22.09.2026
Unterhalt für Pflegekinder steigt – Benachteiligung von Pflegefamilien beim Elterngeld jetzt beenden
Der Unterhalt für Pflegekinder steigt entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Benachteiligung von Pflegeeltern beim Bundeselterngeld besteht jedoch fort – obwohl der Koalitionsvertrag die Einführung des Elterngeldes für Pflegeeltern vorsieht.
Für Familien, die ein Pflegekind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufnehmen und betreuen, steigt ab dem Jahr 2027 der vom zuständigen Jugendamt zu leistende Kindesunterhalt entsprechend den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII). Für den Lebensunterhalt eines Pflegekindes empfiehlt der Deutsche Verein je nach Alter des Kindes zwischen 748 und 1100 Euro. Hinzu kommt ein Anerkennungsbetrag für die Pflege und Erziehung von 451 Euro. Kosten für die Unfallversicherung werden ganz und Kosten für die Alterssicherung der Pflegeperson werden hälftig übernommen.
Vom Bundeselterngeld, das als Lohnersatzleistung Verdienstausfälle von Eltern kompensiert, die ihre Berufstätigkeit in der ersten Zeit der Erziehung eines Kindes unterbrechen oder reduzieren, sind Pflegeeltern derzeit jedoch weiterhin ausgeschlossen.
„Pflegekinder müssen wie im Koalitionsvertrag vereinbart bei der Reform des Elterngeldes mitgedacht werden,“ erklärt Dr. Verena Staats Vorständin des Deutschen Vereins. „Wenn soziale Familien Kindern in belasteten Lebenssituationen ein Zuhause und eine dauerhafte Perspektive geben, darf der Bund dieses Engagement nicht erschweren. Die finanzielle Verantwortung dafür, dass diese Form der familiären Fürsorge für berufstätige Menschen überhaupt realisierbar ist, darf der Bund nicht allein den Kommunen aufbürden.“ Die Einbeziehung von Pflegeeltern in das Elterngeld wäre zudem ein wichtiges gesellschaftliches Signal seitens des Bundes: Wer Verantwortung für ein Kind übernimmt, verdient Anerkennung und Unterstützung – unabhängig davon, ob das Kind in die Familie hineingeboren wurde oder dort ein neues Zuhause findet.
Seit 1979 leisten die Empfehlungen des Deutschen Vereins einen wichtigen Beitrag dazu, die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe zu vereinheitlichen und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Bei der Festsetzung der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege dienen sie den zuständigen Bundesländern als zentrale Orientierung.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2027 sind unter https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-fortschreibung-der-monatlichen-pauschalbetraege-in-der-vollzeitpflege-33-39-sgb-viii-fuer-das-jahr-2027/ abrufbar.