Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 27. Januar 2026
Mit ihrem Bericht hat die Kommission 26 Empfehlungen vorgelegt, die das Potenzial bergen, diese Zielsetzung zu erreichen. Der Deutsche Verein würdigt ausdrücklich die Leistung der Kommission, innerhalb kurzer Zeit ein derart umfassendes und ambitioniertes Reformpaket erarbeitet zu haben. Mit dem zwischen Bund, Ländern und Kommunen erzielten Konsens, der vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Kommunen keineswegs selbstverständlich ist, wird ein starkes Signal für die Reformbereitschaft aller staatlichen Ebenen gesendet. Der Deutsche Verein begrüßt ausdrücklich, dass sich die Kommission verpflichtet hat, das soziale Schutzniveau zu bewahren und systematische Schlechterstellungen von Leistungsbeziehenden auszuschließen. Modernisierung und Effizienzsteigerungen in der Verwaltung dürfen nicht zu Lasten von Leistungsberechtigten umgesetzt werden. Ebenso positiv bewertet der Deutsche Verein den übergreifenden Charakter der Empfehlungen der Kommission. Die ausführlichen Vorschläge zur Digitalisierung und Modernisierung durchziehen den gesamten Bericht und liefern einen Entwurf für einen digitalen Sozialstaat.
Zugleich sieht der Deutsche Verein zentrale Herausforderungen, die über den Erfolg der Empfehlungen entscheiden werden. Die auskömmliche Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, technische Infrastruktur, personelle Ausstattung und Weiterbildung – ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Der Deutsche Verein betont, dass politische Entscheidungen zur Priorisierung und zur finanziellen Ermöglichung der Empfehlungen zeitnah getroffen werden müssen, damit die Empfehlungen nicht zu unverbindlichen Absichtserklärungen werden.
DV-2-26_Stellungnahme_zu_den_Empfehlungen_der_Kommission_zur_Sozialstaatsreform.pdf [PDF, 363 KB]