Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII
Zentrale Projektergebnisse + Umsetzungsbeispiele
Dokumentation des Fachtages „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ vom 8. Juni 2026
Der Fachtag am 08. Juni 2026 diente dazu, zentrale Ergebnisse des Projektes „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ vorzustellen, zu reflektieren und Themen anhand von Umsetzungsbeispielen in Fachforen zu vertiefen.
Mit dem Projekt wurde erstmals eine bundesländerübergreifende Erhebung durchgeführt, die eine repräsentative Darstellung a) zu Altenhilfeangeboten und
-strukturen, d.h. über die fachlich-inhaltliche Umsetzung der Altenhilfe gemäß § 71 Abs. 2 SGB XII in Deutschland sowie b) zur Altenhilfeplanung liefert.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist Träger des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Projekts. Die Umsetzung der Befragung wurde durch das Unternehmen Ramboll Management Consulting unterstützt.
Begrüßung
Für das BMBFSFJ begrüßte Dr. Sven-Olaf Obst, Leiter Abteilung VI Generationengerechtigkeit, Jugend, Ältere Menschen, die Teilnehmenden. Er hob hervor, dass die Ergebnisse des Lagebildes nun mehr Fakten für eine bereits seit Jahren geführte Diskussion rund um das Thema Altenhilfestrukturen liefern. Zuletzt habe der Neunte Altersbericht noch einmal deutlich gemacht, dass es für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Altenhilfe an einer Gesamtdarstellung bestehender Altenhilfeangebote und -strukturen in Deutschland fehlt und bislang wenig Empirie vorliegt, inwieweit kreisfreie Städte und Landkreise die verschiedenen Elemente des § 71 SGB XII in konkrete Ausführungsbestimmungen oder Strukturvorgaben im Rahmen der Altenhilfeplanung überführen. Zugleich machte Dr. Obst deutlich, dass es mit Blick auf die aktuellen Debatten zum Sozialleistungssystem, keine eigenständige Bundesgesetzgebung geben werde. Auch sei der Bund insofern nicht die richtige Ebene. Die Kommune könne hier am ehesten für Verbesserungen sorgen und Potenziale einbeziehen. Das BMBFSFJ werde aber weiterhin seine Anregungsfunktion nutzen, um Impulse für die Weiterentwicklung der Altenhilfe zu setzen.
Für den Deutschen Verein begrüßte Geschäftsführerin Nora Schmidt die Teilnehmenden und erläuterte anhand aktueller demografischer Entwicklungen, warum die Rahmenbedingungen für ein gutes Leben im Alter aktiv gestaltet werden müssen. Sie betonte, dass ein höheres Lebensalter nicht automatisch mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen sei. Vielmehr gelte es, Selbstbestimmung, Teilhabe und Selbsthilfe älterer Menschen gezielt zu stärken – auch im Sinne der Pflegeprävention. Der § 71 SGB XII, als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, müsse hier konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden. Dabei verwies sie auf die Fachexpertise des Deutschen Vereins, der bereits seit 2010 empfiehlt, die Altenhilfe nach § 71 SGB XII zu modernisieren. Mit seinen Empfehlungen aus den Jahren 2023 und 2025 habe der Deutsche Verein erneut wichtige Impulse geliefert, die Umsetzung des § 71 SGB XII zu fördern und zu einer besseren Vernetzung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen beizutragen. Das vorliegende Lagebild biete nun zusätzlich wichtige Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Altenhilfe. Abschließend dankte Nora Schmidt allen, die an der Befragung mitgewirkt und zu dieser hohen Rücklaufquote beigetragen haben, sowie den Sozialdezernent*innen und den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Unterstützung.
Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII – Zentrale Ergebnisse der Umfrage
Im Anschluss stellte Moritz Mühleib, Projektleiter bei Ramboll Management Consulting, zentrale Ergebnisse der bundesweiten Erhebung zur Umsetzung des § 71 SGB XII vor. Die Befragung richtete sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke als Träger der örtlichen Sozialhilfe und damit an die für den § 71 SGB XII zuständigen Stellen. Zwei Drittel aller adressierten Gebietskörperschaften nahmen an der Befragung teil. Sie umfasste zwei Fragebögen zu zwei Kernfragen:
a) Inwiefern wird Altenhilfeplanung in den adressierten Gebietskörperschaften umgesetzt?
b) Welche Beratungsangebote, Angebote für ältere Menschen und sogenannte Leistungen im Einzelfall gibt es in den adressierten Gebietskörperschaften?
Es wurde deutlich, dass die Umsetzung des § 71 SGB XII in den adressierten Gebietskörperschaften variiert. Dabei ist Altenhilfeplanung teilweise bereits gut etabliert, aber noch ausbaufähig. Beratungsangebote sind bundesweit mehrheitlich vorhanden, jedoch fehlt es an Beratungsangeboten, die altersrelevante Themen unter einem Dach bündeln. Angebote der Altenhilfe sind ebenfalls zu großen Teilen verfügbar, jedoch nicht überall gleichermaßen. Angebote zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung sind bundesweit seltener vorhanden.
Geld- und Sachleistungen gemäß § 71 SGB XII (Leistungen im Einzelfall) sind im Vergleich zu Beratungsangeboten und Angeboten der Altenhilfe am wenigsten verbreitet.
Präsentation von Moritz Mühleib
Den Abschlussbericht, der neben den bundesweiten Ergebnissen auch länderspezifische Auswertungen enthält, finden Sie hier:
Podiumsdiskussion: Erste Reflexion der Ergebnisse
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden die Ergebnisse aus verschiedenen Blickwinkeln kommentiert und diskutiert.
Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V., hob positiv hervor, dass die hohe Rücklaufquote zeige, dass das Thema „Altenhilfe“ im Bewusstsein der Kommunen angekommen sei. Sie sieht hier einen „Point of no return“. Sie verwies auf die aufgezeigte Vielzahl vorhandener Angebote und machte deutlich, dass es vor allem an einer Transparenz und Verzahnung der Angebote vor Ort mangele. Sie appellierte, nicht auf gesetzliche Grundlagen zu warten, sondern mit der Weiterentwicklung der Altenhilfe einfach anzufangen und jene Spielräume zu nutzen, die noch nicht gesetzlich „zugemauert“ seien.
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischer Gesamtverband, ging zunächst auf die Historie des § 71 SGB XII ein und betonte, dass der Paragraph bereits seit 64 Jahren in der Sozialhilfe existiere und damit zum Gegenstand seiner Selbst geworden sei. Er hob u.a. die geringe Beteiligung der Zielgruppe an Planungsprozessen hervor. Beteiligung müsse seiner Ansicht nach jedoch auch an einer echten Mitsprache und verbindlichen Veränderungsmöglichkeiten gekoppelt sein. Zudem müsse Beteiligung breiter gedacht werden, da auch Jüngere die Älteren von morgen seien.
Dr. Johannes Reimann, Referent für Soziales, Jugend und Familie und Arbeit sowie Justiziar, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, äußerte sich erfreut darüber, dass es nunmehr nicht mehr um das „Ob“ der Altenhilfeplanung gehe, sondern um das „Wie“. Planung brauche Handlungsspielräume und mit dem offenen § 71 SGB XII sei gute sozialräumliche Gestaltung möglich. Planungskompetenz dürfe jedoch nicht von Handlungskompetenz entkoppelt werden. Im sozialen Beratungsgefüge sah er die Kommunen in der Rolle von Beratungs-Lotsen. Die Umsetzung einer übergeordneten Beratung sei allerdings, je nach örtlicher Struktur, unterschiedlich gut umsetzbar.
Dr. Sven-Olaf Obst bekräftigte seitens des BMBFSFJ, dass die Studie ein aktuelles schlaglichtartiges Lage- und Zustandsbild gebe. Zur Weiterentwicklung einer übergeordneten Beratung könne der Bund einen Rahmen geben, die konkrete Umsetzung für das Leben vor Ort sei jedoch am besten auf kommunaler Ebene möglich. Hier könnten und müssten zudem die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen abgewogen und auch private Träger mitgedacht werden. Der Bund könne Möglichkeiten eröffnen, um Kreativität und rechtskreisübergreifendes Arbeiten zu ermöglichen. Es sei insgesamt wichtig, dass der Staat handlungsfähiger werde, um Leistungen in kurzer Zeit zur Verfügung stellen zu können.
Fachforen
F1: Mehr als nur Pflege: Altenhilfeplanung für die Lebenswelten älterer Menschen
In dem Fachforum 1 stellte Daniela Jakob, Leiterin des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe, rechtliche Betreuung und Pflege des Landratsamtes Aschaffenburg, die Altenhilfe-/ Seniorenplanung mit ihren zahleichen und zugleich gutvernetzten Angeboten und Strukturen in dem Landkreis Aschaffenburg vor. Die Altenhilfe-/Seniorenplanung basiert auf dem verankerten seniorenpolitischen Gesamtkonzept und ist als Pflichtaufgabe des Landkreises umzusetzen. Gute Kooperationen und Vernetzung mit allen relevanten Akteur*innen in dem Landkreis, die Beteiligung älterer Menschen als Zielgruppe sowie die Unterstützung der Altenhilfe-/Seniorenplanung durch die kommunalpolitische Ebene sind zentrale Elemente für die gelingende Altenhilfe-/Seniorenplanung vor Ort. Im Fokus der anschließenden Diskussion stand u.a. die Frage, wie bisher nicht erreichte ältere Menschen gezielt angesprochen und stärker beteiligt werden könnten. Hierbei wurden aufsuchende Angebote als besonders zielführend hervorgehoben. Zudem wurde der Einfluss und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage als Voraussetzung für eine Altenhilfe-/Seniorenplanung diskutiert. Eine gesetzliche Grundlage - wie für das seniorenpolitische Gesamtkonzept in Bayern oder das kürzlich beschlossene Berliner Altenhilfestrukturgesetz - wurde als besonders hilfreich eingeschätzt, da keine Überzeugungsarbeit für die Notwendigkeit einer Altenhilfe-/Seniorenplanung mehr zu leisten wäre. Eine gesetzliche Regelung erhöht die Verbindlichkeit, dass Kommunen die Altenhilfe-/Seniorenplanung umsetzen. Zahlreiche Rückmeldungen der Teilnehmenden lassen darauf schließen, dass sich vielerorts Aktivitäten entwickeln, um Lösungen und Fortschritte zu erzielen.
F2: Alt und … aktiv! Bedarfsgerechte Altenhilfeangebote und -strukturen vor Ort
Im Fachforum 2 wurde das Thema „bedarfsgerechte Altenhilfeangebote und -strukturen“ vertieft. Dr. Kristin Klaudia Kaufmann (Sozialbürgermeisterin und Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen) stellte anhand einer Präsentation die Umsetzung des § 71 SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden vor. Dabei wird die Umsetzung zu Hundertprozent von der Kommune finanziert. Der Fachplan Seniorenarbeit und Altenhilfe bildet die Grundlage, zudem die Stadt Dresden durch einen Stadtratsbeschluss verpflichtet ist. Die Umsetzung des Fachplans erfolgt wiederum durch ein Strukturentwicklungskonzept. Als zentrale Infrastruktur werden Seniorenbegegnung und -beratung in jedem Stadtteil gefördert, die gemeinsam als System agieren. Je Planungsraum sind spezifische Träger zuständig. Ein Qualitätshandbuch soll eine gleichartige Beratung sicherstellen. Mit der „Seniora-App“ wurde ein trägerübergreifendes Berichtswesen aufgebaut. Im Fachforum wurde besonders der partizipative Ansatz bei der Erstellung des Fachplans diskutiert. Ein zentraler Diskussionspunkt war die Gewinnung politischer Unterstützung für den Prozess. Dr. Kaufmann erläuterte, dass politische Vertreter*innen durch ihre aktive Einbindung in Workshops nicht nur ihre Ideen einbringen konnten, sondern auch ihre Verantwortung für den Prozess stärkten. Der Fachplan dient der Verwaltung dabei als wichtige Argumentationsgrundlage, um bestehende und neue Maßnahmen gegenüber der Politik zu begründen. Besonderes Interesse weckte zudem die Zuweisung von Planungsräumen an Träger und die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen Trägern und Verwaltung gelingt. Dr. Kaufmann betonte, dass hier die frühe Einbindung in Planung und Umsetzung entscheidend sei. So wurde beispielsweise das Qualitätshandbuch gemeinsam mit den Trägern entwickelt und als „lernendes Instrument“ kontinuierlich weiterentwickelt. Zudem werden die Träger durch Fachformate begleitet und untereinander vernetzt. Im Austausch mit den Teilnehmenden wurde deutlich, dass Angebote zur (Generationen-)Begegnung und Seniorenberatung zur Einbindung älterer Menschen in die Altenhilfeinfrastruktur eine wichtige Rolle spielen.
Präsentation von Dr. Kristin Klaudia Kaufmann
F3: Viele Fragen – eine Anlaufstelle: themenübergreifende Beratung für ältere Menschen
Das Fachforum 3 wurde in zwei verschiedenen Räumen angeboten. Im Folgenden wird das Fachforum 3 daher differenziert (a und b) dargestellt.
Im Fachforum 3a stellte Dagmar Vogt-Janssen, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und langjährige Fachbereichsleiterin Senioren der Landeshauptstadt Hannover Struktur und Arbeit der mehr als 500 Seniorenbüros in Deutschland vor. Sie befinden sich überwiegend in kommunaler und zu etwa einem Drittel in freier Trägerschaft oder in Kooperation beider. Mit Blick auf die Feststellung der Lagebild-Studie, wonach es vielerorts an themenübergreifender Beratung für ältere Menschen fehlt, stellte sie die Stärke der Seniorenbüros als „Anlaufstelle für alle Fragen“ und örtliche „Vernetzungszentren“ heraus. Die Wichtigkeit, Bedarfe und Bedürfnisse der Menschen zu kennen und Angebote daran zu orientieren, wurde ebenso diskutiert, wie die Frage nach der Erreichbarkeit verschiedener Zielgruppen. Seniorenbüros und zugehende Leistungen standen an erster Stelle gelingender Ansätze. Es bestand Einigkeit darüber, dass insbesondere Fragen im Kontext von Migration und Armut stets im Blick behalten werden müssen. Ebenso sei das Thema Digitalisierung stets mitzudenken. Beim Stichwort Bildung wurde deutlich, dass häufig gerade informelle Bildungsangebote eine sehr gute Reichweite entwickeln. Um die Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener Generationen nicht gegen einander auszuspielen, wurde die dauerhafte Einrichtung eines Generationendialogs empfohlen.
Im Fachforum 3b stellte Agnes Boeßner, Geschäftsführerin Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS), Seniorenbüros als niedrigschwellige, themenübergreifende Anlaufstellen für ältere Menschen vor. Sie erläuterte ihre Rolle bei Beratung, Begegnung und der Vermittlung von Unterstützungsangeboten. Anhand von Praxisbeispielen aus Passau, Dortmund, Saalfeld-Rudolstadt, Bietigheim und Hannover zeigte sie die Vielfalt kommunaler Organisationsformen und Angebote sowie die Bedeutung von Seniorenbüros als koordinierende Schnittstellen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. In der Diskussion standen insbesondere die Sicherung einer auskömmlichen und verlässlichen Finanzierung von Strukturen der Altenhilfe sowie die Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Fokus. Zudem wurde angeregt, bundesweite Standards für die Altenhilfe zu entwickeln, den Pflichtleistungscharakter des § 71 SGB XII stärker politisch zu verankern sowie Kooperationen, etwa mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), und präventive Ansätze weiter auszubauen.
Ausblick: „Was folgt aus dem Lagebild?“
Zum Abschluss des Fachtages dankte Dr. Miriam Saati, Leiterin der Unterabteilung 62 im BMBFSFJ den Teilnehmenden für die regen Diskussionen und dem Deutschen Verein für die Umsetzung des Projektes sowie der Fachtagung. Aus dieser nehme sie viele gute Ideen mit. Sie würdigte noch einmal die Ergebnisse des Lagebildes als eine gesicherte Datengrundlage zur Weiterentwicklung der Altenhilfe. Sie betonte, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, die nicht nur die Verwaltung adressiere, sondern u.a. auch von Unternehmen aufzugreifen sei und durch Vernetzung und Kooperation eingelöst werden müsse. Das BMBFSFJ werde sich u.a. im Netzwerk des Zukunftsraums Demografie weiter mit dem Thema befassen. Der Zehnte Altersbericht zum Thema „Bildung und Lernen im Alter”, den das BMBFSFJ begleite, werde voraussichtlich ebenfalls wichtige Impulse und Ansätze zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Altenhilfeinfrastruktur liefern.
Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins schloss sich den Danksagungen an die Teilnehmenden und an die Zusammenarbeit mit dem BMBFSFJ an. Sie dankte zudem allen Podiumsteilnehmenden und Referierenden für die Gestaltung des Fachtages. Darüber hinaus hob sie die positive Gesprächsatmosphäre und den engagierten, guten Austausch sowie konstruktiven Umgang mit den Themen im Rahmen der Fachtagung besonders hervor.
Der Deutsche Verein werde sich weiterhin intensiv mit den Ergebnissen des Lagebildes beschäftigen und sie in seiner Gremienarbeit und weiteren Fachtagungen aufgreifen. Sie machte dabei insbesondere auf zwei Fachtagungen in 2026 aufmerksam:
- „Gut geplant = gut versorgt? Altenhilfeplanung im Kontext integrierter Sozialplanung“ am 27./28.08.2026, digital
- „Beratungsstrukturen für ältere/pflegebedürftige Menschen“ am 08./9.10. 2026, Hannover
Wichtig sei es, die Altenhilfeplanung im Kontext integrierter Sozialplanung weiterzuentwickeln. Abschließend bekräftigte Nora Schmidt, dass sie dem präventiven Charakter der Altenhilfe erhebliches Gewicht beimesse und Potentiale der Kostensenkung darin auch für die Pflege sehe. Das kürzlich beschlossene Berliner Altenhilfestrukturgesetz sei dabei ein sehr guter Anfang, der sie positiv in die Zukunft schauen lässt.