Empfehlungen/Stellungnahmen 2020

24.11.2020 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur bedarfsgerechten Unterbringung von Minderjährigen, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen sind

1. Einleitung
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der Fachberatungsstellen und der Strafermittlungsbehörden berichten immer wieder von deutschen und ausländischen Mädchen und Jungen, die Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung geworden sind und der Herausforderung, für ihren Schutz zu sorgen. Expertinnen und Experten gehen von einem großen Dunkelfeld an betroffenen Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus. Wie viele Minderjährige in Deutschland von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen sind, wird bislang nicht statistisch erfasst. Nach internationalen wie nationalen Regeln hat jedes Kind das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Nach Art. 6 GG, § 1 SGB VIII und § 8a SGB VIII besteht der gesetzliche Schutzauftrag. Der Handel mit und die Ausbeutung von Minderjährigen ist eine Form von Kindesmisshandlung und eine Gefährdung für ihr körperliches, geistiges und/oder seelisches Wohl.

Auch aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union und des Europarats4 wurde in den vergangenen Jahren das Thema Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland stärker in den Blick genommen. Erste Schritte wurden unternommen, gezielt Menschenhandel und Ausbeutung von Minderjährigen zu bekämpfen, Fachkräfte für Hinweise auf Ausbeutung zu sensibilisieren und die Zusammenarbeit der involvierten Akteure (Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und weitere) zu stärken. Teil dieser interdisziplinären Bemühungen um den Schutz betroffener Minderjähriger ist die Frage nach geeigneten Unterbringungsplätzen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. So weist die Expertengruppe GRETA der Europarat-Menschenhandelskonvention in ihrem Evaluierungsbericht aus dem Jahr 20195 auf die im Monitoring von Deutschland deutlich gewordenen Lücken in der Bereitstellung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie von Unterbringungsplätzen hin und fordert dazu auf, Angebote bereitzuhalten, die auf die spezifischen Bedürfnisse minderjähriger Betroffener zugeschnitten sind. Fehlen diese, laufen getroffene Schutzmaßnahmen ins Leere; die betroffenen Minderjährigen verlassen häufig nach kurzer Zeit die Einrichtung und werden vermisst.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 240 KB]

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