Drei Fragen an Elke Tießler-Marenda

Im Interview fragten wir Dr. Elke Tießler-Marenda, welche Rolle die 24-Stunden-Betreuung (besser: „Live-in-Care“) in der häuslichen Pflege spielt, welchen rechtlichen Rahmenbedigungen sie unterliegt – und nach Lösungsvorschlägen! Dr. Elke Tießler-Marenda ist Referentin für Migration und Integration beim Deutschen Caritasverband e.V., Freiburg i.Br.

Frau Dr. Tießler-Marenda, die Organisation häuslicher Pflege ist für die An- und Zugehörigen oft prekär. Viele behelfen sich mit der Anstellung einer oft aus dem Ausland stammenden, im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnenden Kraft. Wie verbreitet ist diese Praxis in Deutschland?
Dazu können wir nur Vermutungen anstellen. Fast jeder, der sich mit Pflege befasst, hat im Bekanntenkreis schon mal davon gehört. Es scheint sich also um ein weit verbreitetes Betreuungsmodell zu handeln. Schätzungen liegen bei ca. 150.000 bis zu 800.000 ausländischen Arbeitskräften, die im Haushalt wohnen und Pflegebedürftige umsorgen.  Berücksichtigt werden muss dabei aber, dass sich oft mehrere Arbeitskräfte einen Arbeitsplatz teilen, weil jeweils nur einige Monate am Stück kann oder wird. Auch wenn man die hohen Schätzungen zugrunde legt, dürften weniger als 10 % Pflegebedürftige auf diese Weise versorgt werden. Mit Blick auf die Engpässe in der ambulanten und stationären Pflege könnte die Tendenz nach oben gehen.

Welchen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen diese – auch Live-in-Care genannten – Arbeitsverhältnisse?
Für die Arbeit in einem Privathaushalt gelten letztlich die gleichen Regeln wie sonst auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dazu gehören die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers. Es ist zumindest der Mindestlohn zu zahlen. Das Arbeitszeitgesetz setzt der täglichen und der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit Schranken. Diese Mindeststandards müssen auch dann eingehalten werden, wenn die Arbeitskraft über eine Agentur beschäftigt wird. Bei Selbstständigen sind die Regeln weniger streng – aber bei dieser Tätigkeit ist das Risiko von Scheinselbstständigkeit und damit von nachträglich vom Auftraggeber zu zahlenden Kosten riesig.

Was schlagen Sie vor, um Rechtsverstöße und Ausbeutung in der Live-in-Care zu verhindern?
Irreführende Werbung, die suggeriert, eine bezahlbare 24-Stunden-Betreuung an sieben Tagen die Woche sei mit einer einzigen Arbeitskraft legal möglich, gehört verboten. Zur Vereinfachung bei den Arbeitgeberpflichten sollte eine zentrale Melde- und Einzugsstelle ähnlich der Mini-Job-Zentrale eingerichtet werden. Pflegebedürftige und Arbeitskräfte benötigen viel mehr Beratung, als es heute gibt. Die Arbeitskräfte müssen über ihre Rechte informiert und bei deren Wahrnehmung unterstützt werden. Dafür muss die Beratungsstruktur ausgebaut werden.