09.04.2026
Familienbildung inklusiv – Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken!
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen für eine inklusive Familienbildung.
Familienbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Eltern und zur Stärkung von Familien im Alltag. „Damit Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam sind, müssen sie konsequent inklusiv ausgestaltet sein – so wie es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und die UN-Behindertenrechtskonvention vorgeben“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche und strukturelle Voraussetzungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung.
Eine wichtige Grundlage dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit Akteur*innen im Sozialraum. Dazu gehören insbesondere Frühförderstellen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Kitas, Schulen, Beratungsstellen sowie Selbsthilfeorganisationen. Kommunale Netzwerke können dazu beitragen, Familien frühzeitig zu erreichen und Zugänge zu Unterstützungsleistungen zu erleichtern.
Für eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung sind zudem verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen erforderlich. Dazu zählen eine auskömmliche Finanzierung, barrierefreie Infrastruktur, qualifizierte Fachkräfte sowie ausreichende Ressourcen für Vernetzung, Qualitätssicherung und Wissenstransfer. Auch kommunale Strategien und Planungsprozesse der Kinder- und Jugendhilfe sollten die inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung systematisch berücksichtigen.
Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Neben inklusiven Angeboten für alle Familien sind daher auch zielgruppenspezifische Formate erforderlich. Gleichzeitig sollten Eltern, Selbstvertretungsorganisationen und Peer-Ansätze stärker in Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Angeboten einbezogen werden.
Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und der Behindertenhilfe sowie an politische Entscheidungsträger*innen insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2026/DV-23-25_Inklusive_Familienbildung.pdf abrufbar.
Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.
Über den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen sozialen Dienste und der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.