Interview mit Prof. Dr. Rainer Schlegel zur „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“
Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat" wurde 2024 gegründet, um den Staat und die Verwaltung effizienter, digitaler und bürgernäher zu gestalten. Am 11. März 2025 haben die Medienmanagerin und Aufsichtsrätin Julia Jäkel, die früheren Bundesminister Peer Steinbrück und Thomas de Maizière sowie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle als Initiatorin und Initiatoren der Initiative den Zwischenbericht an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übergeben.
50 Expertinnen und Experten haben in verschiedenen Arbeitsgruppen 30 praxisnahe Empfehlungen erarbeitet. Für die Arbeitsgruppe „Soziales und Bildung“ war neben Eva Welskop-Deffaa (Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes) auch Prof. Dr. Rainer Schlegel (ehem. Präsident des Bundessozialgerichts) tätig, der dem Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bereits am Erscheinungstag den Zwischenbericht vorstellte.
dv aktuell: Was war und ist das Ziel der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“?
Prof. Dr. Rainer Schlegel: Ausgangspunkt der Initiative ist die Erkenntnis, dass sich Deutschland in vielfältiger Hinsicht in einer besorgniserregenden Situation befindet. Unsere Abhängigkeiten von anderen Staaten als Lieferanten von Rohstoffen und Energie, aber auch als Absatzmärkte unserer Produkte sind ebenso evident wie der desolate Zustand der Bundeswehr und großer Teile unserer Infrastruktur. Das Gefühl „Nichts funktioniert mehr“ ist weit verbreitet. Das Vertrauen in staatliche Institutionen, die „Dinge wieder in Ordnung zu bringen“, schwindet rapide und treibt den politischen Rändern in Scharen Wähler zu, die offenbar glauben, allein ein Protest an der Wahlurne bringe die Wende zum Besseren.
Die Bevölkerung Deutschlands hat mehrheitlich die Einsicht in die Notwendigkeit von Veränderungen, wobei jeder seine eigenen Vorstellungen hat, wohin die Reise gehen soll. Zudem erwarten viele einerseits umfassende staatliche Fürsorge und Risikoabsicherung und wünschen sich noch mehr davon. Auf der anderen Seit macht sich Individualisierung und Narzissmus breit sowie eine Haltung, sich den Staat möglichst vom Leib zu halten und gegenüber tatsächlichen oder bloß empfundenen Übergriffen eine Abwehrhaltung einzunehmen.
Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ stellte sich deshalb die Frage: Weshalb kommen Reformvorschläge nicht voran? Was hindert uns daran, die nötigen Schritte zu tun? Was sind die „Bremsklötze“ auf dem Weg zur Besserung? Wie kommen wir wieder zu mehr Vertrauen in staatlich Institutionen? Und welche institutionellen „Blockaden“, aber auch „Blockaden“ in unser aller Köpfe sind es, die mutigen Schritten zum „Abschneider alter Zöpfe“ im Wege stehen und uns daran hindern, die Dinge anzupacken und das Wagnis neuer Wege einzugehen?
dv aktuell: Was sind die wesentlichen Erkenntnisse aus diesem Zwischenbericht für den sozialen Bereich?
Schlegel: Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ hat insgesamt 30 Empfehlungen ausgesprochen, davon beziehen sich folgende vier Empfehlungen konkret auf den Bereich Soziales:
- Die Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung wird innerhalb der Bundesregierung gebündelt – vorzugsweise in einem Bundesministerium, alternativ in zwei Bundesministerien.
- Begriffe, die einer Anspruchsberechtigung von sozialen Leistungen zugrunde liegen, werden vereinheitlicht.
- Alle Anspruchsberechtigten von sozialen Leistungen werden in drei Bedarfsgruppen aufgeteilt:
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Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Haushalte.
- Alle Regelleistungen unseres Sozialstaats werden über eine zentrale digitale Dienstleistungsplattform bereitgestellt.
Daneben hat die Initiative einige übergreifende Prinzipien formuliert, die auch für den Bereich Soziales von Bedeutung sind: Danach soll ein starker Staat Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit einem Vertrauensvorschuss begegnen. Reformen sollten transparent erklärt werden und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Zudem fordert die Initiative mit Blick auf den Datenschutz, dass die Verantwortlichkeiten im Datenschutz gestrafft, der Anwendungsbereich reduziert und Regeln gelockert werden. Auch das betrifft zentral den Bereich Gesundheit und Soziales.
Für den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. von Interesse ist auch die Forderung der Arbeitsgruppe „Föderalismus“, dass die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen klar zugeordnet werden und die Zuständigkeit für die Finanzierung der Aufgabenzuordnung folgen muss.
Das alles ist – zugegebenermaßen – sehr abstrakt. Für mich persönlich kommt im Zwischenbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ der Aspekt der Eigenverantwortung des Einzelnen noch deutlich zu kurz. Vor allem im Bereich Gesundheit und Soziales muss die Eigenverantwortung viel größeres Gewicht erhalten. Andernfalls können wir – so meine Überzeugung – das Niveau unseres Sozialstaates angesichts der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts sowie der fortwährenden Verkürzung unserer Arbeitszeiten und unseres Arbeitsvolumens schon sehr bald nicht mehr halten.
Was mir im Zwischenbericht auch fehlt, ist eine klare Aussage dazu, dass der deutsche Staat – Bund, Länder und Kommunen wie die Träger der Sozialversicherung – aus der derzeitigen Schieflage, die sich von Tag zu Tag verschärft, nicht ohne Zumutungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Staates herauskommen wird. Die Aussage muss lauten: Der Staat wird seinen Bürgern Einiges zumuten müssen, wenn wir unseren Sozialstaat, so wie wir ihn kennen und schätzen gelernt haben, handlungs- und leistungsfähig halten wollen. Wir werden uns wieder mehr auf das Wesentliche konzentrieren müssen, wenn der Sozialstaat auch morgen noch für diejenigen wirksam einstehen können soll, die dringend auf ihn angewiesen sind und die der Hilfe des Staates bedürfen. Nur noch zielgerichtete Hilfe für die wirklich Bedürftigen statt „Gießkanne“ wäre meine Empfehlung.
dv aktuell: Eine Forderung ist der Bürokratieabbau im Sozialstaat, um die Überkomplexität abzubauen. Wie soll das im Detail aussehen?
Schlegel: Die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ macht explizit nur wenige ins Konkrete, ins Detail gehende Reformvorschläge. Hervorzuheben sind aber zwei Prinzipien, die im Bereich Gesundheit und Soziales ein großer Fortschritt wären. Nach dem „Once-Only-Prinzip“ sollten Daten nur einmal erfasst und die Datenvorhaltung auf nur einer zentralen Dienstleistungsplattform erfolgen. Bei dieser zentralen Plattform könnten dann auch sämtliche Anträge auf Sozialleistungen nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“ gestellt werden: Die zuständigen Stellen bzw. Behörden hätten Zugriff auf diejenigen Daten, die auf der zentralen Dienstleistungsplattform bereits gesammelt und für den jeweiligen Antrag von Bedeutung sind.
Kombiniert mit einer Widerspruchslösung – statt wie bisher einer Einverständnislösung bei der Verwendung personenbezogener Daten – könnten so viele Verwaltungsvorgänge stark vereinfacht und beschleunigt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern bliebe ein Dschungel von unterschiedlichen Zuständigkeiten und den Behörden das mühsame Sammeln der immer gleichen und schon oft erhobenen Daten erspart.
Ein sehr konkreter Punkt ist die Forderung nach einer Vereinheitlichung von Begriffen, die in allen Bereichen des Sozialrechts auftauchen und die derzeit von jeder Stelle in Nuancen anders ausgelegt werden. Zu nennen ist etwa der Begriff „Einkommen“ oder „gewöhnlicher Aufenthalt“. Diese Nuancen sind Ausdruck unserer Sehnsucht nach Einzelfallgerechtigkeit und Perfektionismus. Die Frage ist, welchen Preis wir dafür bezahlten wollen. Wer weniger Komplexität und mehr Verständlichkeit will, wird um den Verzicht auf die letzte Verästelung nicht umhinkommen.
Ein weiteres generelles Plädoyer für mehr Pauschalierung betrifft das Spannungsverhältnis zwischen Einzelfallgerechtigkeit und den Anforderungen einer modernen Massenverwaltung. Bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen nach Vorschlägen der Initiative mehr Leistungen pauschaliert werden. Pauschalieren hat einen Preis: Der Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit muss dahinter zurücktreten. Die Initiative ist aber überzeugt, dass die Vorteile für alle überwiegen. Ausgenommen bleiben sollen dabei alle sogenannten individuellen Mehrbedarfe, also zusätzliche Leistungen oder Unterstützungsmaßnahmen, die auf – vom Regelfall deutlich abweichende – individuelle Bedürfnisse einer Person oder einer Familie zugeschnitten sind.
Und Bürokratieabbau darf – das ist meine persönliche Überzeugung – nicht nur „Top-down“ erfolgen. Es ist geradezu absurd, diejenigen, welche die Bürokratie aufgebaut und diese jeweils mit Gründen versehen haben (Verwaltungen, Ministerien usw.), dazu zu befragen: „Kann das weg?“. Die Antwort ist klar, denn wer gibt schon selbst gern zu, dass er unnötige Bürokratie geschaffen hat.
Deshalb muss Bürokratieabbau auch einem „Bottom-up-Prozess“ folgen: Man muss diejenigen ins Boot holen, die von Bürokratie betroffen sind und die am besten einschätzen können, ob Meldepflichten, Berichtspflichten, Statistikangaben wirklich sein müssen. Für jede bürokratische Maßnahme wird sich ein Grund finden lassen. Entscheidend ist aber in der gegenwärtigen Lage: Rechtfertigt dieser Grund den ganzen Aufwand oder könnte man das dafür nötige Geld und Personal nicht besser anderswo einsetzen? Das wiederum verlangt den Mut zu sagen: „Das kann weg.“
dv aktuell: Der Initiative ist vor allem auch wichtig, das schwindende Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie zurückzugewinnen. Wie kann das gelingen? Was darf der Staat umgekehrt von seinen Bürgerinnen und Bürgern erwarten?
Schlegel: In vielen Fällen versucht der Staat, politische Ziele durch ausgeprägte Berichtswesen zu verfolgen. Wir leben in vielen Bereichen eine Kultur des Misstrauens und der Kontrolle. Grundsätzlich sollte der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen mehr Vertrauen entgegenbringen und die Regeleinhaltung nur mit Stichproben kontrollieren. Dieser Paradigmenwechsel zwingt allerdings dazu, die Regulierungsziele transparent zu machen. Die Ge- und Verbote müssen so gestaltet werden, dass sie dem Anwender ein größeres Maß an Ermessen und Spielraum lassen. Umgekehrt braucht es spürbare Sanktionen bei Fehlverhalten. Die Sanktion muss wehtun. Er darf sich nicht lohnen zu mogeln. Der Ehrliche darf nicht der „Dumme“ sein.
dv aktuell: Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht seit Anfang April. Sind die Empfehlungen aufgegriffen worden oder gab es Gespräche im Vorfeld? (Anm.: Das Interview wurde ebenfalls Anfang April geführt.)
Schlegel: Es ist bereits ein großer Erfolg, dass die vier Initiatoren der Initiative vor Beginn der Koalitionsverhandlungen von den Verhandlern zu einem Gespräch eingeladen wurden, um die Ergebnisse der Initiative zu erläutern. Ich habe den Eindruck, dass dieser Denkanstoß auf zumindest teilweise fruchtbaren Boden gefallen ist.
Die Initiative fordert etwa mit Blick auf „Überkomplexität“ der Bereiche Gesundheit und Soziales eine Konzentration der Zuständigkeiten auf weniger, möglichst nicht mehr als zwei Ministerien. Das ist sinnvoll und machbar. Denkbar wäre etwa ein großes Ministerium für den Bereich der beitragsfinanzierten Sozialversicherung und ein weiteres Ministerium für steuerfinanzierte Sozialleistungen. Könnte sich die Bundesregierung dazu durchringen, wäre dies auch ein sehr klares Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger: Nicht nur der Staat erwartet von seinen Bürgerinnen und Bürgern Veränderungsbereitschaft und Beweglichkeit. Wir selbst – die Regierung – sind bereit, neue Wege zu gehen, auch wenn diese mit Wagnissen behaften sind und dabei auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes und insbesondere der Ministerien die „Komfortzone“ ein Stück weit verlassen müssen.
dv aktuell: Wie wird es nun nach diesem Zwischenbericht weitergehen?
Schlegel: Das eine oder die zwei Bundesministerien, bei denen die Bereiche Gesundheit und Soziales künftig ressortieren, sollen – begleitet von einer Gruppe von Expertinnen und Experten – einen Vorschlag zur Neustrukturierung des Systems der Sozialleistungen erarbeiten. Im Juli 2025 soll es einen Abschlussbericht der Initiative geben, der einige der bisherigen Empfehlungen ergänzt und vertieft.
Vor allem aber wird der Abschlussbericht weitere Anregungen und Rückmeldungen aufgreifen, die sich aus der Resonanz auf den Zwischenbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ ergeben. Aus meiner Sicht sind der Zwischen- und der Abschlussbericht eine Aufforderung an die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen wie den Deutschen Verein, selbst darüber nachzudenken, was sie zum Gelingen unseres Staates, unserer Gemeinschaft beitragen können.
Veränderung fängt „unten“, im Kleinen und vor allem bei jedem Einzelnen von uns an. Wir sind zu Recht stolz auf unsere Freiheit und Individualität, vergessen aber gelegentlich, dass Freiheit auch mit Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere mit Eigenverantwortung einhergehen sollte: Weniger Anspruchsdenken gegenüber dem Staat, mehr Rückbesinnung auf die eigene Stärke sowie kleinere, überschaubare Solidargemeinschaften wären ein Anfang.
Deshalb freue ich mich sehr, dass sich der Deutsche Verein sowie die in ihm zusammengeschlossenen, der Subsidiarität verpflichteten lokalen und überregionalen Vereine und Einrichtungen für die Impulse der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ interessieren. Man muss dabei nicht alle Vorschläge der Initiative „gut finden“. Entscheidend ist, dass wir uns vor dem Hintergrund der bedenklichen Verfassung von Staat und Gesellschaft über unser Selbstverständnis und unsere Erwartungshaltung gegenüber dem Staat Gedanken machen. Dabei sollte sich jeder Einzelne und jede Institution fragen: Was mute ich, was muten wir uns an Veränderung und Einschränkung im Interesse nachfolgender Generationen und eines handlungsfähigen Staates zu?
dv aktuell: Vielen Dank für das Interview!
Zur Person
Prof. Dr. Rainer Schlegel war u.a. von 2016 bis 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und von 2009 bis 2017 Vorsitzender des Deutschen Sozialrechtsverbandes. Er hat den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge schon lange begleitet u.a. als Mitglied im Hauptausschuss. Als zugelassener Rechtsanwalt ist er vor allem in Fragen der Sozialfinanzverfassung und von Kompetenzkonflikten zwischen Bund, Ländern und Kommunen in sozialen Angelegenheiten engagiert.