Inhalt

In den Diskussionen um das Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) steht immer wieder auch die Frage nach Verbesserungen im Bereich des Rückgriffs im Fokus. Die Antwort hierauf ist weder einfach noch kann sie einheitlich sein. Zwischen den Kommunen untereinander aber auch zwischen den Kommunen und den Ländern bzw. dem Bund gibt es daher einen großen Austauschbedarf. Zuletzt kam es durch Aufhebung des § 7a UVG aber auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die Schwelle zur Annahme einer relevanten – und damit anspruchsausschließenden – Mitbetreuung zu praxisrelevanten Entwicklungen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat sich ganz konkret die Erhöhung der Rückgriffsquote zum Ziel gesetzt und will das durch härtere Sanktionierungen sowie eine Verschärfung der Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner erreichen. Zu diesen aktuellen Entwicklungen sowie auch zu den Diskussionen um Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung dient die Fachtagung dem intensiven Austausch insbesondere zwischen Vertreter/innen der kommunalen Praxis mit Vertreter/innen von Bund und Ländern sowie Fachverbänden und Wissenschaft. Ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen werden notwendige Rahmenbedingungen und verschiedene Konzepte eines erfolgreichen Rückgriffs diskutiert.

Für fachliche Fragen

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung

Für organisatorische Fragen

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Bärbel Winter

Sachbearbeiterin Telefonische Sprechzeiten: Mi: 9:00-14:00, Do: 9:00-15:00, Fr: 9:00-12:00 Uhr
Kurzinformation

Veranstaltungsnummer:

F 2371/26

Ort:

Carl-August-Allee 17
99423 Weimar

Datum:

09.11.2026 14:00 -
11.11.2026 13:00

Zielgruppe:

Fach- und Leitungskräfte auf kommunaler, Landes- und Bundesebene aus dem Aufgabenkreis Unterhaltsvorschuss sowie Rückgriff im Bereich SGB II und XII, Expert/innen aus den Fachverbänden und der Wissenschaft

Veranstaltungsgröße:

Max. 60 Personen

Anmeldung bitte bis:

08.09.2026

Veranstaltungskosten für Mitglieder:

260 EUR

Veranstaltungskosten für Nichtmitglieder:

325 EUR

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):

354 EUR
Sie haben die Auswahl zwischen drei Pauschalen der Tagungsstätte. Die Höhe der anderen Pauschalen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Buchung einer Tagungspauschale, die damit für jeden Tag der Veranstaltung festgelegt ist und nicht geändert werden kann, ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs beim UVG – Eine Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen

Datum: 09.11.2026 - 11.11.2026

Anmeldung bitte bis: 08.09.2026