23.05.2025
Zum Internationalen Tag der vermissten Kinder am 25. Mai 2025
Kinderschutz endet nicht an Landesgrenzen – ISD zum Internationalen Tag der vermissten Kinder

Am 25. Mai, dem Internationalen Tag der vermissten Kinder, erinnert der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. an die unzähligen Kinder weltweit, die vermisst werden und weist auf anhaltende Defizite im grenzüberschreitenden Kinderschutz hin. Zur Absicherung bei Reisen eines Kindes stehen neue Materialien auf unseren Websites zur Verfügung.
„Hinter jedem verschwundenen Kind steht ein verletztes Grundrecht: das Recht auf Schutz, Sicherheit und ein Leben frei von Gewalt und Ausbeutung. Verantwortung endet nicht an Landesgrenzen – Kinderschutz muss grenzüberschreitend gedacht und gelebt werden“, betont Dr. Verena Staats, Vorständin des Deutschen Vereins.
Besonders in Krisen- und Konfliktgebieten steigt das Risiko für Kinder von Entführungen, Menschenhandel oder Ausbeutung betroffen zu sein. Auch Flucht und instabile Lebensumstände führen dazu, dass Kinder leichter verschwinden. Der ISD setzt sich dafür ein, dass in der Arbeit zum Thema Menschenhandel kindspezifische Aspekte beachtet werden und es einen einheitlichen Schutz für Kinder auf der Flucht gibt – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus.
Aber auch im Rahmen von Familienkonflikten kommt es zu Kindesentziehungen und manchmal bricht dadurch der Kontakt zum anderen Elternteils und dessen Familie komplett ab. Mandatiert als Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation (ZanK), bietet der ISD Beratung für Familien, die sich in einem Konflikt mit Auslandsbezug befinden.
In der Beratung zeigt sich, dass viele Eltern im Vorfeld einer Reise verunsichert sind, ob sie der Reise zustimmen sollen oder ihnen Möglichkeiten der Absicherung zur Verfügung stehen. Die Fachkräfte bei ZAnK raten dazu, einem unterschwelligen Unbehagen rechtzeitig nachzugehen.
Als ein Mittel der Prävention erweisen sich klare Absprachen im Vorfeld von Reisen, die auch schriftlich festgehalten werden. Hierzu stellt der ISD nun eine Vorlage für eine Reisevollmacht auf seiner Webseite zur Verfügung. Dieses Angebot stellt keine absolute Sicherheit für die Rückkehr eines Kindes dar. Die Reisevollmacht kann aber dabei helfen, dass beide Eltern sich über die Situation ihres Kindes und die Rahmenbedingungen einer Reise klar werden und darüber sprechen. Dieses und weitere Materialien sind unter den folgenden Links zu finden:
Internationaler Sozialdienst - FAQ
Über ZAnK
ZAnK ist ein Angebot des Internationalen Sozialdienstes (ISD). Der ISD ist Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und zugleich deutsches Mitglied des „International Social Service“. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialen Arbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.issger.de.
Über den Deutschen Verein
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.