Bildungs- und Teilhabepaket

Familien die Bürgergeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, können für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II beantragen. Damit sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien bessere Bildungs- und Entwicklungschancen eröffnet und die materielle Basis für Chancengerechtigkeit hergestellt werden. Der Deutsche Verein hat sich seit der Einführung der Leistung intensiv mit Empfehlungen zu rechtlichen Abgrenzungsfragen und zur Weiterentwicklung eingebracht.  

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Empfehlung/Stellungnahme
05.09.2023
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen
Empfehlung/Stellungnahme
24.11.2020
Vierte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Empfehlung/Stellungnahme
27.11.2018
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke- Familien-Gesetz – StaFamG) vom 14. November 2018
Empfehlung/Stellungnahme
16.06.2015
Dritte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
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