01.04.2026
Die Kommission zur Reform des Sozialstaats hat geliefert: Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!
Mit ihren Empfehlungen hat die Kommission eine wichtige Grundlage geschaffen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. würdigt diese Leistung und bringt sich mit der gesamten Expertise seiner Mitglieder in die Diskussion um die anstehende Umsetzung der Empfehlungen ein. Das Sozialrecht hat sich zu einem unübersichtlichen und komplexen Rechtsgebiet entwickelt. Das Sozialleistungssystem ist für Bürger*innen nur schwer nachvollziehbar und für Behörden in der Umsetzung mit erheblichem Aufwand verbunden. Gleichzeitig leiden die Kommunen unter einer historisch einmaligen Defizitsituation. Dabei ist ein verständliches und funktionales Sozialleistungssystem entscheidend für den Bestand einer stabilen Demokratie. „Der Deutsche Verein begrüßt die Empfehlungen der Kommission weit überwiegend und erkennt die Leistung, sich auf so weitreichende Empfehlungen verständigt zu haben, und den damit verbundenen politischen Mut an. Hier wurden innerhalb von kurzer Zeit umfassende und ambitionierte Vorschläge unterbreitet, um das Sozialrecht zu verbessern“, so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hervorzuheben ist, dass die Empfehlungen im Konsens zwischen den Mitgliedern der Kommission verabschiedet wurden. Das ist ein starkes Signal für den Reformwillen von Bund, Ländern und Kommunen und insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen keine Selbstverständlichkeit. Entscheidend für den Erfolg der Empfehlungen wird nun die auskömmliche Finanzierung und die konkrete Umsetzung der Empfehlungen sein. Die Kommission arbeitete mit klaren Vorgaben: Das bestehende Schutzniveau sollte unangetastet bleiben und es sollten keine Debatten über Einsparungen geführt werden. Vor dieser Ausgangslage hat die Kommission 26 Empfehlungen zur Neusystematisierung von Sozialleistungen, zur Verbesserung von Erwerbsanreizen, zur Rechtsvereinfachung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung erarbeitet. In seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 27. Januar 2026 bezieht der Deutsche Verein zu ausgewählten Empfehlungen der Kommission Position und bringt Konkretisierungen, Ergänzungen oder abweichende Akzentsetzungen ein. Die Stellungnahme ist unter https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/stellungnahme-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zu-den-empfehlungen-der-kommission-zur-sozialstaatsreform-vom-27-januar-2026/ abrufbar. Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung. Über den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen sozialen Dienste und der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. |