Familienrecht/Kindschaftsrecht

Das Familienrecht (§§ 1297 – 1921 BGB) regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie sowie diejenigen der Familie bzw. ihrer Mitglieder nach außen. Als Teilbereich des Familienrechts umfasst das Kindschaftsrecht alle familienrechtlichen Regelungen, die Kinder und ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Familien betreffen. Weit gefasst verstanden gehören hierzu insbesondere das Abstammungsrecht, das Namensrecht, das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht und das Adoptionsrecht. Der Deutsche Verein befasst sich in diesem Bereich insbesondere mit den Reformbedarfen im Bereich des Abstammungsrechts, des Sorge- und Umgangsrechts als auch des Unterhaltsrechts. Das Adoptionsrecht und Fragen der Adoptionsvermittlung sind ebenfalls Gegenstand der Arbeit des Deutschen Vereins

 

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