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140 Jahre Deutscher Verein
Seit 1880 ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. das Forum für die öffentlichen und privaten Träger der Wohlfahrtspflege, für Akteure aus Wissenschaft und Politik. Seine wechselvolle Geschichte ist eng verbunden mit Entstehung, Ausbau und Umbau des deutschen Wohlfahrtsstaates und veranschaulicht die unterschiedlichen historischen Lösungen für soziale Probleme – von der Armenpflege im Kaiserreich über das Weimarer Fürsorgewesen bis hin zum Sozialhilferecht der Bundesrepublik.
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Gründung
Die Gründungsinitiative von Albert DöllIm Jahre 1879 verschickte der ehemalige Leiter der Armenverwaltung in Gotha und Senator a.D. Albert Döll eine Denkschrift an eine Reihe von bedeutenden Persönlichkeiten des öffentlichen und privaten Wohlfahrtswesens, in der er die Gründung eines "Centralvereins für deutsche Armenpflege" anregte. Dieser sollte jährlich führenden Vertretern der Armenpflege eine Plattform bilden, um Erfahrungen auszutauschen und Lösungsansätze für die vordringlichen Probleme zu entwerfen. Sein Vorschlag, einen das ganze Reich umspannenden "Deutschen Verein" ins Leben zu rufen, stieß in den Fachkreisen auf eine positive Resonanz. Wolfgang Straßmann, Berliner Stadtverordnetenvorsteher und Vorsitzender des Berliner Vereins gegen Verarmung, griff die Idee auf und lud zahlreiche Sachverständige zu einer Gründungsveranstaltung am 26. und 27. November 1880 in die Reichshauptstadt ein. Dort wurden ein Präsidium mit Straßmann als Vorsitzendem durch Akklamation bestimmt, eine Reihe von armenpolitischen Fachfragen diskutiert und die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die zum nächsten Kongress eine Satzung ausarbeiten sollte. Auf der am 11. und 12. November 1881 wiederum in Berlin stattfindenden Versammlung wurde die Satzung einstimmig angenommen und damit der "Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit" konstituiert.
Zersplitterung des Armenwesens im Deutschen Reich
Die mangelnde soziale Absicherung der proletarischen Schichten spiegelte sich auch auf dem Gebiet der Fürsorge wider. Das Unterstützungswohnsitzgesetz von 1870 regelte die Rechte und Pflichten der Armenverbände. Die inhaltliche Ausgestaltung der Armenfürsorge blieb jedoch jedem einzelnen Armenverband vorbehalten, so dass in den Städten und Gemeinden ein buntscheckiges Bild der Armenpflege fortbestand. Auf Seiten der freien Armenpflege bemühten sich viele höchst unterschiedliche Vereine und kirchliche Wohltätigkeitsorganisationen, Pauperismus, Massenverelendung und Bettelwesen lokal zu bekämpfen. Dieses zersplitterte System von öffentlicher und privater Armenpflege war nicht in der Lage, die sozialen Probleme zu bewältigen. Das Bürgertum in den besonders stark betroffenen Städten und industriellen Ballungszentren, das sich durch Kostensteigerungen für das Armenwesen und die Zunahme von Armut, Bettelei und Kriminalität doppelt bedroht sah, drängte auf Maßnahmen zur Eindämmung der krisenhaften Lage. Zahlreiche Reformvorschläge zur Umgestaltung des Armenwesens wurden diskutie
Wolfgang Straßmann
Geboren 1821 in Lissa/Posen,
Gestorben 06.12.1885 in Berlin
Dr. med., 1849 Militärarzt in der schleswig-holsteinischen Armee, 1855 Arzt in Berlin, 1869 Gründer und Vorsitzender des Berliner Vereins gegen Verarmung und Bettelei, 1875–1885 Stadtverordnetenvorsteher von Berlin, Mitbegründer und von 1880–1885 Vorsitzender des DV, 1882–1885 Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses.