08.10.2026
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG): Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung insbesondere von jungen Menschen fördern
Anregung und Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung insbesondere von jungen Menschen: Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen für die Umsetzung von § 4a SGB VIII und weist auf die demokratische Teilhabe von jungen Menschen und ihren Familien hin.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und insbesondere mit der Einführung des § 4a SGB VIII soll der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe Selbstvertretungen von Adressat*innen anregen, fördern und mit ihnen zusammenarbeiten. Gleichwohl zeigen Umfragen und Berichte aus der Praxis der Jugendämter, dass die rechtlichen Neuerungen in der Praxis bislang wenig angekommen sind.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins leisten einen Beitrag zur Anregung sowie zur Förderung der Zusammenarbeit mit diesen Zusammenschlüssen sowie zu deren Berücksichtigung in den Angeboten, Verfahren und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung geht dabei weit über die Umsetzung individueller Beteiligungsrechte hinaus: „Die systematische Einbeziehung von adressierten Personen als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelten sowie ihrer biografischen Erfahrungen und Erfahrungen mit Hilfen eröffnet der Kinder- und Jugendhilfe ein spezifisches und unverzichtbares Erfahrungswissen. Zugleich stärkt sie demokratische Strukturen: Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, deren Lebenslagen häufig von Benachteiligungen, Diskriminierung und asymmetrischen Machtverhältnissen geprägt sind, erhalten so die Möglichkeit einer organisierten Interessenvertretung“, so Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins. Selbstvertretung eröffnet damit jungen Menschen und ihren Familien konkrete Erfahrungen demokratischer Teilhabe, stärkt Selbstwirksamkeit sowie Vertrauen in staatliche Institutionen und kann politischer Resignation sowie demokratiefeindlichen Einstellungen präventiv entgegenwirken.
Die Empfehlungen richten sich an die Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe, an Vertreter*innen der überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, an die Wissenschaft sowie an die Kommunalpolitik. Darüber hinaus wenden sich die Empfehlungen an Expert*innen, Fachkräfte und Leitungspersonal, die in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und eine Schlüsselrolle in der praktischen Umsetzung von Beteiligungsrechten junger Menschen und ihren Familien einnehmen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Umsetzung von § 4a SGB VIII sind unter https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/anregung-und-foerderung-von-selbstorganisierten-zusammenschluessen-zur-selbstvertretung-insbesondere-von-jungen-menschen-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-fuer-die-umsetzung-von-4a-sgb-viii/ abrufbar.