Arbeitskreis Familienpolitik diskutiert Reform des Unterhaltsvorschusses
Der Arbeitskreis Familienpolitik hat sich am 1. Juli 2026 mit aktuellen Reformvorhaben zum Unterhaltsvorschuss befasst und dabei bereits zum 86. Mal getagt. Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen verschiedene Vorschläge zur Weiterentwicklung der Leistung. Dazu gehört unter anderem, unterhaltspflichtige Eltern stärker in die Verantwortung zu nehmen und das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Sozialstaatskommission hat zudem vorgeschlagen, den gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Leistungen abzuschaffen und den Rückgriff auf Unterhaltspflichtige bei verschiedenen Sozialleistungen stärker zu bündeln. Auch eine Absenkung der Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss wird derzeit diskutiert.
Die Mitglieder des Arbeitskreises betrachteten die Reformvorschläge aus den unterschiedlichen Perspektiven von Ländern, Kommunen, Wohlfahrt und Verbänden. Dabei wurde deutlich, dass mögliche Einschnitte sorgfältig geprüft werden müssen. Gerade Alleinerziehende und ihre Kinder sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Kritisch gesehen wurde auch die sogenannte Wiederheiratsklausel, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei einer Heirat entfallen kann. Zugleich bestand Einigkeit darüber, dass leistungsfähige und unterhaltspflichtige Elternteile konsequent zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Für einen wirksamen Unterhaltsrückgriff braucht es aus Sicht des Arbeitskreises jedoch eine differenzierte Betrachtung. So fehlen nach wie vor belastbare Daten darüber, in wie vielen Fällen Unterhalt nicht oder nicht ausreichend gezahlt wird und welche Gründe dafür ausschlaggebend sind. Auch eine höhere Rückgriffsquote allein ist daher kein ausreichendes Maß für die Qualität des Rückgriffs.
Der Deutsche Verein wird sich weiterhin in die Reformdiskussion einbringen. Dabei setzt er sich für eine Vereinfachung und bessere Abstimmung des Unterhaltsrückgriffs ein. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass unterhaltspflichtige Eltern nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden und Reformen nicht zu finanziellen Nachteilen für Familien führen. Entscheidend ist, die Auswirkungen verschiedener Reformen und möglicher Kürzungen insgesamt in den Blick zu nehmen – insbesondere für Haushalte mit Kindern und Alleinerziehende.
Anm.: Die konkreten Einsparungen, die zwischenzeitlich im Haushalt 2027 vorgesehen sind, sowie die angekündigte Begrenzung des Unterhaltsvorschusses bis zum 16. Geburtstag waren zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Ausführlich zu den Positionen des DV zum UVG und Rückgriff:
- Stellungnahme des Deutschen Vereins zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform
- Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung für Familien und Kinder