12.06.2026
Deutscher Verein zu Pflegeneuordnungsgesetz: Eine erhebliche Belastung für pflegende Angehörige
Die Bundesregierung hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur Pflegereform vorgelegt. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt den Referentenentwurf in Teilen, der jedoch weit hinter den Erwartungen zurück bleibt.
Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Ansätze zur Stärkung der präventiven Ausrichtung der Pflegeversicherung, die Einführung der fachlichen Begleitung und Unterstützung in der Pflege sowie die Weiterentwicklung der Pflegebegutachtung ebenfalls mit Blick auf Prävention und Rehabilitation. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Versorgungsstrukturen zu stärken und die Pflege stärker präventiv auszurichten.
Zu bemängeln ist aber, dass die Stabilisierung der Finanzierung allein zulasten von pflegebedürftigen Menschen, ihren An- und Zugehörigen und den Kommunen erfolgt. Es fehlen sowohl ein dringend benötigter Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen als auch die Rückzahlung pandemiebedingter Aufwendungen in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro. Damit trägt der Bund nicht in ausreichendem Maße zur nachhaltigen Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung bei.
Weitere Ausführungen finden Sie hier: Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)