Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz vom 22. Mai 2026

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums vom 22. Mai 2026 sieht für das Familienverfahrensrecht Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und zur Stärkung der Stellung des Kindes vor. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt insbesondere, dass damit neben dem Kindschaftsrecht auch für das Verfahrensrecht wichtige Forderungen des Deutschen Vereins zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt aufgegriffen werden wie etwa die Einführung eines Wahlgerichtsstands, das Absehen vom Hinwirken auf Einvernehmen sowie die Ausweitung des § 23b GVG. Auch das Ziel der besseren Vernetzung der beteiligten Akteure im Gewaltschutz ist zu unterstützen. 

DV-11-26_RefE_haeusliche_Gewalt_FamFG.pdf [PDF, 309 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung