Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Gestaltung inklusiver Sozialräume
Die inklusive Gestaltung des Sozialraums stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eröffnet zugleich die Möglichkeit, durch verbesserte Rahmenbedingungen, die Entfaltung von Synergieeffekten und die Umsteuerung von Ressourcen die sozialen Hilfesysteme nachhaltig zu stärken und einen Umgang mit Kostendruck und sinkenden Personalressourcen zu finden. Inklusion ist eine Anforderung, die sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens und auf Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen bezieht. Kommunale Sozialpolitik muss durch die aktive Gestaltung des Lebensumfelds entsprechende Bedingungen schaffen: Leistungen und Angebote im Sozialraum müssen aufeinander abgestimmt werden, sodass sie möglichst allen Personen zugänglich sind und vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden. Dabei ist Inklusion kein definierter gesellschaftlicher Idealzustand, sondern vollzieht sich prozesshaft in gemeinsamer Aushandlung. In den vergangenen Jahren wurden große Fortschritte erzielt: Viele Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, ihr Gemeinwesen inklusiver zu gestalten. Zugleich existieren noch immer erhebliche Teilhabebarrieren für unterschiedliche Personengruppen und ebenso äußerst disparate Ausgangsbedingungen in den Kommunen.
DV-6-25_Inklusive_Sozialraeume.pdf [PDF, 383 KB]