Schwerpunkt Thema 1: Kindheit, Jugend, Familie und Alter
Der Deutsche Verein hat den langjährigen Prozess einer Reform des SGB VIII von Beginn an intensiv begleitet. Im Jahr 2021 hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins außerdem anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinderund Jugendstärkungsgesetz – KJSG) eine differenzierte Stellungnahme abgegeben und als Sachverständiger an dieser Anhörung teilgenommen. Den Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis hat die Geschäftsstelle unter anderem durch eine Fachveranstaltung zur SGB-VIIIReform und einen Beitrag im Nachrichtendienst (NDV 08/2021, 392ff.) sowie durch verschiedene Fachvorträge unterstützt. Viele wichtige Punkte, die der Deutsche Verein in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat, wurden im Gesetzgebungsprozess aufgegriffen und in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aufgenommen, das im Juni 2021 verabschiedet wurde. Der Deutsche Verein wird auch die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes fachlich begleiten.
Kurz vor dem Ende der 19. Legislaturperiode einigten sich Bund und Länder mit dem Ganztagsförderungsgesetz auf eine stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ab 2026 soll dieser zunächst für die Klassenstufe 1 und bis 2030 für alle Kinder in der Grundschulzeit gelten. Dies hatte auch die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf sowie im Rahmen der Bundestagsanhörung am 31. Mai 2021 gefordert. Zudem betonte sie nachdrücklich, dass sich der Bund auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen muss und sicherzustellen ist, dass die Mittel auch bei den Kommunen ankommen. Wenngleich die Einführung des Rechtsanspruches ein richtiges und – gerade mit Blick auf die COVID-19-Pandemie – sehr notwendiges Signal für Kinder und ihre Familien ist, bleiben viele Fragen offen. Dringend erforderlich ist schließlich eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive, die von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden gemeinsam getragen werden. Der Deutsche Verein wird den Prozess der Umsetzung auch weiter intensiv begleiten.
Obwohl es eigentlich Aufgäbe der Länder ist, flächendeckend ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen und zu finanzieren, wird die durch die Kommunen finanzierte Schulassistenz immer unentbehrlicher. In seinen Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII formuliert der Deutsche Verein Vorschläge, die sich insbesondere mit den Kooperationsmöglichkeiten der Träger sowie mit der gemeinsamen Leistungserbringung respektive dem sog. Pooling befassen. In einer Fachveranstaltung wurden diese Anregungen zudem mit Praktikerinnen und Praktikern diskutiert.
Am 1. April 2021 ist das AdoptionshilfeGesetz in Kraft getreten. In seinen Empfehlungen zu Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts stellte der Deutsche Verein fest, dass die Umsetzung dieser Reform umfängliche personelle Ressourcen und ein hohes Maß an Fachlichkeit erfordert, die durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sowie die Vernetzung der Fachkräfte untereinander sichergestellt werden muss. Dabei gilt es, Handlungskonzepte und Angebote beispielsweise für die Begleitung von abgebenden Eltern, die Einbeziehung von Kindern in den Beratungsprozess oder die kultursensible Beratung im Rahmen der Auslandsadoption neu- und weiterzuentwickeln.
Die Diskussionen um notwendige Reformen im Familienrecht hat der Deutsche Verein 2021 weiter begleitet und unterstützt. Auf Grundlage der Empfehlungen aus 2020 brachte er sich insbesondere im Rahmen von Vorträgen ein und stellte die aus Sicht des Deutschen Vereins zu stellenden Anforderungen an eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts vor. Deutlich wurde dabei unter anderem, dass die Situation von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bei allen Reformdiskussionen in den Blick zu nehmen ist. Zu diesem Thema werden Empfehlungen erarbeitet.
Der Wahlkampf anlässlich der Bundestagswahl hat 2021 unter anderem die Diskussionen um eine Weiterentwicklung der monetären Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Richtung einer sog. Kindergrundsicherung in den Fokus gerückt. Reformbedarfe des bestehenden komplexen Systems und Eckpunkte für die Diskussion um eine sog. Kindergrundsicherung konnten im Rahmen eines Vortrags bei der LIGA Thüringen sowie im Rahmen eines Fachforums auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) vorgestellt werden. Mit dem Koalitionsvertrag steht die Einführung einer Kindergrundsicherung nun auf der Tagesordnung und wird vom Deutschen Verein in verschiedenen Formaten und Prozessen eng begleitet.
Die Erwartungen an eine verantwortete und fürsorgliche Elternschaft sind gestiegen, jedoch fehlen oftmals die Voraussetzungen, um die gewünschten Vorstellungen von „guter“ Elternschaft zu realisieren. Auf drei digitalen Fachveranstaltungen wurden diese und andere Feststellungen des Neunten Familienberichts von den Sachverständigen vorgestellt und mit Teilnehmenden aus der Praxis und Wissenschaft diskutiert. Dabei ist unter anderem die Bedeutung von Unterstützungsangeboten für Familien im Sozialraum deutlich geworden. Der Deutsche Verein wird dieses Thema im Jahr 2022 im Rahmen von Expert/innenworkshops und einer Fachtagung aufgreifen.
Die digitale Transformation, die auch den Alltag älterer Menschen verändert, war Thema einer digitalen Fachveranstaltung zum 8. Altersbericht, der den Fokus auf ältere Menschen und Digitalisierung richtet. Wie der Sozialraum für ältere Menschen auch durch digitale Angebote gestärkt werden kann, war zudem Thema einer digitalen Fachveranstaltung beim 13. Deutschen Seniorentag. Die Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie haben noch einmal aufgezeigt, wie notwendig vitale Sozialräume gerade für ältere Menschen sind. Dabei sind ältere Menschen sowohl Nutzende von Angeboten als auch aktive Akteurinnen und Akteure von Hilfe und Unterstützung. Starke kommunale Altenhilfestrukturen wurden außerdem in einem gemeinsamen Fachgespräch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und des Deutschen Vereins thematisiert.