Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

09.03.2011 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für ein Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz – FamPflegeZG) [1">

Vorbemerkung

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, der nun vorgelegt worden ist, sieht die Einführung einer Familienpflegezeit zum 1. Januar 2012 vor. Die Familienpflegezeit ist die für die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen erfolgende Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu einem Mindestumfang von 15 Stunden für die Dauer von maximal zwei Jahren bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts um die Hälfte der Differenz durch die Arbeitgeber/innen. Die Entgeltaufstockung muss dabei zulasten eines Wertguthabens erfolgen, das die Beschäftigten in der anschließenden Nachpflegephase wieder ausgleichen. Die Familienpflegezeit orientiert sich am Modell der Altersteilzeit, sodass kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit vorgesehen ist. Die Belastungen für Arbeitgeber/innen sollen durch eine zinslose Refinanzierung der im Zusammenhang mit der Aufstockung des Arbeitsentgelts eventuell entstehenden Lohnvorauszahlungen durch den Bund begrenzt werden. Arbeitnehmer/innen oder Arbeitgeber/innen haben zudem die Pflicht, die Nutzer/innen der Familienpflegezeit gegen ein Ausfallrisiko im Todesfall oder der Berufsunfähigkeit zu versichern, um Belastungen für die Arbeitgeberseite dadurch ebenfalls zu reduzieren.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Johanna Possinger. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet und vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins am 9. März 2011 verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 09.03.2011 [PDF, 130 KB]

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