Kinderhandel

Der Handel mit und die Ausbeutung von Minderjährigen ist eine Form von Kindesmisshandlung. Der staatliche Schutzauftrag besteht nach Art. 6 GG, § 1 SGB VIII und § 8a SGB VIII. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Von Menschenhandel betroffene Kinder und Jugendliche sind umfassend in ihrem Wohl gefährdet und es braucht konkrete kindspezifische Schutzmaßnahmen, um sie zu schützen. Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein berät Fachkräfte und ist Verbindungsstelle zwischen in- und ausländischen Kinderschutzbehörden.

Jahr
Alle Filter löschen
Jahr
Jahr
Filter nach:
Alle Filter löschen
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Verwandte Themen