Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG)
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 23. März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Hierzu hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins am 16. April 2026 Stellung genommen und sich im Rahmen der Verbändeanhörung eingebracht. Der nunmehr von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vom 12. August 2026 greift wesentliche Regelungsgegenstände des Referentenentwurfs auf, ist in seiner zentralen Zielsetzung jedoch neu aufgestellt worden und enthält in zentralen Bereichen Veränderungen.
DV-19-26_Jugendhilfestrukturreformgesetz.pdf [PDF, 356 KB]