Zahlen des Monats zur Altenhilfe-/ Seniorenplanung

Die Altenhilfe-/Seniorenplanung in den Kommunen übernimmt die wichtige Aufgabe, Strukturen und Angebote für ältere Menschen weiterzuentwickeln und zu koordinieren. In der Befragung zu dem „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ gaben 58 % der befragten Gebietskörperschaften an, eine Altenhilfe-/Seniorenplanung durchzuführen. Sie ist von der Pflegestrukturplanung zu unterscheiden. Denn: Ein höheres Lebensalter ist nicht mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen.

Altenhilfe-/Seniorenplanung fördert die Selbstbestimmung, Teilhabe und Selbsthilfe älterer Menschen zielgerichtet, um ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. Dabei rücken auch Fragen der Pflegeprävention stärker in den Fokus. Die Gruppe der älteren Menschen differenziert sich weiter aus und führt zu veränderten Lebenslagen und Bedarfen (z.B. Einsamkeit, Altersarmut), die die Altenhilfe-/Seniorenplanung vor Ort mitberücksichtigen muss.

Die Ergebnisse des „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ zeigen, dass die direkte Beteiligung der Zielgruppe an der Planung von Angeboten und Strukturen für ältere Menschen verbessert werden kann: Knapp die Hälfte der Befragten gab bei der Frage nach direkter Beteiligung von älteren Menschen „Trifft voll und ganz zu“ oder „Trifft eher zu“ an.