Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. November 2025

Die nachfolgende Stellungnahme wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Die Ausführungen nehmen zu ausgewählten Regelungen des Referentenentwurfs Stellung. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme nicht möglich. An dieser Stelle mahnt der Deutsche Verein wiederholt an, ausreichend Zeit für eine angemessene Beteiligung der Akteure einzuplanen. Auch dies kann dazu beitragen, Lösungen zu entwickeln, die auf einen breiten Konsens stoßen, Nachvollziehbarkeit gewährleisten und in Teilen hochstreitig geführte Diskurse zu versachlichen und zu befrieden. Darüber hinaus weist die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins darauf hin, dass der Personenkreis der Leistungsberechtigten im SGB II äußerst heterogen ist. Rund 1,4 Mio. der rund 5,3 Mio. Leistungsberechtigten sind nicht erwerbfähig; weit überwiegend handelt es sich um Kinder im Alter unter 15 Jahren. Rund 800.000 Leistungsberechtigte sind erwerbstätig; sie beziehen Leistungen, da ihr Einkommen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts reicht. Fast eine Million Leistungsberechtigte sind langzeitarbeitslos, oft mit geringen Chancen auf eine unmittelbare Arbeitsaufnahme.

DV-24-25_Referentenentwurf_13_SGB_II_Aenderungsgesetz.pdf [PDF, 330 KB]

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Rahel Schwarz-Capell

Wissenschaftliche Referentin Weiterentwicklung und Grundsatzfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende