Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII

Zentrale Projektergebnisse + Umsetzungsbeispiele

Dokumentation des Fachtages „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ vom 8. Juni 2026

Der Fachtag am 08. Juni 2026 diente dazu, zentrale Ergebnisse des Projektes „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ vorzustellen, zu reflektieren und Themen anhand von Umsetzungsbeispielen in Fachforen zu vertiefen.

Mit dem Projekt wurde erstmals eine bundesländerübergreifende Erhebung durchgeführt, die eine repräsentative Darstellung a) zu Altenhilfeangeboten und
-strukturen, d.h. über die fachlich-inhaltliche Umsetzung der Altenhilfe gemäß § 71 Abs. 2 SGB XII in Deutschland sowie b) zur Altenhilfeplanung liefert.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist Träger des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Projekts. Die Umsetzung der Befragung wurde durch das Unternehmen Ramboll Management Consulting unterstützt. 

Programm

 

Begrüßung

Für das BMBFSFJ begrüßte Dr. Sven-Olaf Obst, Leiter Abteilung VI Generationengerechtigkeit, Jugend, Ältere Menschen, die Teilnehmenden. Er hob hervor, dass die Ergebnisse des Lagebildes nun mehr Fakten für eine bereits seit Jahren geführte Diskussion rund um das Thema Altenhilfestrukturen liefern. Zuletzt habe der Neunte Altersbericht noch einmal deutlich gemacht, dass es für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Altenhilfe an einer Gesamtdarstellung bestehender Altenhilfeangebote und -strukturen in Deutschland fehlt und bislang wenig Empirie vorliegt, inwieweit kreisfreie Städte und Landkreise die verschiedenen Elemente des § 71 SGB XII in konkrete Ausführungsbestimmungen oder Strukturvorgaben im Rahmen der Altenhilfeplanung überführen. Zugleich machte Dr. Obst deutlich, dass es mit Blick auf die aktuellen Debatten zum Sozialleistungssystem, keine eigenständige Bundesgesetzgebung geben werde. Auch sei der Bund insofern nicht die richtige Ebene. Die Kommune könne hier am ehesten für Verbesserungen sorgen und Potenziale einbeziehen. Das BMBFSFJ werde aber weiterhin seine Anregungsfunktion nutzen, um Impulse für die Weiterentwicklung der Altenhilfe zu setzen.

Foto zeigt Dr. Sven-Olaf Obst während der Begrüßung

Für den Deutschen Verein begrüßte Geschäftsführerin Nora Schmidt die Teilnehmenden und erläuterte anhand aktueller demografischer Entwicklungen, warum die Rahmenbedingungen für ein gutes Leben im Alter aktiv gestaltet werden müssen. Sie betonte, dass ein höheres Lebensalter nicht automatisch mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen sei. Vielmehr gelte es, Selbstbestimmung, Teilhabe und Selbsthilfe älterer Menschen gezielt zu stärken – auch im Sinne der Pflegeprävention. Der § 71 SGB XII, als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, müsse hier konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden. Dabei verwies sie auf die Fachexpertise des Deutschen Vereins, der bereits seit 2010 empfiehlt, die Altenhilfe nach § 71 SGB XII zu modernisieren. Mit seinen Empfehlungen aus den Jahren 2023 und 2025 habe der Deutsche Verein erneut wichtige Impulse geliefert, die Umsetzung des § 71 SGB XII zu fördern und zu einer besseren Vernetzung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen beizutragen. Das vorliegende Lagebild biete nun zusätzlich wichtige Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Altenhilfe. Abschließend dankte Nora Schmidt allen, die an der Befragung mitgewirkt und zu dieser hohen Rücklaufquote beigetragen haben, sowie den Sozialdezernent*innen und den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung.

Foto zeigt Nora Schmidt der Begrüßung der Teilnehmenden.

Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII – Zentrale Ergebnisse der Umfrage

Im Anschluss stellte Moritz Mühleib, Projektleiter bei Ramboll Management Consulting, zentrale Ergebnisse der bundesweiten Erhebung zur Umsetzung des § 71 SGB XII vor. Die Befragung richtete sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke als Träger der örtlichen Sozialhilfe und damit an die für den § 71 SGB XII zuständigen Stellen. Zwei Drittel aller adressierten Gebietskörperschaften nahmen an der Befragung teil. Sie umfasste zwei Fragebögen zu zwei Kernfragen:

a) Inwiefern wird Altenhilfeplanung in den adressierten Gebietskörperschaften umgesetzt?

b) Welche Beratungsangebote, Angebote für ältere Menschen und sogenannte Leistungen im Einzelfall gibt es in den adressierten Gebietskörperschaften?

Es wurde deutlich, dass die Umsetzung des § 71 SGB XII in den adressierten Gebietskörperschaften variiert. Dabei ist Altenhilfeplanung teilweise bereits gut etabliert, aber noch ausbaufähig. Beratungsangebote sind bundesweit mehrheitlich vorhanden, jedoch fehlt es an Beratungsangeboten, die altersrelevante Themen unter einem Dach bündeln. Angebote der Altenhilfe sind ebenfalls zu großen Teilen verfügbar, jedoch nicht überall gleichermaßen. Angebote zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung sind bundesweit seltener vorhanden.

Geld- und Sachleistungen gemäß § 71 SGB XII (Leistungen im Einzelfall) sind im Vergleich zu Beratungsangeboten und Angeboten der Altenhilfe am wenigsten verbreitet.

Präsentation von Moritz Mühleib

Den Abschlussbericht, der neben den bundesweiten Ergebnissen auch länderspezifische Auswertungen enthält, finden Sie hier: 

Abschlussbericht zum Download

Foto zeigt Moritz Mühleib während der Ergebnispräsentation

Podiumsdiskussion: Erste Reflexion der Ergebnisse

In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden die Ergebnisse aus verschiedenen Blickwinkeln kommentiert und diskutiert.

Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V., hob positiv hervor, dass die hohe Rücklaufquote zeige, dass das Thema „Altenhilfe“ im Bewusstsein der Kommunen angekommen sei. Sie sieht hier einen „Point of no return“. Sie verwies auf die aufgezeigte Vielzahl vorhandener Angebote und machte deutlich, dass es vor allem an einer Transparenz und Verzahnung der Angebote vor Ort mangele. Sie appellierte, nicht auf gesetzliche Grundlagen zu warten, sondern mit der Weiterentwicklung der Altenhilfe einfach anzufangen und jene Spielräume zu nutzen, die noch nicht gesetzlich „zugemauert“ seien.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischer Gesamtverband, ging zunächst auf die Historie des § 71 SGB XII ein und betonte, dass der Paragraph bereits seit 64 Jahren in der Sozialhilfe existiere und damit zum Gegenstand seiner Selbst geworden sei. Er hob u.a. die geringe Beteiligung der Zielgruppe an Planungsprozessen hervor. Beteiligung müsse seiner Ansicht nach jedoch auch an einer echten Mitsprache und verbindlichen Veränderungsmöglichkeiten gekoppelt sein. Zudem müsse Beteiligung breiter gedacht werden, da auch Jüngere die Älteren von morgen seien.

Dr. Johannes Reimann, Referent für Soziales, Jugend und Familie und Arbeit sowie Justiziar, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, äußerte sich erfreut darüber, dass es nunmehr nicht mehr um das „Ob“ der Altenhilfeplanung gehe, sondern um das „Wie“. Planung brauche Handlungsspielräume und mit dem offenen § 71 SGB XII sei gute sozialräumliche Gestaltung möglich. Planungskompetenz dürfe jedoch nicht von Handlungskompetenz entkoppelt werden. Im sozialen Beratungsgefüge sah er die Kommunen in der Rolle von Beratungs-Lotsen. Die Umsetzung einer übergeordneten Beratung sei allerdings, je nach örtlicher Struktur, unterschiedlich gut umsetzbar.

Dr. Sven-Olaf Obst bekräftigte seitens des BMBFSFJ, dass die Studie ein aktuelles schlaglichtartiges Lage- und Zustandsbild gebe. Zur Weiterentwicklung einer übergeordneten Beratung könne der Bund einen Rahmen geben, die konkrete Umsetzung für das Leben vor Ort sei jedoch am besten auf kommunaler Ebene möglich. Hier könnten und müssten zudem die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen abgewogen und auch private Träger mitgedacht werden. Der Bund könne Möglichkeiten eröffnen, um Kreativität und rechtskreisübergreifendes Arbeiten zu ermöglichen. Es sei insgesamt wichtig, dass der Staat handlungsfähiger werde, um Leistungen in kurzer Zeit zur Verfügung stellen zu können.

Foto zeigt die Podiumsdiskussionsteilnehmende

Fachforen

Ausblick: „Was folgt aus dem Lagebild?“

Zum Abschluss des Fachtages dankte Dr. Miriam Saati, Leiterin der Unterabteilung 62 im BMBFSFJ den Teilnehmenden für die regen Diskussionen und dem Deutschen Verein für die Umsetzung des Projektes sowie der Fachtagung. Aus dieser nehme sie viele gute Ideen mit. Sie würdigte noch einmal die Ergebnisse des Lagebildes als eine gesicherte Datengrundlage zur Weiterentwicklung der Altenhilfe. Sie betonte, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die nicht nur die Verwaltung adressiere, sondern u.a. auch von Unternehmen aufzugreifen sei und durch Vernetzung und Kooperation eingelöst werden müsse. Das BMBFSFJ werde sich u.a. im Netzwerk des Zukunftsraums Demografie weiter mit dem Thema befassen. Der Zehnte Altersbericht zum Thema „Bildung und Lernen im Alter”, den das BMBFSFJ begleite, werde voraussichtlich ebenfalls wichtige Impulse und Ansätze zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Altenhilfeinfrastruktur liefern.

 

Foto zeigt Dr. Miriam Saati während des Ausblicks

Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins schloss sich den Danksagungen an die Teilnehmenden und an die Zusammenarbeit mit dem BMBFSFJ an. Sie dankte zudem allen Podiumsteilnehmenden und Referierenden für die Gestaltung des Fachtages. Darüber hinaus hob sie die positive Gesprächsatmosphäre und den engagierten, guten Austausch sowie konstruktiven Umgang mit den Themen im Rahmen der Fachtagung besonders hervor.

Der Deutsche Verein werde sich weiterhin intensiv mit den Ergebnissen des Lagebildes beschäftigen und sie in seiner Gremienarbeit und weiteren Fachtagungen aufgreifen. Sie machte dabei insbesondere auf zwei Fachtagungen in 2026 aufmerksam:

  •  „Gut geplant = gut versorgt? Altenhilfeplanung im Kontext integrierter Sozialplanung“ am 27./28.08.2026, digital
  • „Beratungsstrukturen für ältere/pflegebedürftige Menschen“ am 08./9.10. 2026, Hannover   

Wichtig sei es, die Altenhilfeplanung im Kontext integrierter Sozialplanung weiterzuentwickeln. Abschließend bekräftigte Nora Schmidt, dass sie dem präventiven Charakter der Altenhilfe erhebliches Gewicht beimesse und Potentiale der Kostensenkung darin auch für die Pflege sehe. Das kürzlich beschlossene Berliner Altenhilfestrukturgesetz sei dabei ein sehr guter Anfang, der sie positiv in die Zukunft schauen lässt.

Foto zeigt Nora Schmidt während des Ausblicks