Anregung und Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung insbesondere von jungen Menschen – Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Umsetzung von § 4a SGB VIII
Die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im Jahr 1992 markierte für Deutschland einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der rechtlichen und politischen Bewertung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und ihren Familien. Sie etablierte das Verständnis, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Träger eigener Rechte sind und nicht als Objekte wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge betrachtet werden dürfen. Gleichwohl blieb die tatsächliche Umsetzung dieser normativen Vorgaben im System der Kinder- und Jugendhilfe über Jahrzehnte unzureichend.1 Strukturelle Partizipation von Adressat*innen2 der Kinder- und Jugendhilfe war – trotz vereinzelter beteiligungsorientierter Ansätze – vor dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahr 2021 nur begrenzt verankert.
DV-19-25_Umsetzung_von_4a_SGB_VIII.pdf [PDF, 352 KB]