk des SGB XII bedarf daher weiterer Reformschritte hin zu mehr Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und der Vereinfachung der Bedarfsermittlungsverfahren.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 19.09.2023 [PDF, 610 KB]

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