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Themenschwerpunkte 2025
Als Forum des Sozialen hat der Deutsche Verein im Jahr 2025 eine Vielzahl an Stellungnahmen und Empfehlungen verabschiedet sowie mit seinen Fachveranstaltungen Raum für Diskussion und Wissenstransfer geboten. Zudem erstellt der Deutsche Verein Sozialrechtsgutachten bei ungelösten oder strittigen Rechtsfragen von allgemeinem Interesse.
Stellungnahmen und Empfehlungen 2025 Fachveranstaltungen 2025 Gutachten 2025
Ein fachliches Highlight des Jahres 2025 bildete der 83. Deutsche Fürsorgetag unter dem Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN mit Plenumsvorträgen, drei Symposien und über 43 Fachforen.
Dokumentation des 83. Deutschen Fürsorgetages
Im Folgenden finden Sie Informationen zu weiteren ausgewählten Themenschwerpunkten, die die Arbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. im Jahr 2025 besonders geprägt haben.
Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Verein hat sich im Jahr 2025 mit der Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- Jugendhilfe befasst, insbesondere mit dem Ziel einer gelingenden Umsetzung eines inklusiven Kinderschutzes in der Praxis. Darüber hinaus widmete sich der Deutsche Verein den Themen Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung sowie der Angebotskrise in den stationären Hilfen.
Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes haben große Resonanz erfahren und wurden im Rahmen von Workshops auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der ConSozial sowie unter anderem in einem Vortrag im Zuge der Fachtagung zur inklusiven Kindertagesbetreuung, einem digitalen Beitrag im Kontext des Landesjugendhilfeausschusses Hessen sowie zwei Publikationen bundesweit verbreitet.
Die stark nachgefragte Fachtagung „KI & Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe – Fokus Hilfeplanung“ diente der fachlichen Orientierung zum Einsatz von KI. Die positive Resonanz und das anhaltende Interesse an weiterführenden Austauschformaten bestätigten den hohen Bedarf an weiterer fachlicher Auseinandersetzung.
Die Angebotskrise in den stationären Hilfen sowie mögliche Lösungsansätze wurden auf einer Fachtagung in Erkner analysiert und erörtert. Aufgrund der hohen Aktualität und großen Nachfrage wird das Format im Jahr 2026 fortgeführt.
Mit diesen bundesweiten Formaten hat der Deutsche Verein aktuelle Bedarfe der Praxis und des politischen Diskurses aufgegriffen, fachlich fundierte Lösungsansätze vorgestellt und einen entsprechenden bundesweiten Austausch gewinnbringend gestaltet. Darüber hinaus hat er mit seinen jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Pflegekinderhilfe einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Engagements von Pflegefamilien geleistet.
Frühkindliche Bildung und Betreuung
Der Deutsche Verein hat sich auch 2025 mit der Sicherstellung und qualitativen Weiterentwicklung der Angebote der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung befasst. So beteiligte er sich in zahlreichen Gremien auf Bundes- und Landesebene, unter anderem im Expertengremium des BMBFSFJ zur Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes. Drei thematische Schwerpunkte standen darüber hinaus im Fokus: die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes, der Abbau von Bildungs- und Teilhabebenachteiligungen von Kindern sowie aufgrund anhaltend hoher Nachfrage die weitere Verbreitung der 2024 beschlossenen Empfehlungen zur Qualität von Kita-Trägern, beispielsweise bei der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).
Die Geschäftsstelle nahm Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien und begrüßte die Neuregelung, da sie Eltern in der Ferienzeit unterstützt, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie sicherzustellen, und die Kommunen unterstützt, für Kinder ein noch vielfältigeres Angebot zum Spielen und Erholen zu ermöglichen. Demgegenüber betonte die Geschäftsstelle, dass die Träger der Jugendarbeit zukünftig stärker die jungen Kinder in den Blick nehmen sollen und wohnortnahe Angebote geschaffen werden müssen.
Mit bestehenden Zugangshürden und Teilhabebeschränkungen von Kitas setzte sich der Deutsche Verein unter anderem in der Fachtagung „Alle Willkommen in der Kindertagesbetreuung?! – Gelingensbedingungen und Herausforderungen für eine inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in öffentlicher Verantwortung“ auseinander. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Abbau von Barrieren nur gelingen kann, wenn Bund, Länder und Kommunen Zugänge frühzeitig sichern, Ressourcen verlässlich finanzieren und Fachkräfte multiprofessionell unterstützen.
Auch 2025 zeigte sich, dass der Bedarf an Austausch und Diskussionen zu der Frage, wodurch sich die Qualität von Kita-Trägern auszeichnet und wie sie sichergestellt werden kann, nach wie vor groß war. Dem entsprach der Deutsche Verein durch zahlreiche Vorträge, Workshops und Veröffentlichungen.
Familienpolitik und Familienrecht
Im Fokus der Arbeit des Deutschen Vereins im Bereich Familienpolitik und Familienrecht standen 2025 die Reformvorschläge des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Bereich des Abstammungs-, Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Familienverfahrensrechts. Im Rahmen von Austauschformaten konnte dazu gegenüber dem BMJV verdeutlicht werden, dass die Kinder und Jugendlichen zentral in den Blick genommen, deren Interessen ernstgenommen und ihnen gute Unterstützung angeboten werden muss. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanfechtung kritische Punkte wie beispielsweise im Hinblick auf die Regelung der sog. „zweiten Chance“ benannt, die im weiteren Verfahren aufgegriffen worden sind.
Die Berücksichtigung des angemessenen Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist für den Deutschen Verein im Familien- und Familienverfahrensrecht ein wichtiges Ziel. Im Rahmen einer Fachtagung konnten anhand guter Praxisbeispiele Gelingensbedingungen erfolgreicher Kooperationen insbesondere mit Akteur*innen der Familiengerichtsbarkeit und dem Bereich Gesundheit diskutiert werden.
Wie die Teilhabe von allen Familien und den darin lebenden Kindern familienpolitisch verbessert werden kann, wurde in 2025 aus verschiedenen Blickwinkeln thematisiert:
Mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Zehnten Familienberichts der Bundesregierung sowie weiteren Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Verbänden wurden die darin formulierten Handlungsempfehlungen zur bedarfsgerechten Unterstützung allein und getrennt Erziehender und ihrer Kinder diskutiert und dabei die von der Sachverständigenkommission benannten Ziele unterstrichen: Stärkung der ökonomischen Eigenständigkeit, Förderung gemeinsamer Elternverantwortung, Beachtung von Vulnerabilitäten sowie Anerkennung von Familienvielfalt.
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ist zentral für Gleichstellung, partnerschaftliche Arbeitsteilung und die eigenständige soziale Absicherung – gerade von Frauen und in sozialen Berufen. Gemeinsam mit Expert*innen aus Fachverbänden, Verwaltung und Arbeitgebenden hat der Deutsche Verein in einem Fachgespräch beraten, wie Vereinbarkeit neu austariert werden kann. Die Ergebnisse werden in die weitere vertiefende Befassung im Deutschen Verein zu diesem Thema einfließen.
Damit Familienbildung nach § 16 SGB VIII auch Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam unterstützen kann, muss sie konsequent inklusiv ausgestaltet sein. Eine Arbeitsgruppe hat 2025 Empfehlungen für eine inklusive Familienbildung erarbeitet, die 2026 beschlossen wurden. Sie richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung sowie an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe.
Alter und Pflege
Um eine bedarfs- und bedürfnisgerechte Infrastruktur für ältere Menschen zu gestalten, müssen unterschiedliche Handlungsfelder (z.B. Teilhabe, Altenhilfe, Wohnen, Gesundheit, Pflege) im Sinne einer integrierten Senior*innenpolitik zusammengedacht werden. Der Deutsche Verein hat dazu im Dezember 2025 Empfehlungen für eine integrierte Senior*innenpolitik: Vernetzung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen beschlossen. Dabei werden unter anderem integrierte, seniorenpolitische Gesamtkonzepte als zentrale Planungs- und Steuerungsgrundlage empfohlen. Ebenso werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Beratungsstrukturen im kommunalen Raum formuliert.
Das Podium Altenhilfe nahm 2025 die unterschiedlichen Lebenssituationen und die ungleiche Verteilung von Teilhabechancen älterer Menschen in den Blick. Insbesondere die Lebenssituationen älterer Menschen mit Migrationsgeschichte und älterer LSBTIQ*-Personen wurden betrachtet. Zudem war die materielle Sicherheit als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter ein Thema. Die Ergebnisse und Empfehlungen des 9. Altersberichts bildeten damit einen inhaltlichen Schwerpunkt der Fachtagung, der durch Fachvorträge und Praxisbeispiele aufgegriffen wurde. Ergänzend dazu wurden die Themen „Rechte älterer Menschen“ und „Digitalisierung für das bzw. im Alter“ diskutiert.
Um die pflegerische Versorgung und die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung auch in Zukunft sicherzustellen, sind gesetzliche Weiterentwicklungen sowie die Gestaltung wirksamer und belastbarer Pflegestrukturen in den Kommunen notwendig. Mit der Aktualisierung seiner „Empfehlungen für die Weiterentwicklung und nachhaltige Finanzierung der Pflege“ hat der Deutsche Verein Impulse für die anstehenden Reformen gesetzt und mit Stellungnahmen den Gesetzgebungsprozess zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege begleitet. Im Rahmen der Fachtagung „Pflegerische Versorgung sichern – Öffnung und Vernetzung im Quartier“ wurden gute Beispiele vorgestellt, wie sozialräumliche Orientierung und Quartiersentwicklung umgesetzt werden können, um die pflegerische Versorgung vor Ort zu verbessern.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Betreuungsrecht
Aufgrund von vielfältigen Barrieren und Herausforderungen ist der Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung und Teilhabemöglichkeiten für geflüchtete Menschen mit Behinderungen häufig erschwert. Mit einer zweitägigen Fachtagung zu Menschen mit Behinderungen und Fluchterfahrungen hat der Deutsche Verein die rechtlichen Zugangshürden zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen sowie Barrieren beim Zugang zu Beratungs- und Angebotsstrukturen in den Blick genommen. Anhand von Praxisbeispielen wurde diskutiert, wie eine bedarfsgerechte Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden kann.
Im Rahmen der zweitägigen Fachtagung „Wie geht’s weiter mit dem BTHG?“ wurden mit Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Träger der Eingliederungshilfe, der Anbieter von Leistungen und der Verbände für Menschen mit Behinderungen die bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beleuchtet sowie mögliche Lösungsansätze erörtert. Mit einer zweitägigen Veranstaltung zur Elternassistenz und begleiteten Elternschaft hat der Deutsche Verein einen Rahmen geschaffen, in dem die beteiligten Akteure Weiterentwicklungsbedarfe bestehender Institutionen und Strukturen diskutieren konnten. Im Mittelpunkt stand das Schnittstellenmanagement zwischen Eingliederungs- und Jugendhilfe als Schlüssel zur Verbesserung der Leistungen für Eltern mit Behinderungen. Zudem wurden die Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie der Ausbau der bestehenden Angebote als zentrale Handlungsfelder mit Verbesserungspotenzial identifiziert.
Im Betreuungswesen steht weiterhin die qualitative Versorgung bei hohen Unterstützungsbedarfen im Fokus. Vernetzung, Kooperation und Abgrenzung an der Schnittstelle zur sozialen Infrastruktur, die Beachtung des Vorrangs anderer Hilfen und präventive Maßnahmen im Vorfeld rechtlicher Betreuungen sind entscheidende Stellschrauben. Die Abschlusssitzung des Arbeitstreffens der Modellprojekte Erweiterte Unterstützung beim Deutschen Verein erbrachte ein erstes Zwischenfazit hinsichtlich der Möglichkeiten, Ressourcen und Potentiale der kommunalen Betreuungsbehörden. Seinen traditionellen Fachtag Betreuungsrecht realisierte der Deutsche Verein 2025 in Kooperation mit dem Justizministerium Rheinland-Pfalz. Dort ging es um Rahmenbedingungen und Attraktivität beruflicher Betreuung, um präventive kommunale Ansätze wie Erwachsenensozialdienste und den aktuellen Stand der Neufassung des Krankenhausvorbehalts im Kontext ärztlicher Zwangsmaßnahmen.
Rechtsverein- fachung und Entbürokratisier- ung
Das deutsche Sozialrecht ist über Jahrzehnte zu einem überkomplexen und für Bürger*innen kaum noch durchschaubaren System gewachsen, das Vertrauen in den Sozialstaat untergräbt und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zunehmend einschränkt. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Verein 2025 seine Empfehlungen zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung des Sozialrechts vorgelegt. Die Empfehlungen haben sich als relevanter fachpolitischer Impuls erwiesen und konkrete Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung aufgezeigt, die unter anderem Gegenstand verschiedener Gespräche der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages waren. Sie bildeten zudem die Grundlage für die Positionierung des Deutschen Vereins beim Fachgespräch „Rechtsvereinfachung“ der Kommission zur Sozialstaatsreform und finden sich in wesentlichen Empfehlungen der Kommission wieder. Leitende Ziele für die Reform des Sozialstaats müssen Bürgerfreundlichkeit, Vereinfachung und Entbürokratisierung sein. Wichtige Punkte bei einer Sozialstaatsreform sind die Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle für alle sich aus der individuellen Lebenslage ergebenden Rechtsansprüche und die flächendeckende Sicherstellung guter Beratung – digital, hybrid und analog. Hohe Bedeutung hat auch die parallele und zusammengedachte weitere Digitalisierung. Die Schaffung eines konsistenten Sozialgesetzbuches und die Bündelung von Leistungen wird unterstützt. Ebenso werden kurzfristig anzustoßende Maßnahmen wie beispielsweise der Wechsel von Nachweisvorlage- zu Nachweisvorhaltepflichten bzw. Plausibilitätskontrollen vorgeschlagen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die in dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislatur vereinbarte Umgestaltung der Grundsicherung ist eines der zentralen Gesetzesvorhaben im SGB II, die der Deutsche Verein begleitet. Hierzu hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. November 2025 Stellung genommen und fachliche Gespräche im parlamentarischen Raum geführt. Die Geschäftsstelle unterstützt grundsätzlich Maßnahmen zur Stärkung der Erwerbsintegration, weist jedoch darauf hin, dass bei der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende die große Heterogenität der Leistungsberechtigten berücksichtigt sowie der Schutz besonders vulnerabler Personengruppen gewährleistet werden muss. Darüber hinaus sollte die Gesetzgebung genutzt werden, um notwendige Lösungen zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung, die vom Deutschen Verein und seinen Mitgliedern zum Teil bereits in der letzten Legislatur gefordert wurden, umzusetzen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Förderung der Erwerbsintegration von Alleinerziehenden. In Empfehlungen hat der Deutsche Verein aufgezeigt, was Jobcenter, Jugendämter und Unternehmen gemeinsam tun können, damit dies besser gelingt. So sollten die Fachkräfte in den Jobcentern Alleinerziehende frühzeitig beraten, um Hürden frühestmöglich zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Personen mit Sorgeverantwortung benötigen flexible Weiterbildungsangebote. Geschlechter- und familiensensible Beratung, die auch migrations- und fluchtspezifische Aspekte umfasst, sollte gestärkt werden. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollten auch weiterhin auf bedarfsgerechte Kinderbetreuung und Ganztagesbetreuung hinwirken, damit Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und die Bildung und Betreuung ihrer Kinder gesichert ist.
Weiterentwicklung der Sozialhilfe
Die Herausforderungen im Kontext zunehmender Aufgaben bei zurückgehenden Ressourcen und der gewachsenen Komplexität des Sozialhilferechts waren Thema der Fachtagungen des Deutschen Vereins im Bereich der Sozialhilfe in 2025. Um die Ressourcen zu bündeln, sind Verwaltungshandeln, Beratung und Unterstützung konsequent an den Bürger*innen auszurichten. Digitalisierung ist dort einzusetzen, wo sie verwaltungsinterne Prozesse und die Kommunikation mit den Bürger*innen und Leistungserbringern erleichtert. Darüber hinaus erwartet die Praxis vom Gesetzgeber Rechtsvereinfachungen zur Entlastung und für mehr Bürgerfreundlichkeit. Schwerpunktmäßig erörtert wurden hierzu Regelungen für existenzsichernde Leistungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung, der Hilfe zur Pflege und zum Nachrang von Fürsorgeleistungen.
Vor dem Hintergrund von steigenden Fallzahlen und langer Bearbeitungsdauern von Anträgen in der Hilfe zur Pflege hat der Deutsche Verein 2025 einen Expert*innen - Workshop vorbereitet, der sich mit der Frage, wie Leistungen für Hilfe zur Pflege mit weniger bürokratischem Aufwand erbracht werden können, beschäftigt. Ziel des Workshops ist es, die bürokratischen Hindernisse bei der Hilfe zur Pflege zu identifizieren und Lösungsansätze zur Entbürokratisierung und zur besseren Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu entwickeln. Der Workshop fand am 29. Januar 2026 statt.
Hilfe in prekären Lebenslagen und Hilfe bei Gewalt
2025 hat der Deutsche Verein letztmalig seine seit 2023 angebotenen digitalen Austauschrunden zur Umsetzungsbegleitung Housing First mit Kommunen, freien Trägern und Verbänden durchgeführt. Die Einbettung in örtliche Hilfestrukturen und die Überführung von der Projekt- in die Regelförderung – so die Ergebnisse der Austauschrunden – sind zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirksamkeit von Housing First. Die Veranstaltungen fanden ein großes fachliches Interesse. Den Mitgliedern des Deutschen Vereins und einer breiteren Öffentlichkeit wurden sie deshalb über einen Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins „Housing First in deutschen Kommunen: Ergebnisse der Umsetzungsbegleitung des Deutschen Vereins“ (NDV 10/2025; S.483-488) zugänglich gemacht.
Im Themenfeld der Schuldnerberatung befasste sich der Deutsche Verein mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtline zum Zugang zur Schuldnerberatung sowie mit der Prävention von Überschuldung. Hierzu gab die die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Schuldnerberatungsdienstegesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hinweise zur Sicherung bedarfsgerechter Angebote sowie zur Einbeziehung der privaten Kreditwirtschaft in die Finanzierung. Die Prävention von Überschuldung stand auch im Mittelpunkt des Forums Schuldnerberatung, das der Deutsche Verein in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) durchgeführt hat.
Schließlich wirkt der Deutsche Verein im Beraterkreis zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit. In seiner Stellungnahme zur Berichterstattung machte er unter anderem auf die Verfestigung von Armutslagen und das Erfordernis einer weiteren Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung an der Berichterstellung aufmerksam.
Das im Februar 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz stellt einen wichtigen Meilenstein für die Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland dar. Das Gesetz sieht ab 2032 für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und hierzu befristet bis 2036 eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Aufbau des Hilfesystems in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vor. Die Bundesländer sind für die Umsetzung verantwortlich – auch finanziell. Sie haben bereits bis Ende 2026 Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären. Der Deutsche begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzte hierzu in 2025 eine Arbeitsgruppe ein. Diese befasste sich mit den unmittelbar anstehenden Aufgaben zur Realisierung der Sicherstellungsverantwortung der Länder und formulierte Handlungsschritte für den Ausbau eines bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Hilfesystems. Dabei geht es auch darum, wohnortunabhängige gleiche Zugänge zu Schutz und Beratung sowie bundesweit einheitliche, d.h. vergleichbare, Länderlösungen zu erreichen. Die Empfehlungen wurden im März 2026 verabschiedet.
Soziale Berufe
Die weiterhin sehr angespannte Personalsituation im gesamten sozialen Sektor bei gleichzeitig erweiterten Bedarfen und erhöhten Qualitätsanforderungen adressierte der Deutsche Verein leistungsbereichsübergreifend in verschiedenen Formaten. Wegweisende Strategien zum Umgang mit dem Fachkräftemangel wurden handlungsfeldübergreifend bekannt gemacht und der Austausch wurde gefördert mit dem Ziel, nachhaltige soziale Infrastrukturen mit qualifikationsgerecht eingesetztem Personal zu erhalten. Berufszugänge und Qualifizierungswege waren in diesem Zusammenhang ein Schwerpunkt. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde die Angebotskrise in den stationären Hilfen systematisch im Rahmen einer Fachtagung analysiert und Wege aus der Überlastung erörtert. Im Bereich der Pflege wurde der Gesetzgebungsprozess zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung 2025 durch eine Stellungnahme der Geschäftsstelle sowie Mitwirkung an der Anhörung des Familienausschusses des Bundestages begleitet. Im Bereich Migration wurde die Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen thematisiert.in.
Sozialraum und Sozialplanung
Das Forum Sozialplanung thematisierte 2025 unter dem Titel „Algorithmus und Sozialplanung – neue Chancen für Teilhabe“ Vorteile und Risiken, die sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Sozialplanung ergeben. Darüber hinaus standen die Themen Erreichbarkeit und Partizipation vulnerabler Gruppen sowie Sozialplanung im Kontext der Veränderung des Demokratieverständnisses im Fokus.
Zwei Netzwerktagungen für Controller*innen und Führungskräfte aus den Bereichen SGB VIII, IX und XII widmeten sich den aktuellen Entwicklungen der Steuerungspraxis und des Controllings in Sozialen Diensten und Organisationen. Neben der Wirkungsmessung standen Fragen der Digitalisierung und der Einführung Künstlicher Intelligenz im Zentrum der Diskussion.
Kommunale Sozialpolitik muss durch die aktive Gestaltung des Lebensumfelds Bedingungen für gelingende Inklusion schaffen. Leistungen und Angebote im Sozialraum müssen aufeinander abgestimmt werden, so dass sie allen Menschen zugänglich sind und Ressourcen optimal genutzt werden. Eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Entwurf einer handlungsfeldübergreifenden kommunalen Strategie zur Gestaltung inklusiver Sozialräume.
Die digitale Fachtagung Altenhilfeplanung thematisierte die Notwendigkeit einer integrierten Altenhilfeplanung und Seniorenpolitik. Die Lebensqualität und Teilhabechancen im Alter hängen in besonderem Maße von den infrastrukturellen und sozialräumlichen Gegebenheiten am Wohnort ab.
Migration und Integration
Im Bereich der Migration müssen Strategien zur Gewinnung von Fachkräften verschiedene Lösungsansätze verfolgen – einer von mehreren ist die Einwanderung von Fachkräften oder Auszubildenden aus dem Ausland. Der Deutsche Verein hat daher 2025 die Frage aufgegriffen, welche Potenziale Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung für die Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen haben. Hierzu führte er im Juni die digitale Fachveranstaltung „Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen“ durch.
Gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten, ebenso wie der Fachkräftemangel, machen gute Konzepte der Erwerbsintegration unverzichtbar. In diesem Kontext übernahm die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins unter anderem die Moderation des Fachtags „10 Jahre nach 2015: (Rück-)Blick nach vorn – wo steht die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten?“, veranstaltet vom Projekt „Start Guides“ in Trägerschaft des Caritasverbands der Diözese Osnabrück e.V.
An der Schnittstelle von Migrations- und Sozialrecht haben Fachkräfte es mit komplexen Normen und Schnittstellen, häufigen Rechtsänderungen und einer sich schnell entwickelnden, oft uneinheitlichen Rechtsprechung zu tun. Der Deutsche Verein hat sich daher zum Ziel gesetzt, einen regelmäßigen Überblick über aktuelle migrationssozialrechtliche Entwicklungen und praktische Integrationsprojekte zu geben. Hierzu führte er im November 2025 erneut die jährliche digitale Fachtagung „Forum Migrationssozialrecht und Integration“ durch.
Internationale und europäische Sozialpolitik
Im Dezember 2024 trat die neue Europäische Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen ihre zweite fünfjährige Amtszeit (2024-2029) an und bereitete mit öffentlichen Konsultationen ihre Initiativen im sozialen Bereich vor. Im Jahr 2025 hat sich der Deutsche Verein mit drei Konsultationsbeiträgen zur Zukunft der europäischen Sozialpolitik in den Bereichen 2. Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, EU-Strategie zur Armutsbekämpfung und EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter beteiligt.
Der Deutsche Verein hat im November 2025 die digitale Fachveranstaltung „Die europäische Strukturförderung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war es, die Vorschläge der Europäischen Kommission zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2028–2034) vorzustellen und mit Vertreter*innen der Europäischen Kommission, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie mit Mitgliedern des Deutschen Vereins zu diskutieren. Aufbauend auf den „Empfehlungen zur Kohäsions- und Strukturpolitik im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ (DV 22/24) aus dem Jahr 2024 hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins im Dezember 2025 zudem eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2028–2034 verfasst, um Empfehlungen zu ausgewählten Vorschlägen in die aktuelle Diskussion einzubringen.
Im Juni 2025 nahm DV-Vorständin Dr. Verena Staats im Rahmen der 33. European Social Services Conference in Dänemark am politischen Runden Tisch „Moving Forward Social Services through Relational & Welfare Technology Approaches“ teil. Im Mittelpunkt standen dabei die Transformation sozialer Dienste und die Rolle von Technologien für die Gestaltung von Fürsorge. Das diesjährige Fachkräfteseminar im Rahmen des International Council on Social Welfare Europa fand im November 2025 in Lissabon statt und beschäftigte sich mit der Frage des Zugangs zu sozialen Rechten in demokratischen Gesellschaften.
Grenzüberschreitende Sozialarbeit/ Internationaler Sozialdienst (ISD)
Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein berät als Lotse Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Behörden und Gerichte zu jeglichen grenzüberschreitenden Kindeswohlfragen. Mit Mandat der Bundesregierung betreibt er die Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation (ZAnK), die neben Fachkräften auch Privatpersonen informiert und berät.
Die Beratungszahlen waren in 2025 so hoch wie noch nie: In über 2700 Beratungen wurden Privatpersonen und Fachkräfte dabei unterstützt, Entscheidungen im besten Interesse der betroffenen Kinder zu treffen. Mit dem Ziel, Informationen möglichst leicht zugänglich zu machen und für einen breiten Nutzerkreis zur Verfügung zu stellen, betreibt der ISD auch zwei Webseiten: www.issger.de enthält vielfältige Informationen zum Umgang mit grenzüberschreitenden kindeswohlbezogenen Situationen und Themen sowie zur Zusammenarbeit mit dem Ausland, www.zank.de befasst sich speziell mit dem Thema Familienkonflikt und Kindesentführung und wendet sich neben Fachkräften und betroffenen Eltern auch mit eigener Unterseite an die beteiligten Kinder und Jugendlichen selbst.
Komplexe rechtliche Vorgaben sowie sprachliche und interkulturelle Herausforderungen bringen auch Fachkräfte der Jugendhilfe oft an ihre Grenzen, wenn Jugendhilfe einen Auslandsbezug hat. Dementsprechend nachgefragt war auch im vergangenen Jahr das Fortbildungsangebot des ISD im Deutschen Verein in den Themenbereichen Grundzüge der Zusammenarbeit mit dem Ausland, Familienkonflikt und Kindesentführung, Kinderschutz und Kinderhandel, Unterbringung im Ausland sowie Jugendhilfe und Ausländerrecht. Außerdem erfuhr die seit Jahren beliebte Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit eine grundlegende Überarbeitung und wurde an die vielfältigen Neuerungen im Bereich des internationalen und nationalen Rechts angepasst. Sie steht Fachkräften jetzt auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Nicht zuletzt stand das Jahr 2025 unter dem Zeichen internationaler Kooperationen und der Weiterentwicklung internationaler Abkommen. Bei Konferenzen in Brüssel, Paris, Washington und London hatte der ISD die Gelegenheit, seine besondere Expertise im Familienkonflikt zu den Themen ‚International Relocation‘, Prä-Mediation und Nachsorge im HKÜ-Verfahren einzubringen und die Zentrale Anlaufstelle mit Mandat der Bundesregierung als ein besonders erfolgreiches Praxismodell vorzustellen.